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Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM

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16<br />

..............................................................................................2. DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT<br />

2.7 Wer trifft die wichtigen Entscheidungen in den Berufsgenossenschaften?<br />

<strong>Die</strong> Selbstverwaltung<br />

Ein weiteres Wesensmerkmal der Berufsgenossenschaften<br />

ist die „Selbstverwaltung“. Selbstverwaltung bedeutet,<br />

dass Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber in den Organen<br />

(Vertreterversammlung <strong>und</strong> Vorstand) die wichtigen<br />

Entscheidungen selbst treffen. <strong>Die</strong> Organe sind<br />

paritätisch besetzt, beide Sozialpartner sind also zahlenmäßig<br />

gleich stark.<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft<br />

werden von Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern<br />

im Rahmen der alle sechs Jahre stattfindenden<br />

Sozialwahlen gewählt. <strong>Die</strong> Vertreterversammlung<br />

wählt dann den Vorstand. <strong>Die</strong> Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber<br />

in Vorstand <strong>und</strong> Vertreterversammlung sind<br />

ehrenamtlich tätig.<br />

Vertreterversammlung <strong>und</strong> Vorstand<br />

<strong>Die</strong> Vertreterversammlung entscheidet über gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Angelegenheiten. Der Vorstand leitet die Berufsgenossenschaft<br />

<strong>und</strong> vertritt sie nach außen.<br />

Damit ist die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften<br />

ein Stück gelebte Sozialpartnerschaft in Deutschland.<br />

In allen wichtigen Fragen müssen sich die Sozialpartner<br />

einigen. Der Staat übt nur eine Rechtsaufsicht<br />

aus. So müssen beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften,<br />

bevor die Vertreterversammlung einer Berufsgenossenschaft<br />

sie beschließt, erst vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit genehmigt werden.<br />

Warum ist die Unfallversicherung gegen Arbeits- <strong>und</strong><br />

Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten nun gerade in<br />

dieser öffentlich-rechtlichen Form organisiert? Wäre es<br />

nicht wirtschaftlicher, wenn die Möglichkeit eingeräumt<br />

würde, dass Unternehmer ihre Arbeitnehmer bei privatwirtschaftlichen<br />

Versicherungsgesellschaften versichern?<br />

Berufsgenossenschaften bieten Betrieben nicht nur Versicherungsschutz<br />

für ihre Beschäftigten. Sie haben ein<br />

zweites bedeutsames Aufgabenfeld, die Prävention.<br />

...16<br />

2.8 Prävention: Neue Aufgaben<br />

Unter Prävention fasst man die Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />

Berufskrankheiten <strong>und</strong> arbeitsbedingten Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

zusammen (SGB VII § 14). Dabei ist<br />

hervorzuheben, dass der Gesetzgeber mit der Ablösung<br />

der alten Reichsversicherungsordnung (RVO) durch<br />

das Sozialgesetzbuch SGB VII im Jahre 1996 den Berufsgenossenschaften<br />

die Verhütung arbeitsbedingter<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahren als neue Aufgabe zugewiesen hat.<br />

Man spricht daher auch vom „erweiterten Präventionsauftrag“<br />

des SGB VII.<br />

Für die Entschädigung der Folgen arbeitsbedingter<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahren, also etwa krankheitsbedingte<br />

Heilbehandlungskosten, sind wie vor 1996 die Krankenkassen<br />

zuständig.<br />

Im Bereich Prävention üben die Berufsgenossenschaften<br />

gegenüber den Betrieben <strong>und</strong> den Versicherten<br />

einerseits eine überwachende <strong>und</strong> kontrollierende Funktion<br />

aus, andererseits sind sie aber auch in vielfältiger<br />

Weise als <strong>Die</strong>nstleister tätig.<br />

<strong>Die</strong>se Kombination von Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen kann<br />

sicher nicht von einer im Wettbewerb stehenden privatrechtlich<br />

organisierten Institution gewährleistet werden.<br />

2.9 <strong>Die</strong> Vorteile<br />

Insgesamt bietet die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

in Gestalt der öffentlich-rechtlichen Berufsgenossenschaften<br />

gegenüber einer privaten Unfallversicherung<br />

viele Vorteile:<br />

• Prävention <strong>und</strong> Entschädigung nach einem Unfall<br />

oder einer Berufskrankheit liegen in einer Hand, Erkenntnisse<br />

<strong>und</strong> Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen<br />

können so direkt in die Prävention einfließen.<br />

• <strong>Die</strong> branchenspezifische Gliederung der Berufsgenossenschaften<br />

<strong>und</strong> die Pflichtmitgliedschaft aller<br />

Betriebe ermöglichen eine besonders effektive Arbeit<br />

gerade im Bereich der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> des<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzes. Hier entwickeln sich die Berufsgenossenschaften<br />

zunehmend zu wertvollen <strong>Die</strong>nstleistern<br />

für ihre Mitgliedsbetriebe.

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