S C H U L E - Die Linkspartei - Die Linke
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vant, d.h. die Erträge, die mit den verschiedenen Alternativen verbunden sind.<br />
Konkret sind die Opportunitätskosten des Schulbesuchs in der Sekundarstufe II die<br />
entgangenen Erträge aus einer Berufsausbildung, den Ausbildungsvergütungen.<br />
Insbesondere bei Familien mit geringen Haushaltseinkommen, dürften Ausbildungsvergütungen<br />
ein Grund für die Entscheidung gegen das Abitur ihrer Kinder<br />
sein, denn mit diesen können die Kinder einen Beitrag zum Familieneinkommen<br />
leisten. Gesellschaftlich wünschenswert ist jedoch eine Entscheidung über den<br />
Bildungsweg in Abhängigkeit von den Fähigkeiten und nicht von den damit verbundenen<br />
Kosten und Erträgen. Das Schüler-Bafög wurde zwischen 1971 und<br />
1983 an die Schüler und Schülerinnen vollzeitlicher, zur Hochschulreife führender<br />
Schulen gezahlt (vgl. Ehmann/Walter 2004: 77f). Dabei handelte es sich um ein<br />
reinen Zuschuss, ohne Darlehensanteil, der nach sozialen Gesichtspunkten vergeben<br />
wurde. <strong>Die</strong> Finanzierung erfolgte wie beim Studierenden-BaföG durch den<br />
Bund. Nicht zuletzt diese Förderung hatte zur Folge, dass sich zwischen 1970 und<br />
1982 der Anteil der Arbeiterkinder unter den Studienanfängern nahezu verdoppelte<br />
(Ehmann/Walter 2004: 78). Seit 1983 werden Schüler grundsätzlich nur bei ausbildungsbedingt<br />
notwendiger auswärtiger Unterbringung gefördert. Daher sollte eine<br />
Ausbildungsförderung ab der Sekundarstufe II wieder eingeführt werden. Denn das<br />
Schüler-BaföG ermöglicht es Kindern einkommensschwacher Eltern, zwischen der<br />
Annahme einer gutdotierten Ausbildungsstelle einerseits und dem weiteren Schulbesuch<br />
und dem anschließendem Studium zu wählen.<br />
2.2. <strong>Die</strong> (duale) Berufsausbildung.<br />
<strong>Die</strong> Entwicklung der Ausbildungsplätze in den letzten Jahren wirft erneut die Frage<br />
nach der Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit der Dualen Berufsausbildung auf.<br />
<strong>Die</strong> Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist auch in 2003 wieder<br />
gesunken, damit das vierte Jahr in Folge. Einen leichten Anstieg hat es jedoch in<br />
2004 gegeben. Wurden in den 80er Jahren noch jährlich über 700.000 neue Ausbildungsverträge<br />
in den alten Bundesländern abgeschlossen, so waren es im Jahre<br />
2003 in ganz Deutschland nur noch ca. 560.000.<br />
Eine wesentliche Ursache liegt in der abnehmenden Bereitschaft der Unternehmen,<br />
Ausbildungsplätze bereitzustellen und zu finanzieren. <strong>Die</strong>se Tendenz kann<br />
auch nicht durch die Zunahme öffentlich finanzierter Ausbildungsplätze aufgefangen<br />
werden. <strong>Die</strong>s spricht für eine Abkehr von der betrieblichen Individualfinanzierung<br />
und der Hinwendung zu einer kollektiven Finanzierung: einer Fondsfinanzierung<br />
(vgl. zum Folgenden Nagel/Jaich 2004: 165ff).<br />
Sinnvoll erscheint es, dass der Staat eine gesetzliche Verpflichtung für die Tarifparteien<br />
schafft, Fonds für die Berufsausbildung einzurichten. Können sich die Tarifparteien<br />
nicht einigen, sollte eine gesetzliche Auffanglösung greifen. Durch diese<br />
Regelungen werden die Tarifparteien angeregt, eine auf die spezifischen Bedürfnisse<br />
der Branche zugeschnittene Ausgestaltung, die gesetzlichen Mindestanforderungen<br />
entspricht, auszuhandeln. <strong>Die</strong> gesetzliche Auffanglösung sollte auch für<br />
nicht tarifgebundene Unternehmen greifen. <strong>Die</strong> Verwaltung der Fonds sollte paritätisch<br />
durch die Tarifparteien erfolgen, hierzu können z.B. Tarifagenturen ähnlich<br />
der Weiterbildungsagentur in Baden-Württemberg eingerichtet werden.<br />
Aufgrund der Heterogenität der Branchen, die zu unterschiedlichen Ausbildungskosten<br />
führt, ermöglichen Branchenfonds für die Branchen effiziente Lösungen. Es<br />
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