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schaft: Kompetenz-, Potenzial- und Entwicklungsfelder - Netzwerk ...

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<strong>Kompetenz</strong>atlas Ges<strong>und</strong>heitswirt<strong>schaft</strong><br />

3.1.4 Arzt-/Zahnarztpraxen <strong>und</strong> weitere selbständige Tätigkeiten<br />

Im Bereich Arzt- <strong>und</strong> Zahnarztpraxen sowie auch bei den sonstigen Praxen des Ges<strong>und</strong>heitswesens,<br />

wie Psychotherapeuten, Massage, Hebammen, Heilpraktikern, ist in der Metropolregion<br />

- wie angesichts des Aspektes Versorgung der Bevölkerung zu erwarten - ein etwa<br />

b<strong>und</strong>esdurchschnittlicher Beschäftigtenbesatz festzustellen. 25<br />

Innerhalb der Region erfüllen die Städte - ebenso wie im Kliniksektor - auch bei den ambulant<br />

tätigen Ärzten oberzentrale Funktionen (siehe Kap. 3.1.1).<br />

Weniger Beschäftigungsmöglichkeiten, als nach dem B<strong>und</strong>esdurchschnitt zu erwarten, bietet<br />

die Metropolregion allerdings bei den sonstigen selbständigen Tätigkeiten des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

26 , die folgende Tätigkeiten umfassen:<br />

• Übrige humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen<br />

<strong>und</strong> Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche<br />

Befähigung zur Behandlung von Patientinnen <strong>und</strong> Patienten besitzen, ausgeübt werden.<br />

Hier eingeordnet werden auch Tätigkeiten von Krankenschwestern, Krankenpflegern,<br />

Fachkräften für Ergotherapie, Sprachtherapie (Logopädie), medizinische Fußpflege (Podologie)<br />

usw. Diese Leistungen können sowohl in Ges<strong>und</strong>heitszentren, die Unternehmen,<br />

Schulen, Altenheimen, Gewerk<strong>schaft</strong>en <strong>und</strong> Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen<br />

sind, sonstigen Einrichtungen im Ges<strong>und</strong>heitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen<br />

Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen <strong>und</strong> Patienten oder anderweitig erbracht<br />

werden.<br />

• Tätigkeiten von zahnärztlichem Hilfspersonal wie Zahntherapeutinnen <strong>und</strong> -therapeuten,<br />

in Schulen tätigen Zahnarzthelferinnen <strong>und</strong> -helfern sowie Dentalhygienikerinnen <strong>und</strong><br />

Dentalhygienikern, die außerhalb von Zahnarztpraxen arbeiten können, aber regelmäßig<br />

von Zahnärztinnen oder Zahnärzten überwacht werden.<br />

• Tätigkeiten von medizinischen Labors wie: Röntgenlabors <strong>und</strong> andere Labors für diagnostische<br />

Bildgebung, Blutanalyselabors.<br />

• Tätigkeiten von Blut-, Samen- <strong>und</strong> Organbanken usw.<br />

• Rettungsdienste <strong>und</strong> Krankentransport in Kranken- <strong>und</strong> Rettungswagen, Hubschraubern,<br />

Flugzeugen usw. Diese Leistungen werden häufig im Rahmen eines medizinischen Notfalleinsatzes<br />

erbracht.<br />

25 Die tiefgegliederten Zahlen der Sonderauswertung der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit dürften nur für interne Berechnungen<br />

genutzt aber nicht veröffentlicht werden.<br />

26 Genauere Angaben hierzu können aufgr<strong>und</strong> von Zuordnungsungenauigkeiten nicht erfolgen (5-Steller in der<br />

Wirt<strong>schaft</strong>szweigsystematik). Teilbereich des Wirt<strong>schaft</strong>szweig 869 „weitere Praxen <strong>und</strong> selbstständige Tätigkeiten<br />

des Ges<strong>und</strong>heitswesens“ (siehe Tab. 3).

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