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die kaufmännische schule - Verband der Lehrerinnen und Lehrer an ...

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• Das Kolloquium ist wie bisher <strong>der</strong> abschließende<br />

Prüfungsteil. Bedingt durch <strong>die</strong> zwei Reflexionsgespräche<br />

wird es auf 45 Minuten gekürzt.<br />

• Nach Abschluss <strong>der</strong> Bewertungen <strong>der</strong> Prüfungsleistun gen<br />

nimmt <strong>der</strong> Prüfungsausschuss <strong>die</strong> Endnoten <strong>der</strong> zwei L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen<br />

(Schule <strong>und</strong> ZfsL) zur Kenntnis. Er ermittelt das<br />

vorläufige Gesamtergebnis <strong>und</strong> gibt es dem Prüfling bek<strong>an</strong>nt.<br />

4. Notenstufen<br />

• Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es für <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen nur <strong>die</strong> g<strong>an</strong>zen<br />

Notenstufen von sehr gut (1) bis ungenügend (6).<br />

• Eine Ausnahme bilden <strong>die</strong> beiden Endnoten <strong>der</strong> zwei<br />

L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen (Schule <strong>und</strong> ZfsL). Hier gilt ein<br />

erweitertes Notenspektrum mit Zwischennoten: Möglich<br />

sind <strong>die</strong> Zwischennoten 1,5 <strong>und</strong> 2,5 <strong>und</strong> 3,5.<br />

5. Ermittlung des Gesamtergebnisses<br />

Das folgende Beispiel ver<strong>an</strong>schaulicht <strong>die</strong> Ermittlung des<br />

Gesamtergebnisses. Bei seiner Feststellung finden zwei<br />

Dezimalstellen Berücksichtigung. Weitere Dezimalstellen<br />

werden ohne R<strong>und</strong>ung gestrichen. Die Gesamtnote hat<br />

folgende Notenbezeichnung:<br />

Gesamtergebnis Notenbezeichnung<br />

bis 1,49 sehr gut<br />

1,50 bis 2,49 gut<br />

2,50 bis 3,49 befriedigend<br />

3,50 bis 4,00 ausreichend<br />

über 4,00 m<strong>an</strong>gelhaft<br />

Note Gewicht Faktor Notenwert<br />

Ausbildungsleistung<br />

L<strong>an</strong>gzeitbeurteilung<br />

Schule<br />

Note Fach 1 2<br />

Note Fach 2 3<br />

Endnote 2,5 25 % 5 12,5<br />

L<strong>an</strong>gzeitbeurteilung<br />

ZfsL<br />

Note Fach 1 3<br />

Note Fach 2 5<br />

Endnote 5 25 % 5 25<br />

Prüfungsleistung<br />

UpP Fach 1 2 15 % 3 6<br />

SA Fach 1 3 5 % 1 3<br />

UpP Fach 2 4 15 % 3 12<br />

SA Fach 2 4 5 % 1 4<br />

Kolloquium 3 10 % 2 6<br />

Summe 100 % 20 68,5<br />

Gesamtergebnis 3,42<br />

Notenbezeichnung befriedigend<br />

DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE 07/11<br />

AUSSCHÜSSE<br />

6. Bestehensbedingungen<br />

Die Staatsprüfung ist best<strong>an</strong>den, wenn alle <strong>der</strong> folgenden<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

• Das Gesamtergebnis ist mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />

• Der Notenmittelwert <strong>der</strong> beiden Unterrichtspraktischen<br />

Prüfungen ist mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />

• Der Notenmittelwert <strong>der</strong> beiden L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen<br />

ist mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />

• Drei <strong>der</strong> vier Noten für <strong>die</strong> beiden L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen sind<br />

mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />

7. Fazit<br />

Die im MSW ver<strong>an</strong>twortlichen Personen haben auch im<br />

Hinblick auf <strong>die</strong> Regelung <strong>der</strong> Staatsprüfung ein konstruktives<br />

Beteiligungsverfahren praktiziert. In <strong>die</strong>sem Entwicklungsprozess<br />

sind Anregungen seitens des vLw stets reflektierend<br />

entgegengenommen worden. Exemplarisch seien vier Aspekte<br />

gen<strong>an</strong>nt, <strong>die</strong> aus <strong>Verb<strong>an</strong>d</strong>ssicht zu begrüßen sind.<br />

• Die gleichgewichtige Berücksichtigung von Ausbildungs-<br />

<strong>und</strong> Prüfungsleistung im Gesamtergebnis mit je 50 Prozent.<br />

• Die Möglichkeit für den Prüfling, auch zukünftig eine/-n<br />

<strong>an</strong> seiner fachbezogenen Ausbildung beteiligte/-n<br />

Seminarausbil<strong>der</strong>/-in als Mitglied des Prüfungsausschusses<br />

vorzuschlagen.<br />

• Der Wegfall einer dritten (d. h. nach Bachelor- <strong>und</strong> Masterarbeit)<br />

umf<strong>an</strong>greicheren schriftlichen Arbeit im relativ<br />

kurzen 18-monatigen Vorbereitungs<strong>die</strong>nst (Anmerkung:<br />

Mit den zwei schriftlichen Arbeiten im Rahmen <strong>der</strong><br />

Prüfungsleistung ist ein schriftliches Element in das<br />

Gesamtkonstrukt zur Absicherung einer b<strong>und</strong>esweiten<br />

Anerkennung <strong>der</strong> NRW-Staatsprüfung integriert).<br />

• Die Bek<strong>an</strong>ntgabe des vorläufigen Gesamtergebnisses <strong>an</strong><br />

den Prüfling durch den Prüfungsausschuss am Tag <strong>der</strong><br />

Staatsprüfung.<br />

Natürlich wäre es ebenfalls wünschenswert gewesen, wenn<br />

weiterhin ein/-e Schulvertreter/-in als viertes Mitglied <strong>an</strong><br />

den Beratungen des Prüfungsausschusses hätte teilnehmen<br />

können – ein „Wermutstropfen“ in einem guten Regelungswerk.<br />

Horst Neuhaus<br />

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