09.02.2013 Aufrufe

Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fahrpreisermäßigung für Behinderte Bahn<br />

Fahrpreisermäßigung für Behinderte<br />

Blindenführerh<strong>und</strong><br />

verursacht wurde oder der gegnerische Fahrzeuglenker den Schaden<br />

vorsätzlich <strong>und</strong> rechtswidrig herbeigeführt hat, setzt der Verkehrsopferschutz<br />

ein.<br />

Der Unfall muss so rasch als möglich bei der nächsten Polizeidienststelle<br />

gemeldet werden.<br />

Entschädigt werden Sach- <strong>und</strong> Personenschäden im Rahmen der Mindestdeckungssummen<br />

in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Fahrerflucht<br />

werden nur Personenschäden ersetzt. Bei Sachschäden ist ein<br />

Selbstbehalt vorgesehen.<br />

Antragstellung: Die Schadenersatzansprüche sind binnen drei Monaten<br />

ab dem Unfall schriftlich an den Fachverband der Versicherungsunternehmen<br />

zu stellen.<br />

Fahrpreisermäßigung für Behinderte - Bahn<br />

Fahr- <strong>und</strong> Flugpreisermäßigungen für Behinderte:<br />

Bahn<br />

Folgende Personengruppen erhalten auf den Eisenbahn- <strong>und</strong> Buslinien<br />

der ÖBB eine 45 prozentige Fahrpreisermäßigung: (bei Buchung über<br />

das Internet werden weitere 5 Prozent Rabatt gewährt):<br />

� Personen, für die eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird;<br />

� begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />

ab einem Grad der Behinderung von 70 Prozent<br />

� Bezieher von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung mit einer<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 70 Prozent<br />

� Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 70 Prozent;<br />

� Bezieher eines Pflegegeldes.<br />

Die VORTEILScard Spezial für die Inanspruchnahme der Ermäßigung<br />

116 AK Infoservice<br />

kostet 19,90 Euro. (für Bezieher einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage<br />

ist die VORTEILScard gratis) <strong>und</strong> kann bei den ÖBB gelöst werden.<br />

Genauere Informationen erteilen ÖBB.<br />

Bezieher einer Kriegsbeschädigtenrente bzw. einer Opferrente mit einer<br />

MdE von mindestens 70 Prozent sowie blinde Menschen erhalten auf<br />

den Eisenbahnlinien der ÖBB <strong>und</strong> den Buslinien der ÖBB <strong>und</strong> der Post<br />

eine Fahrpreisermäßigung von 50 Prozent.<br />

Die VORTEILSCARD für Blinde kostet 18,90 Euro <strong>und</strong> ist nur beim<br />

Österreichischen Blindenverband oder bei der Hilfsgemeinschaft der<br />

Blinden <strong>und</strong> Sehschwachen erhältlich.<br />

Fahrpreisermäßigung für Behinderte - Reisegepäck<br />

Krankengeräte/Reisegepäck<br />

Erforderliche Krankengeräte wie etwa Rollstühle werden bis zu einem<br />

Gesamtgewicht von 90 kg innerhalb Österreichs kostenlos mitbefördert.<br />

Das Reisegepäck von Behinderten, die Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung<br />

haben, wird gegen Vorlage der VORTEILSCard zum halben<br />

Preis befördert.<br />

Fahrpreisermäßigung für Behinderte -<br />

Blindenführh<strong>und</strong> - kostenlose Beförderung<br />

Blindenführh<strong>und</strong> - Kostenlose Beförderung:<br />

Blinde sind zur kostenlosen Beförderung eines Blindenführh<strong>und</strong>es berechtigt.<br />

AK Infoservice<br />

117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!