Gutachten von Katrin Brewitt zu Neophyten [PDF ... - Nationalpark Eifel
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2 Grundlagen<br />
EUROPARC ist der Dachverband der <strong>Nationalpark</strong>e, UNESCO-Biosphärenreservate und<br />
Naturparke (EUROPARC, 2009). Die Grundsatzerklärung erklärt u.a.:<br />
- Die Natur hat sich seit Jahrmillionen unabhängig vom Menschen entwickelt.<br />
Auch heute kann sie ohne Pflege durch den Menschen existieren.<br />
- In natürlichen Lebensgemeinschaften laufen ständig dynamische Prozesse ab.<br />
- Schutzgebiete der Kategorie II (<strong>Nationalpark</strong>e) dienen vorrangig dem Schutz<br />
natürlicher Lebensgemeinschaften und damit dem Schutz natürlicher<br />
Prozesse. Deshalb ist die Nut<strong>zu</strong>ng der natürlichen Ressourcen durch Jagd,<br />
Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei, Weidewirtschaft und anderes<br />
grundsätzlich nicht <strong>zu</strong>lässig. Dies gilt für die weit überwiegende Fläche des<br />
Schutzgebietes.<br />
- In Gebieten, die seit Jahrhunderten genutzt werden, ist aus kulturellen und<br />
sozioökonomischen Gründen bis <strong>zu</strong>r Einstellung der Nut<strong>zu</strong>ngen<br />
eine Übergangszeit <strong>zu</strong>lässig.<br />
- In natürlichen Lebensgemeinschaften gibt es keine Katastrophen. Windwurf in<br />
Wäldern, Massenvermehrung <strong>von</strong> Insekten, Lawinen oder Brände sind<br />
ökologische Phänomene und erfordern keine Eingriffe, ausgenommen<br />
benachbarte Gebiete werden gefährdet<br />
- Ausgerottete Tier- oder Pflanzenarten können nach sorgfältiger Prüfung des<br />
Einzelfalles dann, wenn sie nicht auf natürliche Weise <strong>zu</strong>rückwandern,<br />
wieder angesiedelt werden.<br />
- In Schutzgebieten der Kategorie II sind nicht autochthone Arten unerwünscht.<br />
Maßnahmen <strong>zu</strong> ihrer Beseitigung sind im Einzelfall <strong>zu</strong> prüfen und sorgfältig<br />
die positiven und negativen Folgen ab<strong>zu</strong>wägen.<br />
Der letzte genannte Punkt bezieht sich damit auf dem Umgang mit gebietsfremden<br />
Pflanzen- und Tierarten in <strong>Nationalpark</strong>s.<br />
Im <strong>Nationalpark</strong>plan wird das Leitbild des <strong>Nationalpark</strong>s erläutert, darin werden auch<br />
Vorgaben <strong>zu</strong> eingebrachten und eingewanderten Arten (Neobiota) gemacht<br />
(LANDESBETRIEB WALD UND HOLZ NRW, 2008), da auch in diesen Gebieten<br />
sowohl bewusst durch den Menschen eingebrachte Arten (Fichte, Douglasie, Mufflon,<br />
Regenbogenforelle u.a.) als auch <strong>von</strong> selbst eingewanderte Arten (Waschbär, Nutria,<br />
Schmalblättriges Greiskraut, Springkraut u.a.) vorkommen. Als Handlungsgrundsatz gilt für<br />
diese Arten, dass sie nur dann mit Maßnahmen entfernt werden, wenn dies „unter<br />
Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der anwendbaren Mittel möglich erscheint“<br />
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