Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer
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AMS-Förderungen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbeihilfen<br />
AMS-Förderungen<br />
Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbeihilfen<br />
stung beträgt 20% des Bruttoeinkommens (400 Euro maximal zumutbare<br />
monatliche Belastung bei einem Einkommen in der Höhe<br />
von 2.000 Euro)<br />
� von genau 1.087 Euro bis 2.000 Euro monatlich erfolgt eine prozentuelle<br />
Kurskostenabgeltung (von 0% maximal zumutbarer monatlicher<br />
Belastung bei 1.087 Euro linear ansteigend bis 20% maximal<br />
zumutbarer monatlicher Belastung bei 2.000 Euro).<br />
� unter 1.087 Euro monatlich beträgt die Beihilfenhöhe 100% (keine<br />
monatliche Belastung zumutbar).<br />
Dauer:<br />
Die Beihilfe wird für die Gesamtdauer der Maßnahme bzw. für die Dauer<br />
eines sinnvollen Maßnahmenpaketes gewährt.<br />
ACHTUNG<br />
Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden,<br />
es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe.<br />
Beihilfe zu den Kursnebenkosten:<br />
Folgende Kosten werden ganz oder teilweise übernommen:<br />
� Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich),<br />
� Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt, wenn eines der Kriterien für die<br />
Förderung schulischer Ausbildungen zutrifft,<br />
� Unterkunft (Nächtigung),<br />
� Verpflegung (nur Frühstück zusammen mit Nächtigung).<br />
Förderungsvoraussetzungen:<br />
� Rechtzeitige Kontaktaufnahme für Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsvorgang<br />
<strong>und</strong> rechtzeitige Begehrenseinbringung,<br />
� Das Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatl. darf nicht überschritten<br />
werden (Bauern: Einheitswert max. 14.800 Euro);<br />
132 AK Infoservice<br />
� Nicht förderbar ist die Anschaffung von Lehrmitteln etc., die in keinem<br />
ursächlichen Zusammenhang mit dem Kursbesuch stehen;<br />
� Berücksichtigung von Kostenbeteiligung anderer Kostenträger,<br />
� Kein vollständiger Kostenersatz bei vertraglicher Regelung seitens<br />
des Betriebes bzw. durch anderen Kostenträger.<br />
Höhe der Förderung:<br />
� Bei Arbeitslosen beträgt die Höhe der Beihilfe 100 % der Kosten (unter<br />
Berücksichtigung der Obergrenzen);<br />
� Bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels erfolgt die Beihilfenberechnung<br />
auf Basis der Kosten des öffentl. Verkehrsmittels;<br />
� Bei Verwendung des eigenen Fahrzeuges können pro Kilometer<br />
0,1055 Euro gewährt werden;<br />
� Die Berechnung der Unterkunftskosten (Nächtigung inkl. Frühstück)<br />
erfolgt auf Basis der tatsächlichen Kosten;<br />
� Bei Beschäftigten mit einem Bruttoeinkommen über 1.676 Euro monatl.<br />
gebührt keine Beihilfe.<br />
Bei täglichem Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden folgende<br />
Pauschalen entsprechend der Entfernung <strong>und</strong>/oder in der Höhe<br />
der Kosten für innerstädtisches Verkehrsmittel eingesetzt:<br />
Euro Euro<br />
Innerstädtisch (Wien): 49,50 mtl. 1,65 tgl.<br />
2 bis20 km: 41,50 mtl. 1,38 tgl.<br />
21 bis 40 km: 77,25 mtl. 2,58 tgl.<br />
41 bis 60 km: 102,75 mtl. 3,43 tgl.<br />
61 bis 100 km: 116,60 mtl. 3,89 tgl.<br />
über 100 km: 141,30 mtl. 4,71 tgl.<br />
Dauer<br />
Die Beihilfe wird für die Gesamtdauer der Maßnahme bzw. für die Dauer<br />
eines sinnvollen Maßnahmenpaketes gewährt.<br />
AK Infoservice<br />
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