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Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM

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6<br />

........................................................................................................1. UNTERNEHMERMODELL<br />

1. Unternehmermodell<br />

1.1 Warum Unternehmermodell?<br />

Sie werden sich bei der Anmeldung zu diesem Lehrgang<br />

vielleicht gedacht haben:<br />

„Schon wieder eine neue gesetzliche Anforderung!“<br />

„Typisch deutsche Gründlichkeit!“<br />

„Warum wird gerade von <strong>Augenoptiker</strong>n <strong>und</strong> <strong>Hörgeräteakustiker</strong>n<br />

ein solcher Aufwand gefordert, wo bei uns<br />

doch fast nie Unfälle passieren?“<br />

Thema des Unternehmermodells sind die Sicherheit <strong>und</strong><br />

der Ges<strong>und</strong>heitsschutz am Arbeitsplatz.<br />

Der Arbeitnehmer selbst kann im Regelfall nicht die technischen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Rahmenbedingungen für<br />

ein sicheres <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>es Arbeiten schaffen, da er in<br />

einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber<br />

steht <strong>und</strong> naturgemäß begrenzte Kompetenzen hat.<br />

Daher ist der Arbeitsschutz Unternehmeraufgabe. (Unter<br />

dem Begriff Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen<br />

zur Sicherheit <strong>und</strong> zum Ges<strong>und</strong>heitsschutz am Arbeitsplatz<br />

zusammengefasst.)<br />

Anlass für das Unternehmermodell <strong>und</strong> das Seminar<br />

ist ein Gesetz, das aus dem Jahre 1973 datiert: das<br />

Arbeitssicherheitsgesetz. <strong>Die</strong>ses Gesetz wird erst jetzt<br />

für kleinere Betriebe wirksam. Als Kleinbetrieb gilt jedes<br />

Unternehmen, das mindestens einen <strong>und</strong> bis zu 50<br />

Beschäftigte hat.<br />

1.2 Verantwortung für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der<br />

Mitarbeiter<br />

Jeder, der ein Unternehmen führt <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

beschäftigt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er<br />

schon immer die Verantwortung für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

seiner Mitarbeiter getragen hat, sobald diese<br />

für den Betrieb tätig sind.<br />

Nur in ihrer Freizeit sind die Mitarbeiter „für sich selbst<br />

verantwortlich“. <strong>Die</strong>se Gr<strong>und</strong>sätze gelten in den meisten<br />

industrialisierten Ländern.<br />

Es gibt folglich eine Person im Betrieb, die dafür geradestehen<br />

muss, dass die Gesetze, Verordnungen <strong>und</strong><br />

...6<br />

Unfallverhütungsvorschriften durchgesetzt werden:<br />

Das sind Sie! Als Unternehmer haften Sie für Tun <strong>und</strong><br />

Unterlassen in der Arbeitssicherheit. Deshalb müssen<br />

Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen kennen.<br />

Wie ein Unternehmer seiner Verantwortung gerecht werden<br />

kann, welche Hilfen er von externen Stellen, wie<br />

z. B. seiner Berufsgenossenschaft, erwarten kann, darin<br />

unterscheiden sich die Regelungen zwischen verschiedenen<br />

Staaten.<br />

Es gibt aber einige gr<strong>und</strong>legende Gemeinsamkeiten,<br />

besonders seit der Einführung des europäischen Binnenmarktes.<br />

1.3 Europa oder „Was machen die anderen?“<br />

Alle europäischen Staaten haben in den vergangenen<br />

Jahren die Prävention von Arbeitsunfällen <strong>und</strong> arbeitsbedingten<br />

Erkrankungen verstärkt. <strong>Die</strong> Regelungen sind<br />

dabei im Detail keineswegs einheitlich, sondern berücksichtigen<br />

bereits existierende Strukturen.<br />

Unternehmermodell Augenoptik / Hörgeräteakustik<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz in Europa<br />

■ Frankreich: Seit 1946 Arbeitsmediziner mit sicherheitstechnischer<br />

Beratungsfunktion, Staatliche Arbeitsschutzinspektion<br />

■ Niederlande: Seit 1998 kombinierte sicherheitstechnische <strong>und</strong><br />

arbeitsmedizinische Betreuung durch private <strong>Die</strong>nstleister (Arbodienst)<br />

■ Portugal: Seit 1994 Verpflichtung zur Betreuung, Wahl: Extern, intern oder<br />

„Unternehmermodell“<br />

■ Schweden: Gewählte „Sicherheitsbeauftragte“, die beraten, keine festen<br />

Zeitvorgaben<br />

■ Österreich: Sicherheitstechnische <strong>und</strong> arbeitsmedizinische Betreuung ähnlich<br />

Deutschland, Unternehmermodell < 25 Beschäftigte<br />

<strong>BG</strong>FE_Unternehmermodell_Augenoptik-Präsenzphase_15_11.12.2003<br />

Andere tun‘s auch!<br />

Sicherheitstechnische <strong>und</strong> betriebsärztliche Betreuung<br />

1.4 Europäische Richtlinien<br />

Europa gibt sich in vielen für die Gemeinschaft wichtigen<br />

Angelegenheiten Richtlinien. <strong>Die</strong>se gemeinsamen<br />

Richtlinien werden von den Nationalstaaten in nationales<br />

Recht umgesetzt. Für den Bereich von Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz am Arbeitsplatz sind insbesondere<br />

folgende Richtlinien wichtig.<br />

<strong>Die</strong> zentrale Richtlinie, die den Rahmen für weitere Richtlinien<br />

bildet, ist die „Richtlinie über die Durchführung<br />

von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit <strong>und</strong><br />

des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit<br />

89/391/EWG“, kurz Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz.

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