Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer
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AMS-Förderungen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbeihilfen<br />
AMS-Förderungen<br />
Entfernungsbeihilfe<br />
ACHTUNG<br />
Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden,<br />
es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe.<br />
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes<br />
Wer einen Kurs oder eine Schulung des Arbeitsmarktservice besucht<br />
<strong>und</strong> nur wenig Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe erhält, kann während<br />
der Kursdauer eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts beziehen.<br />
Damit wird während dem Kurs ein Mindesteinkommen gesichert,<br />
die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert sich.<br />
Dabei gelten folgende Mindestbeträge:<br />
� DLU in Höhe von 8 Euro tgl.,<br />
Jugendliche TeilnehmerInnen<br />
� DLU in Höhe von 13 Euro tgl.,<br />
Erwachsene TeilnehmerInnen an Maßnahmen, die mindestens 16<br />
aber weniger als 25 Maßnahmenst<strong>und</strong>en pro Woche umfassen,<br />
� DLU in Höhe von 18,50 Euro tgl.,<br />
Erwachsene TeilnehmerInnen an Maßnahmen, die mindestens 25<br />
Maßnahmenst<strong>und</strong>en umfassen, sowie TeilnehmerInnen am Unternehmensgründungsprogramm.<br />
Auf die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts wird der Anspruch<br />
auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe angerechnet.<br />
ACHTUNG<br />
Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden,<br />
es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe.<br />
134 AK Infoservice<br />
DLU-Qualifizierungsbonus<br />
Erwachsene, die bis 31.12.2011 in Bildungsmaßnahmen eintreten, die<br />
mindestens 25 Maßnahmenst<strong>und</strong>en pro Woche umfassen <strong>und</strong> länger als<br />
3 Monate dauern, erhalten zusätzlich zur DLU einen DLU-Qualifizierungsbonus.<br />
Der DLU-Qualifizierungsbonus beträgt:<br />
� für Maßnahmen zwischen 3 <strong>und</strong> 6 Monaten tgl. 3,30 Euro<br />
� für Maßnahmen länger als 6 Monate tgl. 6,60 Euro<br />
Beihilfen zur Förderung der Regionalen Mobilität<br />
<strong>und</strong> Arbeitsaufnahme - Entfernungsbeihilfe<br />
Entfernungsbeihilfe<br />
Ziel<br />
Erleichterung einer überregionalen Beschäftigungsaufnahme durch Abgeltung<br />
der finanziellen Mehrbelastung in Form eines teilweisen Kostenersatzes.<br />
Welche Kosten werden ersetz?<br />
� Fahrten (regelmäßige Pendelbewegungen - tägl./wöchentl./ monatl.)<br />
� Unterkunft am Arbeitsort.<br />
Welcher Personenkreis wird gefördert?<br />
� Arbeitslose,<br />
� Arbeit Suchende (Beschäftigte, deren berufliche Existenz gefährdet<br />
ist <strong>und</strong> die gezwungen sind eine neue Beschäftigung zu suchen),<br />
� Lehrstellensuchende,<br />
die auf einen näher gelegenen Arbeitsplatz nicht vermittelt werden<br />
können <strong>und</strong> die bereit sind, eine entferntere Arbeit anzunehmen,<br />
AK Infoservice<br />
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