Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer
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Mutterschutz/Karenz Kinderbetreuungsgeld Höhe<br />
Mutterschutz/Karenz<br />
Kinderbetreuungsgeld<br />
Wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />
werden, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 10. Lebensmonat<br />
um 16,50 Euro täglich (445 Euro im Monat) reduziert.<br />
Mehrlinge:<br />
Für Mehrlingskinder (Zwillinge, Drillinge usw.) gibt es einen Zuschlag von<br />
50 % pro Kind.<br />
Mutterschutz / Karenz -<br />
Kinderbetreuungsgeld Auszahlung<br />
Auszahlung<br />
Das Kinderbetreuungsgeld wird monatlich im Nachhinein auf ein Girokonto<br />
überwiesen.<br />
Für Geburten bis 31.12.2009 gibt es für Einkommensschwache einen<br />
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, der zurückzuzahlen ist.<br />
Für Geburten ab 1.1.2010 gibt es für Einkommensschwache eine Beihilfe<br />
zum Kinderbetreuungsgeld für max. 1 Jahr, die nicht zurückbezahlt<br />
werden muss.<br />
Krankenversicherung § 28 KBGG<br />
BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert.<br />
234 AK Infoservice<br />
Mutterschutz / Karenz -<br />
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld<br />
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld §§ 9 ff KBGG<br />
Für Geburten von 1.1.2002 bis 31.12.2009 gab es für Einkommensschwache<br />
einen rückzahlbaren Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.<br />
Der Zuschuss beträgt täglich 6,06 Euro<br />
monatlich 181,80 Euro<br />
Eine alleinstehende Mutter hat Anspruch auf einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld,<br />
wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Betrag<br />
von 16.200 Euro im Jahr nicht übersteigt.<br />
Eine verheiratete Mutter erhält einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld<br />
wie eine alleinstehende Mutter, wenn<br />
� der Ehegatte kein Einkommen bezieht, bzw. der Gesamtbetrag der<br />
Einkünfte den Betrag von 12.200 Euro im Jahr nicht übersteigt. Dieser<br />
Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind für das tatsächlich Unterhalt<br />
geleistet wird, um 4.000 Euro im Jahr.<br />
� übersteigt das Einkommen des Partners die Freigrenze, so ist der<br />
Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen.<br />
Rückzahlung des Zuschusses zum<br />
Kinderbetreuungsgeld § 19 KGG<br />
Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist in Form einer Abgabe an<br />
das Finanzamt zurückzubezahlen.<br />
In allen anderen Fällen sind die Eltern gemeinsam zur Rückzahlung des<br />
Zuschusses verpflichtet, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse wesentlich<br />
verbessert haben.<br />
AK Infoservice<br />
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