09.02.2013 Aufrufe

Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AMS-Förderungen Solidaritätsprämie<br />

AMS-Förderungen<br />

Solidaritätsprämie<br />

AMS-Förderungen - Solidaritätsprämie<br />

Ziel der Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell<br />

Mehrere Beschäftigte reduzieren ihre Arbeitszeit <strong>und</strong> ermöglichen damit<br />

die Einstellung eines/r zusätzlichen Arbeitskraft, das Gesamtausmaß<br />

der Arbeit bleibt unverändert.<br />

Voraussetzung:<br />

Es besteht ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, worin die<br />

Herabsetzung der Normalarbeitszeit festgelegt ist.<br />

Innerhalb diese Rahmens schließen Dienstnehmer <strong>und</strong> Dienstgeber<br />

eine Vereinbarung gemäß § 13 Abs. 1 AVRAG oder nach gleichartigen<br />

gesetzlichen Regelungen ab; Gegenstand dieser Vereinbarung ist<br />

� die Herabsetzung der Normalarbeitszeit <strong>und</strong><br />

� die Neufestsetzung des Bruttoarbeitsentgeltes;<br />

dieses besteht aus<br />

� dem aliquoten Lohnanteil der bisherigen Normalarbeitszeit <strong>und</strong><br />

� einem Lohnausgleich im Ausmaß der Hälfte des entfallenen Entgeltes<br />

(Solidaritätsprämie).<br />

Der Dienstgeber entrichtet die Beiträge zur Sozialversicherung entsprechend<br />

der Beitragsgr<strong>und</strong>lage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit.<br />

Es wird eine Ersatzarbeitskraft eingestellt,<br />

� die bis dahin Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat,<br />

� nicht nur geringfügig beschäftigt wird <strong>und</strong><br />

� deren Beschäftigung bewirkt, dass das Gesamtvolumen der Arbeitszeit<br />

gleich bleibt.<br />

Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Abfertigung auf Basis der ursprünglichen<br />

Arbeitszeit zu bemessen (auf Gr<strong>und</strong> Vereinbarung, Kollektivvertrag<br />

oder Betriebsvereinbarung) - auch wenn die Herabsetzung der Normalarbeitszeit<br />

länger als 2 Jahre gedauert hat.<br />

150 AK Infoservice<br />

Förderbar sind alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis<br />

� auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht <strong>und</strong> in den Geltungsbereich<br />

des AVRAG fällt, oder<br />

� die auf Gr<strong>und</strong> eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beschäftigt werden,<br />

wenn eine dem AVRAG analoge b<strong>und</strong>es- oder landesgesetzliche<br />

Regelung über die Herabsetzung der Normalarbeitszeit vorliegt;<br />

<strong>und</strong> deren Arbeitgeber nicht<br />

� das Arbeitsmarktservice,<br />

� ein radikaler Verein oder<br />

� eine politische Partei ist.<br />

Dauer:<br />

Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von max. 2 Jahren gewährt.<br />

Der ursprünglich vereinbarte Förderungszeitraum bleibt aufrecht, auch<br />

wenn ein Solidaritätsarbeiter oder eine Ersatzarbeitskraft ausfällt <strong>und</strong> ein<br />

Dienstnehmer neu in das Modell eintritt.<br />

Ausnahmsweise kann der Beihilfezeitraum auf 3 Jahre verlängert werden,<br />

wenn die Ersatzarbeitskräfte älter als 45 Jahre oder langzeitarbeitslos<br />

oder behindert sind. (Nur entsprechend dem Arbeitsvolumen dieser<br />

Ersatzarbeitskräfte)<br />

Höhe der Beihilfe:<br />

Beihilfe zur Abdeckung des gewährten Lohnausgleichs<br />

� 100 % des vom Arbeitgeber gewährten Lohnausgleichs, max. bis zu<br />

50 % des entfallenen Entgelts<br />

Beihilfe zur Abdeckung des zusätzlichen Aufwands für Dienstnehmer<strong>und</strong><br />

Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung<br />

� Die Differenz der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung zwischen<br />

dem bisherigen <strong>und</strong> dem herabgesetzten Entgelt (ohne Lohnausgleich)<br />

AK Infoservice<br />

151

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!