Zielgruppe - Lavie gGmbH, Regionaler Rehabilitationsdienst ...
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9. Förderdauer<br />
Die Dauer der Förderung in der jeweiligen Qualifizierungsstufe richtet sich nach dem<br />
individuellen Förderbedarf und den Integrationsaussichten/-möglichkeiten des Teilnehmers.<br />
Bei Erreichen der Zielsetzung der jeweiligen Qualifizierungsstufe erfolgt<br />
nahtlos und umgehend ein Stufenwechsel. Dieser wird von der Rehabegleitung (Sozialdienst)<br />
eingeleitet und vom Bildungsbegleiter stetig überprüft. Die Entscheidung<br />
hierüber trifft die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit.<br />
Es wird versichert, dass die Teilnehmer nur den jeweils für notwendig erachteten<br />
Förderzeitraum in Anspruch nehmen.<br />
Sollte die Art und Schwere der autistischen Behinderung es erforderlich machen,<br />
wird die Förderdauer über den Zeitraum von 18 Monaten hinaus auf maximal 24<br />
Monate, bis zum nächstmöglichen Ausbildungstermin der vorgesehenen Ausbildung<br />
verlängert.<br />
Da die Unterweisung modular und binnendifferenziert erfolgt, ist der Einstieg jederzeit<br />
in jede Stufe sinnvoll möglich.<br />
Eine vorzeitige Beendigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit ist jederzeit<br />
möglich.<br />
10. Förder- und Qualifizierungssequenzen<br />
Die Inhalte des BvB werden in Form von Förder- und Qualifizierungssequenzen angeboten.<br />
Die Qualifizierungseinheiten sind zeitlich eingrenzbar und können nach<br />
Bedarf kombiniert werden.<br />
Zu ihnen zählen:<br />
Berufsorientierung / Berufswahl<br />
Berufliche Grundfertigkeiten<br />
Betriebliche Qualifizierung<br />
Arbeitsplatzbezogene Einarbeitung<br />
Bewerbungstraining<br />
Sprachförderung<br />
Allgemeiner Grundlagenbereich<br />
Für die Teilnehmer werden unter Berücksichtigung des ganzheitlichen Aspektes des<br />
Förderzieles Teilbereiche individuell ausgewählt und in eine sinnvolle Reihenfolge