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Mutterschutz/Karenz Kinderbetreuungsgeld Höhe<br />

Mutterschutz/Karenz<br />

Kinderbetreuungsgeld<br />

Wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />

werden, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 10. Lebensmonat<br />

um 16,50 Euro täglich (445 Euro im Monat) reduziert.<br />

Mehrlinge:<br />

Für Mehrlingskinder (Zwillinge, Drillinge usw.) gibt es einen Zuschlag von<br />

50 % pro Kind.<br />

Mutterschutz / Karenz -<br />

Kinderbetreuungsgeld Auszahlung<br />

Auszahlung<br />

Das Kinderbetreuungsgeld wird monatlich im Nachhinein auf ein Girokonto<br />

überwiesen.<br />

Für Geburten bis 31.12.2009 gibt es für Einkommensschwache einen<br />

Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, der zurückzuzahlen ist.<br />

Für Geburten ab 1.1.2010 gibt es für Einkommensschwache eine Beihilfe<br />

zum Kinderbetreuungsgeld für max. 1 Jahr, die nicht zurückbezahlt<br />

werden muss.<br />

Krankenversicherung § 28 KBGG<br />

BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert.<br />

234 AK Infoservice<br />

Mutterschutz / Karenz -<br />

Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld<br />

Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld §§ 9 ff KBGG<br />

Für Geburten von 1.1.2002 bis 31.12.2009 gab es für Einkommensschwache<br />

einen rückzahlbaren Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.<br />

Der Zuschuss beträgt täglich 6,06 Euro<br />

monatlich 181,80 Euro<br />

Eine alleinstehende Mutter hat Anspruch auf einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld,<br />

wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Betrag<br />

von 16.200 Euro im Jahr nicht übersteigt.<br />

Eine verheiratete Mutter erhält einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld<br />

wie eine alleinstehende Mutter, wenn<br />

� der Ehegatte kein Einkommen bezieht, bzw. der Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte den Betrag von 12.200 Euro im Jahr nicht übersteigt. Dieser<br />

Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind für das tatsächlich Unterhalt<br />

geleistet wird, um 4.000 Euro im Jahr.<br />

� übersteigt das Einkommen des Partners die Freigrenze, so ist der<br />

Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen.<br />

Rückzahlung des Zuschusses zum<br />

Kinderbetreuungsgeld § 19 KGG<br />

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist in Form einer Abgabe an<br />

das Finanzamt zurückzubezahlen.<br />

In allen anderen Fällen sind die Eltern gemeinsam zur Rückzahlung des<br />

Zuschusses verpflichtet, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse wesentlich<br />

verbessert haben.<br />

AK Infoservice<br />

235

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