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Mutterschutz/Karenz Kinderbetreuungsgeld<br />

Mutterschutz/Karenz<br />

Kinderbetreuungsgeld<br />

Antrag/Unterlagen<br />

Der Antrag auf Gewährung von Kinderbetreuungsgeld ist sofort nach<br />

Beendigung der Schutzfrist bei der zuständigen Bezirksstelle der<br />

NÖGKK zu stellen.<br />

Folgende Unterlagen sind vorzulegen<br />

� Meldezettel<br />

� Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

� Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

� Heiratsurk<strong>und</strong>e<br />

� Geburtsurk<strong>und</strong>e sämtlicher Kinder<br />

� Familienbeihilfenkarte<br />

� Einheitswertbescheid<br />

� Wochengeldbezugsbestätigung<br />

� Sozialversicherungskarte<br />

� Bei außerehelichen Kindern ist eine Bescheinigung des Jugendamtes<br />

über Alimentationszahlungen notwendig.<br />

Mutterschutz / Karenz -<br />

Kinderbetreuungsgeld Höhe<br />

Höhe § 3 KBGG<br />

Das Kinderbetreuungsgeld kann seit 1.1.2010 in 5 Varianten bezogen<br />

werden:<br />

Langvariante<br />

bis zum 30. bzw. 36. Lebensmonat<br />

� tgl. 14,53 Euro<br />

� im Monat 435,90 Euro<br />

Wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />

werden, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 25. Lebensmonat<br />

auf 7,27 Euro täglich (218,10 Euro im Monat) herabgesetzt.<br />

232 AK Infoservice<br />

Kurzvariante 1<br />

bis zum 20. bzw. 24. Lebensmonat<br />

� tgl. 20,80 Euro<br />

� im Monat 624,00 Euro<br />

Wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />

werden, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 17. Lebensmonat<br />

auf 10,40 Euro täglich (312 Euro im Monat) herabgesetzt.<br />

Kurzvariante 2<br />

bis zum 15. bzw. 18. Lebensmonat<br />

� tgl. 26,60 Euro<br />

� im Monat 798,00 Euro<br />

Wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />

werden, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 13. Lebensmonat<br />

auf 13,30 Euro täglich (399 Euro im Monat) herabgesetzt.<br />

Höhe § 3 KBGG<br />

NEU Kurzvariante 3: bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat<br />

� tgl. 33,00 Euro<br />

� im Monat 990,00 Euro<br />

Wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />

werden, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 10. Lebensmonat<br />

auf Euro 16,50 täglich (Euro 445,00 im Monat) herabgesetzt.<br />

NEU Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:<br />

bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat<br />

� tgl. min. 33,00 Euro max. 66,60 Euro<br />

� im Monat mind. 990,00 Euro max. 1.980,00 Euro<br />

AK Infoservice<br />

233

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