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Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

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AMS-Förderungen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbeihilfen<br />

AMS-Förderungen<br />

Entfernungsbeihilfe<br />

ACHTUNG<br />

Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden,<br />

es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe.<br />

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes<br />

Wer einen Kurs oder eine Schulung des Arbeitsmarktservice besucht<br />

<strong>und</strong> nur wenig Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe erhält, kann während<br />

der Kursdauer eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts beziehen.<br />

Damit wird während dem Kurs ein Mindesteinkommen gesichert,<br />

die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert sich.<br />

Dabei gelten folgende Mindestbeträge:<br />

� DLU in Höhe von 8 Euro tgl.,<br />

Jugendliche TeilnehmerInnen<br />

� DLU in Höhe von 13 Euro tgl.,<br />

Erwachsene TeilnehmerInnen an Maßnahmen, die mindestens 16<br />

aber weniger als 25 Maßnahmenst<strong>und</strong>en pro Woche umfassen,<br />

� DLU in Höhe von 18,50 Euro tgl.,<br />

Erwachsene TeilnehmerInnen an Maßnahmen, die mindestens 25<br />

Maßnahmenst<strong>und</strong>en umfassen, sowie TeilnehmerInnen am Unternehmensgründungsprogramm.<br />

Auf die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts wird der Anspruch<br />

auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe angerechnet.<br />

ACHTUNG<br />

Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden,<br />

es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe.<br />

134 AK Infoservice<br />

DLU-Qualifizierungsbonus<br />

Erwachsene, die bis 31.12.2011 in Bildungsmaßnahmen eintreten, die<br />

mindestens 25 Maßnahmenst<strong>und</strong>en pro Woche umfassen <strong>und</strong> länger als<br />

3 Monate dauern, erhalten zusätzlich zur DLU einen DLU-Qualifizierungsbonus.<br />

Der DLU-Qualifizierungsbonus beträgt:<br />

� für Maßnahmen zwischen 3 <strong>und</strong> 6 Monaten tgl. 3,30 Euro<br />

� für Maßnahmen länger als 6 Monate tgl. 6,60 Euro<br />

Beihilfen zur Förderung der Regionalen Mobilität<br />

<strong>und</strong> Arbeitsaufnahme - Entfernungsbeihilfe<br />

Entfernungsbeihilfe<br />

Ziel<br />

Erleichterung einer überregionalen Beschäftigungsaufnahme durch Abgeltung<br />

der finanziellen Mehrbelastung in Form eines teilweisen Kostenersatzes.<br />

Welche Kosten werden ersetz?<br />

� Fahrten (regelmäßige Pendelbewegungen - tägl./wöchentl./ monatl.)<br />

� Unterkunft am Arbeitsort.<br />

Welcher Personenkreis wird gefördert?<br />

� Arbeitslose,<br />

� Arbeit Suchende (Beschäftigte, deren berufliche Existenz gefährdet<br />

ist <strong>und</strong> die gezwungen sind eine neue Beschäftigung zu suchen),<br />

� Lehrstellensuchende,<br />

die auf einen näher gelegenen Arbeitsplatz nicht vermittelt werden<br />

können <strong>und</strong> die bereit sind, eine entferntere Arbeit anzunehmen,<br />

AK Infoservice<br />

135

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