die kaufmännische schule - Verband der Lehrerinnen und Lehrer an ...
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• Das Kolloquium ist wie bisher <strong>der</strong> abschließende<br />
Prüfungsteil. Bedingt durch <strong>die</strong> zwei Reflexionsgespräche<br />
wird es auf 45 Minuten gekürzt.<br />
• Nach Abschluss <strong>der</strong> Bewertungen <strong>der</strong> Prüfungsleistun gen<br />
nimmt <strong>der</strong> Prüfungsausschuss <strong>die</strong> Endnoten <strong>der</strong> zwei L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen<br />
(Schule <strong>und</strong> ZfsL) zur Kenntnis. Er ermittelt das<br />
vorläufige Gesamtergebnis <strong>und</strong> gibt es dem Prüfling bek<strong>an</strong>nt.<br />
4. Notenstufen<br />
• Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es für <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen nur <strong>die</strong> g<strong>an</strong>zen<br />
Notenstufen von sehr gut (1) bis ungenügend (6).<br />
• Eine Ausnahme bilden <strong>die</strong> beiden Endnoten <strong>der</strong> zwei<br />
L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen (Schule <strong>und</strong> ZfsL). Hier gilt ein<br />
erweitertes Notenspektrum mit Zwischennoten: Möglich<br />
sind <strong>die</strong> Zwischennoten 1,5 <strong>und</strong> 2,5 <strong>und</strong> 3,5.<br />
5. Ermittlung des Gesamtergebnisses<br />
Das folgende Beispiel ver<strong>an</strong>schaulicht <strong>die</strong> Ermittlung des<br />
Gesamtergebnisses. Bei seiner Feststellung finden zwei<br />
Dezimalstellen Berücksichtigung. Weitere Dezimalstellen<br />
werden ohne R<strong>und</strong>ung gestrichen. Die Gesamtnote hat<br />
folgende Notenbezeichnung:<br />
Gesamtergebnis Notenbezeichnung<br />
bis 1,49 sehr gut<br />
1,50 bis 2,49 gut<br />
2,50 bis 3,49 befriedigend<br />
3,50 bis 4,00 ausreichend<br />
über 4,00 m<strong>an</strong>gelhaft<br />
Note Gewicht Faktor Notenwert<br />
Ausbildungsleistung<br />
L<strong>an</strong>gzeitbeurteilung<br />
Schule<br />
Note Fach 1 2<br />
Note Fach 2 3<br />
Endnote 2,5 25 % 5 12,5<br />
L<strong>an</strong>gzeitbeurteilung<br />
ZfsL<br />
Note Fach 1 3<br />
Note Fach 2 5<br />
Endnote 5 25 % 5 25<br />
Prüfungsleistung<br />
UpP Fach 1 2 15 % 3 6<br />
SA Fach 1 3 5 % 1 3<br />
UpP Fach 2 4 15 % 3 12<br />
SA Fach 2 4 5 % 1 4<br />
Kolloquium 3 10 % 2 6<br />
Summe 100 % 20 68,5<br />
Gesamtergebnis 3,42<br />
Notenbezeichnung befriedigend<br />
DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE 07/11<br />
AUSSCHÜSSE<br />
6. Bestehensbedingungen<br />
Die Staatsprüfung ist best<strong>an</strong>den, wenn alle <strong>der</strong> folgenden<br />
Bedingungen erfüllt sind:<br />
• Das Gesamtergebnis ist mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />
• Der Notenmittelwert <strong>der</strong> beiden Unterrichtspraktischen<br />
Prüfungen ist mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />
• Der Notenmittelwert <strong>der</strong> beiden L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen<br />
ist mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />
• Drei <strong>der</strong> vier Noten für <strong>die</strong> beiden L<strong>an</strong>gzeitbeurteilungen<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen sind<br />
mindestens „ausreichend“ (4,0).<br />
7. Fazit<br />
Die im MSW ver<strong>an</strong>twortlichen Personen haben auch im<br />
Hinblick auf <strong>die</strong> Regelung <strong>der</strong> Staatsprüfung ein konstruktives<br />
Beteiligungsverfahren praktiziert. In <strong>die</strong>sem Entwicklungsprozess<br />
sind Anregungen seitens des vLw stets reflektierend<br />
entgegengenommen worden. Exemplarisch seien vier Aspekte<br />
gen<strong>an</strong>nt, <strong>die</strong> aus <strong>Verb<strong>an</strong>d</strong>ssicht zu begrüßen sind.<br />
• Die gleichgewichtige Berücksichtigung von Ausbildungs-<br />
<strong>und</strong> Prüfungsleistung im Gesamtergebnis mit je 50 Prozent.<br />
• Die Möglichkeit für den Prüfling, auch zukünftig eine/-n<br />
<strong>an</strong> seiner fachbezogenen Ausbildung beteiligte/-n<br />
Seminarausbil<strong>der</strong>/-in als Mitglied des Prüfungsausschusses<br />
vorzuschlagen.<br />
• Der Wegfall einer dritten (d. h. nach Bachelor- <strong>und</strong> Masterarbeit)<br />
umf<strong>an</strong>greicheren schriftlichen Arbeit im relativ<br />
kurzen 18-monatigen Vorbereitungs<strong>die</strong>nst (Anmerkung:<br />
Mit den zwei schriftlichen Arbeiten im Rahmen <strong>der</strong><br />
Prüfungsleistung ist ein schriftliches Element in das<br />
Gesamtkonstrukt zur Absicherung einer b<strong>und</strong>esweiten<br />
Anerkennung <strong>der</strong> NRW-Staatsprüfung integriert).<br />
• Die Bek<strong>an</strong>ntgabe des vorläufigen Gesamtergebnisses <strong>an</strong><br />
den Prüfling durch den Prüfungsausschuss am Tag <strong>der</strong><br />
Staatsprüfung.<br />
Natürlich wäre es ebenfalls wünschenswert gewesen, wenn<br />
weiterhin ein/-e Schulvertreter/-in als viertes Mitglied <strong>an</strong><br />
den Beratungen des Prüfungsausschusses hätte teilnehmen<br />
können – ein „Wermutstropfen“ in einem guten Regelungswerk.<br />
Horst Neuhaus<br />
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