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KRANKENVERSICHERUNG<br />

192 AK Infoservice<br />

Krankenversicherung Versicherte<br />

Krankenversicherung - Versicherte<br />

Versicherungsumfang<br />

persönlicher Umfang § 122 ASVG<br />

Versicherte<br />

In der Krankenversicherung pflichtversichert sind unselbständig Erwerbstätige,<br />

deren Einkommen aus Ihrer Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze<br />

überschreitet. Dies ist im Jahr 2011 dann der Fall,<br />

� wenn das Entgelt im Kalendermonat mehr als 374,02 Euro<br />

� wenn das durchschnittl. Entgelt für einen Tag mehr als 28,72 Euro<br />

ausmacht.<br />

Ausnahmeregelung bei Hausbesorgertätigkeiten i.S. des Hausbesorgergesetzes;<br />

In der Krankenversicherung pflichtversichert ist auch, wer im Rahmen<br />

eines sog. "Werkvertrages", also eines freien Dienstvertrages, beschäftigt<br />

ist,<br />

� wenn das Entgelt monatlich 374,02 Euro überschreitet.<br />

Seit 1.1.2008:<br />

Auch für Pflichtversicherte auf Gr<strong>und</strong> eines freien Dienstvertrages besteht<br />

seit 1.1.2008 Anspruch auf Krankengeld ab dem 4. Tag des „Krankenstands“<br />

<strong>und</strong> auf Wochengeld.<br />

In der Krankenversicherung versichert sind auch die Bezieher einer<br />

Pension aus der Pensionsversicherung nach dem ASVG sowie Bezieher<br />

von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe oder Übergangsgeld.<br />

AK Infoservice<br />

193

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