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Praktischer Teil - CNLPA

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Mario Giesel (2008). Der Umgang mit Klagen: Inhaltliches Reframing. Ein Seminarkonzept<br />

this section. These complex generalizations involve Surface Structures which are<br />

equivalent in the client's model. Typically, the client says one of these Surface<br />

Structures, pauses, and then says the second.<br />

Zitat 32: Bandler & Grinder, 1975, S. 88<br />

Hierbei ist mit "Oberflächenstruktur" eine Aussage gemeint, die eine zugrunde liegende<br />

Erfahrung sprachlich manifestiert. Es wird das folgende Beispiel gegeben:<br />

My husband never appreciates me … My husband never smiles at me.<br />

Übrigens sind in diesem Beispiel beide Behauptungen für sich genommen bereits Generalisierungen<br />

– wegen der Universalquantifikation "never". Aber auch das Herstellen einer<br />

Äquivalenzbeziehung ist ein Generalisierungsvorgang, da behauptet wird, dass das eine<br />

nicht ohne das andere sein kann. Bandler & Grinder (1975) zufolge kann das Bestehen<br />

einer Äquivalenzbeziehung zwischen beiden Behauptungen leicht mit einer Frage ermittelt<br />

werden:<br />

Does your husband's not smiling at you always mean that he doesn't appreciate you?<br />

Bejahe der Klient diese Frage, dann sei eine Äquivalenzbeziehung verifiziert. Zwei Einwände<br />

scheinen sich bei dieser Art der Diagnostik aufzudrängen. Zum einen unterschlagen<br />

die Autoren einen sprachlichen Trick, da die gestellte Frage ein Chunking-up vornimmt,<br />

indem das Wort "never" durch das Wort "not" ersetzt wird. "Not" kann "never" bedeuten,<br />

kann sich aber auch auf bestimmte Orte, Zeiträume, Gesprächsinhalte und sogar auf einen<br />

hypothetischen Einzelfall beziehen. Frage ich "Wenn Sie jemand nicht anlächelt …", dann<br />

bedeutet das etwas anderes als wenn ich frage: "Wenn Sie jemand nie anlächelt …".<br />

"Nicht" unterschlägt insbesondere die Qualität der Dauer. Dieses Chunking-up könnte,<br />

wenn es entdeckt wird, zu einem Rapportbruch führen, sofern die Frage des Coaches als<br />

sophistisches Bemühen, den Coachee zu überlisten, interpretiert wird.<br />

Der zweite Einwand bezieht sich auf die Verwendung der Begriffe "komplex" und "Äquivalenz".<br />

Beginnen wir mit dem letzteren Begriff. In der Brockhaus Enzyklopädie wird<br />

Äquivalenz in einer allgemeinen Bedeutung den Synonymen "Gleichwertigkeit" bzw.<br />

"Entsprechung" zugewiesen. Nehmen wir an, a und b seien zwei Behauptungen. Was also<br />

bedeutet es, wenn gesagt wird "a ist gleichwertig mit b" bzw. "a entspricht b"? Nimmt man<br />

es wörtlich, dann heißt es, dass a und b austauschbar sind, da sie das gleiche bedeuten. In<br />

der Mathematik wird ein Ausdruck dem anderen äquivalent bezeichnet, wenn er dasselbe<br />

aussagt. In der formalen Logik wurde für Äquivalenz ein weniger strenger Regelbezug<br />

definiert. Danach sind zwei Aussagen äquivalent, wenn sie sich wechselseitig logisch implizieren<br />

– wenn also gilt: Aus a folgt b und aus b folgt a. Dabei kann "↔" als Zeichen für<br />

Äquivalenz und "→" als Zeichen für Implikation verwendet werden. Aus a ↔ b (gelesen: a<br />

genau dann, wenn b) folgt nach diesem logischen Prinzip somit zum einen a→b, zum anderen<br />

b→a.<br />

Wie aber ist nun die logische Implikation zu verstehen? Die Implikation a→b (gelesen:<br />

wenn a, dann b) enthält zwei wesentliche Aussagen. Erstens ist das Zutreffen von a ein<br />

hinreichender Grund für das Zutreffen von b. Mit anderen Worten: Wenn a gilt, dann gilt<br />

auch (immer) b. Diese Gesetzmäßigkeit wird Modus Ponens genannt. Zweitens ist das<br />

Nichtzutreffen von b ein hinreichender Grund für das Nichtzutreffen von a. Wenn also b<br />

nicht zutrifft, dann auch nicht a. Diese Gesetzmäßigkeit wird Modus Tollens genannt. Be-<br />

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