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Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

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AMS-Förderungen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbeihilfen<br />

AMS-Förderungen<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbeihilfen<br />

stung beträgt 20% des Bruttoeinkommens (400 Euro maximal zumutbare<br />

monatliche Belastung bei einem Einkommen in der Höhe<br />

von 2.000 Euro)<br />

� von genau 1.087 Euro bis 2.000 Euro monatlich erfolgt eine prozentuelle<br />

Kurskostenabgeltung (von 0% maximal zumutbarer monatlicher<br />

Belastung bei 1.087 Euro linear ansteigend bis 20% maximal<br />

zumutbarer monatlicher Belastung bei 2.000 Euro).<br />

� unter 1.087 Euro monatlich beträgt die Beihilfenhöhe 100% (keine<br />

monatliche Belastung zumutbar).<br />

Dauer:<br />

Die Beihilfe wird für die Gesamtdauer der Maßnahme bzw. für die Dauer<br />

eines sinnvollen Maßnahmenpaketes gewährt.<br />

ACHTUNG<br />

Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden,<br />

es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe.<br />

Beihilfe zu den Kursnebenkosten:<br />

Folgende Kosten werden ganz oder teilweise übernommen:<br />

� Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich),<br />

� Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt, wenn eines der Kriterien für die<br />

Förderung schulischer Ausbildungen zutrifft,<br />

� Unterkunft (Nächtigung),<br />

� Verpflegung (nur Frühstück zusammen mit Nächtigung).<br />

Förderungsvoraussetzungen:<br />

� Rechtzeitige Kontaktaufnahme für Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsvorgang<br />

<strong>und</strong> rechtzeitige Begehrenseinbringung,<br />

� Das Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatl. darf nicht überschritten<br />

werden (Bauern: Einheitswert max. 14.800 Euro);<br />

132 AK Infoservice<br />

� Nicht förderbar ist die Anschaffung von Lehrmitteln etc., die in keinem<br />

ursächlichen Zusammenhang mit dem Kursbesuch stehen;<br />

� Berücksichtigung von Kostenbeteiligung anderer Kostenträger,<br />

� Kein vollständiger Kostenersatz bei vertraglicher Regelung seitens<br />

des Betriebes bzw. durch anderen Kostenträger.<br />

Höhe der Förderung:<br />

� Bei Arbeitslosen beträgt die Höhe der Beihilfe 100 % der Kosten (unter<br />

Berücksichtigung der Obergrenzen);<br />

� Bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels erfolgt die Beihilfenberechnung<br />

auf Basis der Kosten des öffentl. Verkehrsmittels;<br />

� Bei Verwendung des eigenen Fahrzeuges können pro Kilometer<br />

0,1055 Euro gewährt werden;<br />

� Die Berechnung der Unterkunftskosten (Nächtigung inkl. Frühstück)<br />

erfolgt auf Basis der tatsächlichen Kosten;<br />

� Bei Beschäftigten mit einem Bruttoeinkommen über 1.676 Euro monatl.<br />

gebührt keine Beihilfe.<br />

Bei täglichem Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden folgende<br />

Pauschalen entsprechend der Entfernung <strong>und</strong>/oder in der Höhe<br />

der Kosten für innerstädtisches Verkehrsmittel eingesetzt:<br />

Euro Euro<br />

Innerstädtisch (Wien): 49,50 mtl. 1,65 tgl.<br />

2 bis20 km: 41,50 mtl. 1,38 tgl.<br />

21 bis 40 km: 77,25 mtl. 2,58 tgl.<br />

41 bis 60 km: 102,75 mtl. 3,43 tgl.<br />

61 bis 100 km: 116,60 mtl. 3,89 tgl.<br />

über 100 km: 141,30 mtl. 4,71 tgl.<br />

Dauer<br />

Die Beihilfe wird für die Gesamtdauer der Maßnahme bzw. für die Dauer<br />

eines sinnvollen Maßnahmenpaketes gewährt.<br />

AK Infoservice<br />

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