Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
...............<br />
6<br />
........................................................................................................1. UNTERNEHMERMODELL<br />
1. Unternehmermodell<br />
1.1 Warum Unternehmermodell?<br />
Sie werden sich bei der Anmeldung zu diesem Lehrgang<br />
vielleicht gedacht haben:<br />
„Schon wieder eine neue gesetzliche Anforderung!“<br />
„Typisch deutsche Gründlichkeit!“<br />
„Warum wird gerade von <strong>Augenoptiker</strong>n <strong>und</strong> <strong>Hörgeräteakustiker</strong>n<br />
ein solcher Aufwand gefordert, wo bei uns<br />
doch fast nie Unfälle passieren?“<br />
Thema des Unternehmermodells sind die Sicherheit <strong>und</strong><br />
der Ges<strong>und</strong>heitsschutz am Arbeitsplatz.<br />
Der Arbeitnehmer selbst kann im Regelfall nicht die technischen<br />
<strong>und</strong> organisatorischen Rahmenbedingungen für<br />
ein sicheres <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>es Arbeiten schaffen, da er in<br />
einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber<br />
steht <strong>und</strong> naturgemäß begrenzte Kompetenzen hat.<br />
Daher ist der Arbeitsschutz Unternehmeraufgabe. (Unter<br />
dem Begriff Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen<br />
zur Sicherheit <strong>und</strong> zum Ges<strong>und</strong>heitsschutz am Arbeitsplatz<br />
zusammengefasst.)<br />
Anlass für das Unternehmermodell <strong>und</strong> das Seminar<br />
ist ein Gesetz, das aus dem Jahre 1973 datiert: das<br />
Arbeitssicherheitsgesetz. <strong>Die</strong>ses Gesetz wird erst jetzt<br />
für kleinere Betriebe wirksam. Als Kleinbetrieb gilt jedes<br />
Unternehmen, das mindestens einen <strong>und</strong> bis zu 50<br />
Beschäftigte hat.<br />
1.2 Verantwortung für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der<br />
Mitarbeiter<br />
Jeder, der ein Unternehmen führt <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
beschäftigt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er<br />
schon immer die Verantwortung für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
seiner Mitarbeiter getragen hat, sobald diese<br />
für den Betrieb tätig sind.<br />
Nur in ihrer Freizeit sind die Mitarbeiter „für sich selbst<br />
verantwortlich“. <strong>Die</strong>se Gr<strong>und</strong>sätze gelten in den meisten<br />
industrialisierten Ländern.<br />
Es gibt folglich eine Person im Betrieb, die dafür geradestehen<br />
muss, dass die Gesetze, Verordnungen <strong>und</strong><br />
...6<br />
Unfallverhütungsvorschriften durchgesetzt werden:<br />
Das sind Sie! Als Unternehmer haften Sie für Tun <strong>und</strong><br />
Unterlassen in der Arbeitssicherheit. Deshalb müssen<br />
Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen kennen.<br />
Wie ein Unternehmer seiner Verantwortung gerecht werden<br />
kann, welche Hilfen er von externen Stellen, wie<br />
z. B. seiner Berufsgenossenschaft, erwarten kann, darin<br />
unterscheiden sich die Regelungen zwischen verschiedenen<br />
Staaten.<br />
Es gibt aber einige gr<strong>und</strong>legende Gemeinsamkeiten,<br />
besonders seit der Einführung des europäischen Binnenmarktes.<br />
1.3 Europa oder „Was machen die anderen?“<br />
Alle europäischen Staaten haben in den vergangenen<br />
Jahren die Prävention von Arbeitsunfällen <strong>und</strong> arbeitsbedingten<br />
Erkrankungen verstärkt. <strong>Die</strong> Regelungen sind<br />
dabei im Detail keineswegs einheitlich, sondern berücksichtigen<br />
bereits existierende Strukturen.<br />
Unternehmermodell Augenoptik / Hörgeräteakustik<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz in Europa<br />
■ Frankreich: Seit 1946 Arbeitsmediziner mit sicherheitstechnischer<br />
Beratungsfunktion, Staatliche Arbeitsschutzinspektion<br />
■ Niederlande: Seit 1998 kombinierte sicherheitstechnische <strong>und</strong><br />
arbeitsmedizinische Betreuung durch private <strong>Die</strong>nstleister (Arbodienst)<br />
■ Portugal: Seit 1994 Verpflichtung zur Betreuung, Wahl: Extern, intern oder<br />
„Unternehmermodell“<br />
■ Schweden: Gewählte „Sicherheitsbeauftragte“, die beraten, keine festen<br />
Zeitvorgaben<br />
■ Österreich: Sicherheitstechnische <strong>und</strong> arbeitsmedizinische Betreuung ähnlich<br />
Deutschland, Unternehmermodell < 25 Beschäftigte<br />
<strong>BG</strong>FE_Unternehmermodell_Augenoptik-Präsenzphase_15_11.12.2003<br />
Andere tun‘s auch!<br />
Sicherheitstechnische <strong>und</strong> betriebsärztliche Betreuung<br />
1.4 Europäische Richtlinien<br />
Europa gibt sich in vielen für die Gemeinschaft wichtigen<br />
Angelegenheiten Richtlinien. <strong>Die</strong>se gemeinsamen<br />
Richtlinien werden von den Nationalstaaten in nationales<br />
Recht umgesetzt. Für den Bereich von Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz am Arbeitsplatz sind insbesondere<br />
folgende Richtlinien wichtig.<br />
<strong>Die</strong> zentrale Richtlinie, die den Rahmen für weitere Richtlinien<br />
bildet, ist die „Richtlinie über die Durchführung<br />
von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit <strong>und</strong><br />
des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit<br />
89/391/EWG“, kurz Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz.