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Ausgabe 2/2012 - Attiswil

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Ergänzungsleistungen: Guthaben auf<br />

Freizügigkeitskonti und Guthaben in der<br />

3. Säule müssen bei der Berechnung von<br />

Ergänzungsleistungen aufgeführt werden.<br />

Diese sind nicht zwingend zu beziehen,<br />

werden jedoch bei der Berechnung des<br />

Vermögensverzehrs hinzugezählt.<br />

Arbeitslosenversicherung: Während<br />

den Wartetagen ist der Arbeitslose bereits<br />

gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die<br />

berufliche Vorsorge versichert die Risiken<br />

Tod und Invalidität jedoch erst nach den<br />

Wartetagen.<br />

3. Säule: FDP-Frauen wollen, dass<br />

Personen ohne Einkommen künftig in<br />

der Säule 3a sparen können. Die Linke<br />

ist dagegen, weil vor allem Reiche davon<br />

profitieren würden.<br />

Krankenversicherung: Die<br />

Kommissionen für soziale Sicherheit und<br />

Gesundheit des National- und Ständerats<br />

haben sich für eine Prämienbefreiung für<br />

Kinder ausgesprochen. Nun kann der<br />

Erlass ausgearbeitet werden.<br />

Krankenversicherung: Nach zehn<br />

Jahren Verbot ist der Ärztezulassungsstopp<br />

ab 1. Januar <strong>2012</strong> gefallen. Somit können<br />

wieder neue Ärzte zugelassen werden.<br />

Familienzulagen: Ab 2013 gilt laut<br />

Parlamentsbeschluss ein einheitliches<br />

System der Familienzulagen<br />

für Arbeitnehmende und<br />

Selbständigerwerbende. Heute erhalten<br />

Selbständige nur in 13 Kantonen (AR,<br />

BE, BL, BS, GE, GL, LU, NW, SG, SH, SZ,<br />

VD und VS) aufgrund von kantonalen<br />

Regelungen Familienzulagen.<br />

Familienpolitisches: Biologische Väter<br />

haben keine Rechte. Ein Mann, der mit<br />

einer verheirateten Geliebten ein Kind<br />

zeugt, hat in der Schweiz keinen rechtlichen<br />

Anspruch auf Kontakt mit seinem<br />

Kind. Als juristischer Vater gilt immer der<br />

Ehemann der Mutter.<br />

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