Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
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16<br />
..............................................................................................2. DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT<br />
2.7 Wer trifft die wichtigen Entscheidungen in den Berufsgenossenschaften?<br />
<strong>Die</strong> Selbstverwaltung<br />
Ein weiteres Wesensmerkmal der Berufsgenossenschaften<br />
ist die „Selbstverwaltung“. Selbstverwaltung bedeutet,<br />
dass Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber in den Organen<br />
(Vertreterversammlung <strong>und</strong> Vorstand) die wichtigen<br />
Entscheidungen selbst treffen. <strong>Die</strong> Organe sind<br />
paritätisch besetzt, beide Sozialpartner sind also zahlenmäßig<br />
gleich stark.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft<br />
werden von Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern<br />
im Rahmen der alle sechs Jahre stattfindenden<br />
Sozialwahlen gewählt. <strong>Die</strong> Vertreterversammlung<br />
wählt dann den Vorstand. <strong>Die</strong> Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber<br />
in Vorstand <strong>und</strong> Vertreterversammlung sind<br />
ehrenamtlich tätig.<br />
Vertreterversammlung <strong>und</strong> Vorstand<br />
<strong>Die</strong> Vertreterversammlung entscheidet über gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Angelegenheiten. Der Vorstand leitet die Berufsgenossenschaft<br />
<strong>und</strong> vertritt sie nach außen.<br />
Damit ist die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften<br />
ein Stück gelebte Sozialpartnerschaft in Deutschland.<br />
In allen wichtigen Fragen müssen sich die Sozialpartner<br />
einigen. Der Staat übt nur eine Rechtsaufsicht<br />
aus. So müssen beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften,<br />
bevor die Vertreterversammlung einer Berufsgenossenschaft<br />
sie beschließt, erst vom B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit genehmigt werden.<br />
Warum ist die Unfallversicherung gegen Arbeits- <strong>und</strong><br />
Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten nun gerade in<br />
dieser öffentlich-rechtlichen Form organisiert? Wäre es<br />
nicht wirtschaftlicher, wenn die Möglichkeit eingeräumt<br />
würde, dass Unternehmer ihre Arbeitnehmer bei privatwirtschaftlichen<br />
Versicherungsgesellschaften versichern?<br />
Berufsgenossenschaften bieten Betrieben nicht nur Versicherungsschutz<br />
für ihre Beschäftigten. Sie haben ein<br />
zweites bedeutsames Aufgabenfeld, die Prävention.<br />
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2.8 Prävention: Neue Aufgaben<br />
Unter Prävention fasst man die Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />
Berufskrankheiten <strong>und</strong> arbeitsbedingten Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
zusammen (SGB VII § 14). Dabei ist<br />
hervorzuheben, dass der Gesetzgeber mit der Ablösung<br />
der alten Reichsversicherungsordnung (RVO) durch<br />
das Sozialgesetzbuch SGB VII im Jahre 1996 den Berufsgenossenschaften<br />
die Verhütung arbeitsbedingter<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren als neue Aufgabe zugewiesen hat.<br />
Man spricht daher auch vom „erweiterten Präventionsauftrag“<br />
des SGB VII.<br />
Für die Entschädigung der Folgen arbeitsbedingter<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren, also etwa krankheitsbedingte<br />
Heilbehandlungskosten, sind wie vor 1996 die Krankenkassen<br />
zuständig.<br />
Im Bereich Prävention üben die Berufsgenossenschaften<br />
gegenüber den Betrieben <strong>und</strong> den Versicherten<br />
einerseits eine überwachende <strong>und</strong> kontrollierende Funktion<br />
aus, andererseits sind sie aber auch in vielfältiger<br />
Weise als <strong>Die</strong>nstleister tätig.<br />
<strong>Die</strong>se Kombination von Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen kann<br />
sicher nicht von einer im Wettbewerb stehenden privatrechtlich<br />
organisierten Institution gewährleistet werden.<br />
2.9 <strong>Die</strong> Vorteile<br />
Insgesamt bietet die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
in Gestalt der öffentlich-rechtlichen Berufsgenossenschaften<br />
gegenüber einer privaten Unfallversicherung<br />
viele Vorteile:<br />
• Prävention <strong>und</strong> Entschädigung nach einem Unfall<br />
oder einer Berufskrankheit liegen in einer Hand, Erkenntnisse<br />
<strong>und</strong> Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen<br />
können so direkt in die Prävention einfließen.<br />
• <strong>Die</strong> branchenspezifische Gliederung der Berufsgenossenschaften<br />
<strong>und</strong> die Pflichtmitgliedschaft aller<br />
Betriebe ermöglichen eine besonders effektive Arbeit<br />
gerade im Bereich der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> des<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes. Hier entwickeln sich die Berufsgenossenschaften<br />
zunehmend zu wertvollen <strong>Die</strong>nstleistern<br />
für ihre Mitgliedsbetriebe.