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Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM

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10<br />

........................................................................................................1. UNTERNEHMERMODELL<br />

1.13 Wer ist eine Sicherheitsfachkraft?<br />

Eine Sicherheitsfachkraft erfüllt besondere Anforderungen:<br />

• Ingenieur, Techniker oder Meister mit<br />

• mindestens zweijähriger Berufserfahrung <strong>und</strong><br />

• staatlich anerkannter Zusatzausbildung.<br />

Sicherheitsfachkräfte werden als eine Art Unternehmensberater<br />

für Arbeitssicherheit tätig. Sie sind durch<br />

das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, den Unternehmer<br />

zu beraten <strong>und</strong> ihm zu helfen, seiner Verantwortung<br />

für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz gerecht<br />

zu werden.<br />

Unternehmermodell Augenoptik / Hörgeräteakustik<br />

Sicherheit - Begriffe<br />

■ Sicherheitsbeauftragte nach MPG § 31<br />

<strong>BG</strong>FE_Unternehmermodell_Augenoptik-Präsenzphase_18_11.12.2003<br />

1.14 Wer ist ein Betriebsarzt?<br />

Wichtiger Berater des Unternehmers im betrieblichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz ist der Betriebsarzt. Er ist ein speziell<br />

ausgebildeter Arzt der Fachrichtung „Arbeitsmedizin“<br />

oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.<br />

Sein Einsatz im Betrieb wird ebenfalls im Arbeitssicherheitsgesetz<br />

verlangt. <strong>Die</strong> Schwerpunkte seiner Tätigkeit<br />

liegen in den Bereichen<br />

• Information <strong>und</strong> Beratung von Unternehmer <strong>und</strong> Beschäftigten<br />

über den Ges<strong>und</strong>heitsschutz,<br />

• Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus arbeitsmedizinischer<br />

Sicht (Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung,<br />

soweit erforderlich),<br />

• Hilfe bei der Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen,<br />

• Untersuchung <strong>und</strong> arbeitsmedizinische Beurteilung<br />

der Mitarbeiter,<br />

...10 • Ergonomie,<br />

• Hygiene.<br />

■ Verantwortung, Erkennen <strong>und</strong> Bewerten der<br />

Risiken bei der Herstellung von Medizinprodukten<br />

■ Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII § 22<br />

■ Ehrenamtlich, Mitarbeiterebene,<br />

keine Verantwortung<br />

■ Sicherheitsfachkraft nach ASiG<br />

■ Stabsfunktion, Unternehmensberater, Profi<br />

■ Verantwortung bleibt beim Unternehmer<br />

<strong>Die</strong> Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ (<strong>BG</strong>V A7)<br />

regelt den Einsatz der Arbeitsmediziner. Seit 2003 greift<br />

diese Vorschrift auch in den Handwerken der Augenoptik<br />

<strong>und</strong> Hörgeräteakustik.<br />

Unternehmermodell Augenoptik / Hörgeräteakustik<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz - Begriffe<br />

■ Betriebsärztliche Betreuung nach § 3 ASiG<br />

■ Beratung <strong>und</strong> Unterstützung des Unternehmers<br />

■ Fachärztliche Beratung <strong>und</strong> Untersuchung der<br />

Mitarbeiter<br />

■ Stabsfunktion, Unternehmensberater, Profi<br />

■ Verantwortung bleibt beim Unternehmer<br />

■ Betriebsarzt nach ASiG<br />

Erforderliche Fachk<strong>und</strong>e:<br />

� Facharzt für Arbeitsmedizin<br />

oder<br />

� Arzt mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“<br />

<strong>BG</strong>FE_Unternehmermodell_Augenoptik-Präsenzphase_22_28.01.2004<br />

1.15 So funktioniert die Regelbetreuung in der Arbeitssicherheit<br />

Der Unternehmer wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz<br />

verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.<br />

Er benennt dazu zum Beispiel einen eigenen Mitarbeiter,<br />

der die oben genannten fachlichen Anforderungen<br />

erfüllt. Der Mitarbeiter wird von der Berufsgenossenschaft<br />

kostenlos ausgebildet. Der Zeitbedarf für<br />

diese Ausbildung liegt bei etwa 12 Wochen.<br />

<strong>Die</strong>ser Mitarbeiter übt dann während seiner Arbeitszeit<br />

die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft aus. <strong>Die</strong>ses Beispiel<br />

ist der Normalfall in größeren Betrieben mit mehr<br />

als fünfzig Mitarbeitern.<br />

Anstelle der Benennung eines eigenen Mitarbeiters kann<br />

auch ein Vertrag mit einem externen <strong>Die</strong>nstleister geschlossen<br />

werden, der diese Leistung anbietet. Der externe<br />

<strong>Die</strong>nst muss vom Unternehmer bezahlt werden.<br />

1.16 Aufgaben von Sicherheitsfachkraft <strong>und</strong> Betriebsarzt<br />

Beiden Möglichkeiten – eigener Mitarbeiter als Sicherheitsfachkraft<br />

oder externe Sicherheitsfachkraft - ist gemeinsam,<br />

dass die Sicherheitsfachkraft bestimmte Aufgaben<br />

im Betrieb erledigen muss.

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