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hier - Schlüsselwege deutscher Geschichte

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wieder bei der Erbauseinandersetzung, indem der Sohn Friedrich Peter (geb. 1835) als<br />

Neunjähriger zum Hoferben eingesetzt wurde. Der zweite Sohn Friedrich Peters aus<br />

erster Ehe, Carl (geb, 1839), hatte schon 1841 den Hof Schölling bekommen, den jener<br />

von seiner verstorbenen Schwester, verheiratete Peddinghaus (Uhrmacher), geerbt<br />

hatte. Somit hatten beide Söhne aus erster Ehe, noch minderjährig, einen Hof und die<br />

Eigentumsverhältnisse waren zu Gunsten zweier funktionierender Bauernhöfe<br />

gesichert. Hintergrund dieser Ereignisse von 1841 bis 1844 war folgender, den wir als<br />

Nachgeborene milde zu bewerten haben.<br />

Der Vater Friedrich Peter (40 jährig) war in dieser Zeit, ohne Frau und Mutter seiner<br />

vier Kinder im Alter von 2 bis 15 Jahren, in arger Bedrängnis. Es kam, wie es wohl<br />

nicht kommen sollte. Er lernte die Catharina Maria Schulte aus Wetter kennen und<br />

hatte seit dem 9.7.1843 - ohne Trauschein - mit ihr den Sohn Julius. Das Verhältnis<br />

wurde im nächsten Jahr am 4. Mai 1844 legalisiert. Der verwirrenden Ereignisse noch<br />

nicht genug: Im April 1844 war die 12 jährige Lisette (aus erster Ehe) gestorben. Auf<br />

Steveling musste wieder Ruhe einkehren. Somit wollen auch wir jetzt einen Blick<br />

werfen auf ganz normale alltägliche Ereignisse, die uns Steuer- und Abgabezettel<br />

unter Stevelings Dokumenten nahe legen. Landwirtschaft, Kohlehandel und Gaststätte<br />

nahmen ihren Gang und erforderten die staatlichen Pflichten in Form von<br />

Steuerzahlungen. Ein Hof wie Steveling hatte Grundsteuer, Klassensteuer,<br />

Gewerbesteuer und Kommunalsteuer zu leisten. Als zuständige Finanzbehörde<br />

erscheint Mitte des Jahrhunderts Gevelsberg. Die Grundsteuer ist die traditionelle<br />

Steuer des alten absolutistischen Staates. Die Grundlage dazu ist die "Mutterrolle" der<br />

Grundstücke, die beim Amt Volmarstein für seine Gemeinden lag. Hier werden<br />

Grundstücksart (Wohnhaus, Acker, Wiese, Holzung), Grundstücksklasse (Güte) und<br />

Katastral - Reinertrag bestimmt. Friedrich Peter zahlte 1851 54 Taler Grundsteuer.<br />

Die Klassensteuer ist die Vorgängerin der Einkommensteuer und basiert in Preußen im<br />

Zuge der Reformen auf dem Gesetz von 1820. Steuerzettel von 1822 und 1851<br />

zeigen, dass sich Steveling in der Steuerklasse 2 befand (mit einem Betrag von 12<br />

Talern) und die Pflicht hatte, die Hofbediensteten anzugeben und für sie die Steuer<br />

der Klasse 4 = 15 Silbergroschen pro Person zu entrichten. Für 1822 sind zum<br />

Beispiel der "Kuhhirte" Diedrich Heinrich Krüner (ein Grund-schöttler Name vom<br />

Stetroth) und der "Kohlentreiber" Diedrich Wupper (Vater des Gießereigründers<br />

Caspar Diedrich Wupper am Loh? s.u.) angegeben. An Gewerbesteuer muss Steveling<br />

4 Taler entrichten wegen seiner Schankwirtschaft (s.u.). Auch eine Kommunalsteuer<br />

von 14 Talern ist fällig, deren Steuer-Hebe-Rolle vom Kreis Hagen genehmigt sein<br />

muss. An weiteren Abgaben gab es für die "Eingesessenen" das Kirchgeld und das<br />

Armengeld. Da Friedrich Peter 1832 Kirchmeister und Rendant der Kirchenkasse war<br />

(31 jährig), liegt das Abrechnungsheft für 1832 vor. Das Kirchgeld betrug für das Jahr<br />

13 Taler. Die große Kirchengemeinde Volmarstein (bis Berge und Asbeck) hatte einen<br />

Etat von 619 Talern Einnahmen und 605 Talern Ausgaben. Unter den Ausgaben<br />

finden sich solche: An den Gastwirt Mullerus für Feuer und Licht bei der<br />

Konsistorialversammlung = 11 Silbergroschen, ebenso für den gelieferten<br />

Communions-Wein = 15 Taler, an Prediger Ostendorf für Schreibmaterialien und<br />

Wachs = 2 Taler (ca. 100 Euro) , an Lehrer und Küster Lähnemann für Orgelspiel,<br />

Wachs und Heizung der Sakristei = 15 Taler, an Bälgetreter (Luft für die Orgel)<br />

Moritz Scherer für 1832 = 3 Taler. Die Bezahlung des Pfarrers wurde natürlich nicht -<br />

wie auch heute- aus dem örtlichen Etat geleistet.<br />

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