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Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

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Mutterschutz/Karenz<br />

2. Für Unverheiratete<br />

� Geburtsurk<strong>und</strong>e der Mutter<br />

� Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter<br />

� Meldezettel der Mutter<br />

Verfahren<br />

Zugleich ist eine standesamtliche Geburtsbescheinigung zu lösen.<br />

Diese wird gemeinsam mit dem Entlassungsschein des Krankenhauses<br />

der zuständigen Krankenkasse übergeben.<br />

Was benötige ich zur polizeilichen Anmeldung des Kindes?<br />

� Meldezettel<br />

� Geburtsurk<strong>und</strong>e des Kindes<br />

(Bei Ausländern auch der Pass des Vaters)<br />

Wichtig für Ausländer:<br />

Das Kind muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt von der jeweiligen<br />

Botschaft, der der Kindesvater untersteht, eingetragen werden.<br />

Mutterschutz / Karenz - Verfahren<br />

Rechtsvertretung<br />

Gegen Bescheide betreffend die Gewährung von Wochengeld, Karenzgeld<br />

oder Kinderbetreuungsgeld besteht die Möglichkeit ein Rechtsmittel<br />

(z.B. Klage) zu ergreifen. In diesen Fällen kann Ihnen nach Prüfung<br />

der Rechtslage von Seiten der Niederösterreichischen <strong>Kammer</strong> für Arbeiter<br />

<strong>und</strong> Angestellte kostenlose Rechtsvertretung gewährt werden.<br />

Um die kurzen Rechtsmittelfristen zu wahren, setzen Sie sich umgehend<br />

mit Ihrer nächsten Bezirksstelle der AKNÖ in Verbindung.<br />

242 AK Infoservice<br />

NACHTSCHWERARBEIT<br />

AK Infoservice<br />

243

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