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Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer

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Pflegegeld Einstufung<br />

Pflegegeld<br />

Einstufung<br />

� Katheter - Pflege 5 St<strong>und</strong>en<br />

� Einläufe 15 St<strong>und</strong>en<br />

� Mobilitätshilfe im engeren Sinn (Hilfe beim Aufstehen,<br />

Zubettgehen, Gehen in der Wohnung, bei Bettlägrigkeit<br />

für Aufsetzen, Umdrehen usw. 15 St<strong>und</strong>en<br />

Erschwerniszuschlag bei Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

Wenn behinderungsbedingt mindestens zwei voneinander unabhängige<br />

schwere Funktionseinschränkungen vorliegen, ist bei Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

bei der Ermittlung des Pflegebedarfs ein Erschwerniszuschlag<br />

bei der Betreuung zu berücksichtigen.<br />

Dieser Erschwerniszuschlag beträgt im Kalendermonat<br />

� bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 50 St<strong>und</strong>en,<br />

� ab dem vollendeten 7. Lebensjahr<br />

bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 75 St<strong>und</strong>en.<br />

Erschwerniszuschlag bei schwerer geistiger<br />

oder psychischer Behinderung<br />

Bei Vorliegen einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung,<br />

insbesondere einer demenziellen Erkrankung ist ab dem vollendeten 15.<br />

Lebensjahr bei der Festsetzung des Pflegebedarfs bei der Betreuung für<br />

ein Kalendermonat ein fixer Erschwerniszuschlag im Ausmaß von 25<br />

St<strong>und</strong>en zu berücksichtigen.<br />

Hilfe<br />

Unter Hilfe sind Verrichtungen zu verstehen, die den sachlichen Lebensbereich<br />

betreffen. Zu den Hilfen für den sachlichen Lebensbereich<br />

zählen:<br />

� das Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten <strong>und</strong> Bedarfsgütern<br />

des täglichen Lebens (Einkaufen)<br />

� die Reinigung der Wohnung <strong>und</strong> der persönlichen Gebrauchsgegenstände<br />

318 AK Infoservice<br />

� die Pflege der Leib- <strong>und</strong> Bettwäsche<br />

� die Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung<br />

des Heizmaterials<br />

� die Mobilitätshilfe im weiteren Sinne (z.B. Begleitung zum Arzt, Therapiebesuch,<br />

zu Behörden, Banken etc.)<br />

Für jede dieser Hilfsverrichtungen ist ein auf einen Monat bezogener fixer<br />

Zeitwert von 10 St<strong>und</strong>en anzunehmen. Für Hilfsverrichtungen sind<br />

insgesamt höchstens 50 St<strong>und</strong>en anzusetzen.<br />

Bei pflegebedürftigen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen kann bis zum vollendeten<br />

15. Lebensjahr für Mobilitätshilfe im weiteren Sinn ein monatlicher<br />

Zeitwert bis zu 50 St<strong>und</strong>en festgelegt werden.<br />

Blinde/Rollstuhlfahrer<br />

Ein Pflegegeld in bestimmter Mindesthöhe wird folgenden Personen gewährt:<br />

� Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ohne Prüfung des tatsächlichen<br />

Pflegebedarfes zumindest Pflegegeld der Stufe 3<br />

� Blinde Menschen erhalten zumindest Pflegegeld der Stufe 4<br />

� Menschen, die sowohl blind als auch gehörlos sind erhalten zumindest<br />

Pflegegeld der Stufe 5<br />

� Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong> einer<br />

Querschnittlähmung, einer beiderseitigen Beinamputation, einer<br />

Muskeldystrophie (Muskelschw<strong>und</strong>), einer Encephalitis disseminata<br />

(Multiple Sklerose) oder einer Cerebralparese (Kinderlähmung) zur eigenständigen<br />

Lebensführung überwiegend auf den selbstständigen<br />

Gebrauch eines Rollstuhles oder eines technisch adaptierten Rollstuhles<br />

angewiesen sind, erhalten zumindest Pflegegeld der Stufe 3<br />

� wenn zusätzlich eine Stuhl- oder Harninkontinenz bzw. Blasenoder<br />

Mast darmlähmung vorliegt, gebührt zumindest Pflegegeld<br />

der Stufe 4<br />

� wenn bei Personen, die auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen<br />

sind, ein deutlicher Ausfall von Funktionen der oberen Extremitäten<br />

vorliegt, erhalten zumindest ein Pflegegeld der Stufe 5<br />

Diese Zuordnung schließt nicht aus, dass bei Zutreffen der Voraussetzungen<br />

ein höheres Pflegegeld geleistet wird; dieses ist jedoch zu beantragen.<br />

AK Infoservice<br />

319

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