10.02.2013 Aufrufe

Gutachten von Katrin Brewitt zu Neophyten [PDF ... - Nationalpark Eifel

Gutachten von Katrin Brewitt zu Neophyten [PDF ... - Nationalpark Eifel

Gutachten von Katrin Brewitt zu Neophyten [PDF ... - Nationalpark Eifel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Grundlagen<br />

EUROPARC ist der Dachverband der <strong>Nationalpark</strong>e, UNESCO-Biosphärenreservate und<br />

Naturparke (EUROPARC, 2009). Die Grundsatzerklärung erklärt u.a.:<br />

- Die Natur hat sich seit Jahrmillionen unabhängig vom Menschen entwickelt.<br />

Auch heute kann sie ohne Pflege durch den Menschen existieren.<br />

- In natürlichen Lebensgemeinschaften laufen ständig dynamische Prozesse ab.<br />

- Schutzgebiete der Kategorie II (<strong>Nationalpark</strong>e) dienen vorrangig dem Schutz<br />

natürlicher Lebensgemeinschaften und damit dem Schutz natürlicher<br />

Prozesse. Deshalb ist die Nut<strong>zu</strong>ng der natürlichen Ressourcen durch Jagd,<br />

Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei, Weidewirtschaft und anderes<br />

grundsätzlich nicht <strong>zu</strong>lässig. Dies gilt für die weit überwiegende Fläche des<br />

Schutzgebietes.<br />

- In Gebieten, die seit Jahrhunderten genutzt werden, ist aus kulturellen und<br />

sozioökonomischen Gründen bis <strong>zu</strong>r Einstellung der Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

eine Übergangszeit <strong>zu</strong>lässig.<br />

- In natürlichen Lebensgemeinschaften gibt es keine Katastrophen. Windwurf in<br />

Wäldern, Massenvermehrung <strong>von</strong> Insekten, Lawinen oder Brände sind<br />

ökologische Phänomene und erfordern keine Eingriffe, ausgenommen<br />

benachbarte Gebiete werden gefährdet<br />

- Ausgerottete Tier- oder Pflanzenarten können nach sorgfältiger Prüfung des<br />

Einzelfalles dann, wenn sie nicht auf natürliche Weise <strong>zu</strong>rückwandern,<br />

wieder angesiedelt werden.<br />

- In Schutzgebieten der Kategorie II sind nicht autochthone Arten unerwünscht.<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong> ihrer Beseitigung sind im Einzelfall <strong>zu</strong> prüfen und sorgfältig<br />

die positiven und negativen Folgen ab<strong>zu</strong>wägen.<br />

Der letzte genannte Punkt bezieht sich damit auf dem Umgang mit gebietsfremden<br />

Pflanzen- und Tierarten in <strong>Nationalpark</strong>s.<br />

Im <strong>Nationalpark</strong>plan wird das Leitbild des <strong>Nationalpark</strong>s erläutert, darin werden auch<br />

Vorgaben <strong>zu</strong> eingebrachten und eingewanderten Arten (Neobiota) gemacht<br />

(LANDESBETRIEB WALD UND HOLZ NRW, 2008), da auch in diesen Gebieten<br />

sowohl bewusst durch den Menschen eingebrachte Arten (Fichte, Douglasie, Mufflon,<br />

Regenbogenforelle u.a.) als auch <strong>von</strong> selbst eingewanderte Arten (Waschbär, Nutria,<br />

Schmalblättriges Greiskraut, Springkraut u.a.) vorkommen. Als Handlungsgrundsatz gilt für<br />

diese Arten, dass sie nur dann mit Maßnahmen entfernt werden, wenn dies „unter<br />

Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der anwendbaren Mittel möglich erscheint“<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!