Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
...............<br />
10<br />
........................................................................................................1. UNTERNEHMERMODELL<br />
1.13 Wer ist eine Sicherheitsfachkraft?<br />
Eine Sicherheitsfachkraft erfüllt besondere Anforderungen:<br />
• Ingenieur, Techniker oder Meister mit<br />
• mindestens zweijähriger Berufserfahrung <strong>und</strong><br />
• staatlich anerkannter Zusatzausbildung.<br />
Sicherheitsfachkräfte werden als eine Art Unternehmensberater<br />
für Arbeitssicherheit tätig. Sie sind durch<br />
das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, den Unternehmer<br />
zu beraten <strong>und</strong> ihm zu helfen, seiner Verantwortung<br />
für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz gerecht<br />
zu werden.<br />
Unternehmermodell Augenoptik / Hörgeräteakustik<br />
Sicherheit - Begriffe<br />
■ Sicherheitsbeauftragte nach MPG § 31<br />
<strong>BG</strong>FE_Unternehmermodell_Augenoptik-Präsenzphase_18_11.12.2003<br />
1.14 Wer ist ein Betriebsarzt?<br />
Wichtiger Berater des Unternehmers im betrieblichen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutz ist der Betriebsarzt. Er ist ein speziell<br />
ausgebildeter Arzt der Fachrichtung „Arbeitsmedizin“<br />
oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.<br />
Sein Einsatz im Betrieb wird ebenfalls im Arbeitssicherheitsgesetz<br />
verlangt. <strong>Die</strong> Schwerpunkte seiner Tätigkeit<br />
liegen in den Bereichen<br />
• Information <strong>und</strong> Beratung von Unternehmer <strong>und</strong> Beschäftigten<br />
über den Ges<strong>und</strong>heitsschutz,<br />
• Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus arbeitsmedizinischer<br />
Sicht (Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung,<br />
soweit erforderlich),<br />
• Hilfe bei der Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen,<br />
• Untersuchung <strong>und</strong> arbeitsmedizinische Beurteilung<br />
der Mitarbeiter,<br />
...10 • Ergonomie,<br />
• Hygiene.<br />
■ Verantwortung, Erkennen <strong>und</strong> Bewerten der<br />
Risiken bei der Herstellung von Medizinprodukten<br />
■ Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII § 22<br />
■ Ehrenamtlich, Mitarbeiterebene,<br />
keine Verantwortung<br />
■ Sicherheitsfachkraft nach ASiG<br />
■ Stabsfunktion, Unternehmensberater, Profi<br />
■ Verantwortung bleibt beim Unternehmer<br />
<strong>Die</strong> Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ (<strong>BG</strong>V A7)<br />
regelt den Einsatz der Arbeitsmediziner. Seit 2003 greift<br />
diese Vorschrift auch in den Handwerken der Augenoptik<br />
<strong>und</strong> Hörgeräteakustik.<br />
Unternehmermodell Augenoptik / Hörgeräteakustik<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutz - Begriffe<br />
■ Betriebsärztliche Betreuung nach § 3 ASiG<br />
■ Beratung <strong>und</strong> Unterstützung des Unternehmers<br />
■ Fachärztliche Beratung <strong>und</strong> Untersuchung der<br />
Mitarbeiter<br />
■ Stabsfunktion, Unternehmensberater, Profi<br />
■ Verantwortung bleibt beim Unternehmer<br />
■ Betriebsarzt nach ASiG<br />
Erforderliche Fachk<strong>und</strong>e:<br />
� Facharzt für Arbeitsmedizin<br />
oder<br />
� Arzt mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“<br />
<strong>BG</strong>FE_Unternehmermodell_Augenoptik-Präsenzphase_22_28.01.2004<br />
1.15 So funktioniert die Regelbetreuung in der Arbeitssicherheit<br />
Der Unternehmer wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz<br />
verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.<br />
Er benennt dazu zum Beispiel einen eigenen Mitarbeiter,<br />
der die oben genannten fachlichen Anforderungen<br />
erfüllt. Der Mitarbeiter wird von der Berufsgenossenschaft<br />
kostenlos ausgebildet. Der Zeitbedarf für<br />
diese Ausbildung liegt bei etwa 12 Wochen.<br />
<strong>Die</strong>ser Mitarbeiter übt dann während seiner Arbeitszeit<br />
die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft aus. <strong>Die</strong>ses Beispiel<br />
ist der Normalfall in größeren Betrieben mit mehr<br />
als fünfzig Mitarbeitern.<br />
Anstelle der Benennung eines eigenen Mitarbeiters kann<br />
auch ein Vertrag mit einem externen <strong>Die</strong>nstleister geschlossen<br />
werden, der diese Leistung anbietet. Der externe<br />
<strong>Die</strong>nst muss vom Unternehmer bezahlt werden.<br />
1.16 Aufgaben von Sicherheitsfachkraft <strong>und</strong> Betriebsarzt<br />
Beiden Möglichkeiten – eigener Mitarbeiter als Sicherheitsfachkraft<br />
oder externe Sicherheitsfachkraft - ist gemeinsam,<br />
dass die Sicherheitsfachkraft bestimmte Aufgaben<br />
im Betrieb erledigen muss.