schaft: Kompetenz-, Potenzial- und Entwicklungsfelder - Netzwerk ...
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<strong>Kompetenz</strong>atlas Ges<strong>und</strong>heitswirt<strong>schaft</strong><br />
3.1.6 Kurorte/- einrichtungen<br />
Die deutschen Heilbäder <strong>und</strong> Kurorte erfüllen mit ihren spezifischen Strukturen vor allem<br />
zwei Aufgaben in der Gesell<strong>schaft</strong>: Zum einen sind sie Orte der Krankenbehandlung mit bestimmten<br />
Mitteln <strong>und</strong> Methoden, zum anderen sind sie Ges<strong>und</strong>heits-, Erholungs- <strong>und</strong> Sportzentren<br />
in Bereichen von Freizeit <strong>und</strong> Urlaub, auch weitgehend außerhalb des Aufgabenspektrums<br />
der Krankenbehandlung <strong>und</strong> damit auch außerhalb der Leistungspflicht von Sozialleistungsträgern.<br />
Quelle: Deutscher Heilbäderverband e.V., Deutscher Tourismusverband e.V. (Hrsg.).,Begriffsbestimmungen -<br />
Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten <strong>und</strong> Heilbrunnen, 2005.<br />
Heilbäder <strong>und</strong> Kurorte übernehmen eine wichtige Rolle in der Ges<strong>und</strong>heitswirt<strong>schaft</strong>. Als<br />
anerkannte qualitätsgeprüfte Ges<strong>und</strong>heitskompetenzzentren leisten die Heilbäder <strong>und</strong> Kurorte<br />
einen herausragenden Beitrag zur Ges<strong>und</strong>heitsversorgung. Mit einem jährlichen Umsatz<br />
von r<strong>und</strong> 26 Mrd. Euro sichern die Heilbäder <strong>und</strong> Kurorte heute in Deutschland ca. 350.000<br />
Arbeitsplätze. 29<br />
Die Anerkennung als Kur- <strong>und</strong> Erholungsort ist ein nachgewiesener Standortvorteil, der allerdings<br />
an strenge Kriterien geknüpft ist. Gr<strong>und</strong>lage für die Anerkennung (Prädikatisierung)<br />
von Kur- <strong>und</strong> Erholungsorten in Niedersachsen sind die neue „Verordnung über die staatliche<br />
Anerkennung von Kur- <strong>und</strong> Erholungsorten (Kurort-Verordnung)“, die am 01. Mai 2005 in<br />
Kraft getreten <strong>und</strong> zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2017 ist, sowie die vom Deutschen<br />
Heilbäderverband e.V. <strong>und</strong> vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen "Begriffsbestimmungen<br />
- Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten<br />
<strong>und</strong> Heilbrunnen". 30<br />
Die entscheidende Neuerung der Kurort-Verordnung ist eine zeitliche Befristung der zurzeit<br />
geführten staatlichen Anerkennungen. Ab 1. Mai 2010 dürfen Artbezeichnungen nur noch<br />
geführt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine im Rahmen eines ordnungsgemäßen<br />
Antragsverfahrens ausgesprochene Anerkennung nach der jetzt geltenden Kurort-<br />
Verordnung erfolgt ist. Alle prädikatisierten Orte oder Ortsteile müssen sich also einer erneuten<br />
Überprüfung (normales Antragsverfahren) unterziehen, wenn sie über den 30. April 2010<br />
hinaus staatlich anerkannt sein wollen. 31<br />
29 Vgl. Deutscher Heilbäderverband e.V., Die Heilbäder <strong>und</strong> Kurorte machen sich stark für einen Paradigmenwechsel<br />
– Mit der Kur in die Ges<strong>und</strong>heit investieren! Pressemitteilung vom 09. Februar 2010.<br />
30 Vgl. Deutscher Heilbäderverband e.V., Deutscher Tourismusverband e.V. (Hrsg.), Begriffsbestimmungen –<br />
Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten <strong>und</strong> Heilbrunnen, 2005.<br />
31 Nach Auskunft der zuständigen Service-Agentur Bäderland Niedersachsen laufen die Anerkennungsverfahren<br />
aufgr<strong>und</strong> der Fülle der Anträge bis Ende des Jahres 2010.<br />
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