Ausgabe 2/2012 - Attiswil
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Ergänzungsleistungen: Guthaben auf<br />
Freizügigkeitskonti und Guthaben in der<br />
3. Säule müssen bei der Berechnung von<br />
Ergänzungsleistungen aufgeführt werden.<br />
Diese sind nicht zwingend zu beziehen,<br />
werden jedoch bei der Berechnung des<br />
Vermögensverzehrs hinzugezählt.<br />
Arbeitslosenversicherung: Während<br />
den Wartetagen ist der Arbeitslose bereits<br />
gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die<br />
berufliche Vorsorge versichert die Risiken<br />
Tod und Invalidität jedoch erst nach den<br />
Wartetagen.<br />
3. Säule: FDP-Frauen wollen, dass<br />
Personen ohne Einkommen künftig in<br />
der Säule 3a sparen können. Die Linke<br />
ist dagegen, weil vor allem Reiche davon<br />
profitieren würden.<br />
Krankenversicherung: Die<br />
Kommissionen für soziale Sicherheit und<br />
Gesundheit des National- und Ständerats<br />
haben sich für eine Prämienbefreiung für<br />
Kinder ausgesprochen. Nun kann der<br />
Erlass ausgearbeitet werden.<br />
Krankenversicherung: Nach zehn<br />
Jahren Verbot ist der Ärztezulassungsstopp<br />
ab 1. Januar <strong>2012</strong> gefallen. Somit können<br />
wieder neue Ärzte zugelassen werden.<br />
Familienzulagen: Ab 2013 gilt laut<br />
Parlamentsbeschluss ein einheitliches<br />
System der Familienzulagen<br />
für Arbeitnehmende und<br />
Selbständigerwerbende. Heute erhalten<br />
Selbständige nur in 13 Kantonen (AR,<br />
BE, BL, BS, GE, GL, LU, NW, SG, SH, SZ,<br />
VD und VS) aufgrund von kantonalen<br />
Regelungen Familienzulagen.<br />
Familienpolitisches: Biologische Väter<br />
haben keine Rechte. Ein Mann, der mit<br />
einer verheirateten Geliebten ein Kind<br />
zeugt, hat in der Schweiz keinen rechtlichen<br />
Anspruch auf Kontakt mit seinem<br />
Kind. Als juristischer Vater gilt immer der<br />
Ehemann der Mutter.<br />
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