Augenoptiker und Hörgeräteakustiker Begleitbuch - Die BG ETEM
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34<br />
........................................................................3. WIRTSCHAFTLICHKEIT DES ARBEITSSCHUTZES<br />
Im Gefahrtarif der <strong>BG</strong>FE (siehe Anhang) reicht das<br />
Spektrum der Gefahrklassen von 1,0 für die Gefahrtarifstelle<br />
640 bis zu 14,0. <strong>Die</strong> Gefahrklassen der <strong>Hörgeräteakustiker</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Augenoptiker</strong> liegen also im niedrigen<br />
Bereich.<br />
<strong>Die</strong> Umlageziffer ist der 3. Faktor der Beitragsberechnung.<br />
Sie wird jährlich neu von der <strong>BG</strong> aus den<br />
Ausgaben <strong>und</strong> den Brutto-Entgelten der Betriebe<br />
errechnet.<br />
Übung:<br />
Vollziehen Sie die Berechnung Ihres Umlagebeitrags<br />
anhand des letzten Beitragsbescheids <strong>und</strong> des dazugehörigen<br />
Lohnnachweises nach!<br />
Wie Sie dem Beitragsbescheid entnehmen können, ist<br />
der Umlagebeitrag nicht identisch mit dem zu zahlenden<br />
Betrag. Ausgleichslast <strong>und</strong> Insolvenzgeld als<br />
Fremdlasten wurden bereits besprochen. Der Beitrag<br />
kann sich aber noch verringern.<br />
Beitragsnachlass<br />
Der Beitragsnachlass ist eine Prämie für geringe<br />
Unfallbelastung, der direkt mit dem Umlagebeitrag<br />
verrechnet wird.<br />
Bei der Berechnung des Beitragsnachlasses werden alle<br />
Kosten der letzten fünf Jahre herangezogen, die Ihrer<br />
<strong>BG</strong> aus Versicherungsfällen Ihrer Mitarbeiter entstanden<br />
sind.<br />
50 % dieser Kosten werden durch den Umlagebeitrag<br />
dividiert. Durch Multiplikation mit 100 % ergibt sich<br />
ein Prozentsatz, die so genannte Eigenbelastungsziffer<br />
(EBZ).<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong> vollzieht die gleiche Rechnung für die Gesamtheit<br />
aller Ihrer Betriebe. Das ergibt die „Durchschnittsbelastungsziffer“<br />
(DBZ).<br />
Ist die EBZ niedriger als die DBZ, so wird ein<br />
Beitragsnachlass gewährt. Er berechnet sich aus der<br />
Differenz dieser beiden Prozentsätze. Dabei werden<br />
nur die ganzzahligen Werte berücksichtigt:<br />
DBZ – EBZ = Beitragsnachlass<br />
...34<br />
Falls die EBZ die DBZ übersteigt, ist der Umlagebeitrag<br />
in voller Höhe zu zahlen, jedoch kein Zuschlag.<br />
Wichtig:<br />
Wegeunfälle, nicht meldepflichtige Unfälle <strong>und</strong> Unfälle<br />
infolge höherer Gewalt belasten nicht Ihren Beitragsnachlass!<br />
Sie können die Berechnung des Beitragsnachlasses<br />
beispielhaft an Ihrem Bescheid oder an dem nachfolgend<br />
abgedruckten Muster nachvollziehen.<br />
Der Beitragsnachlass ist ein finanzieller Anreiz für<br />
Maßnahmen der Prävention!<br />
Er soll zudem einen gewissen Ausgleich zwischen<br />
Betrieben gleicher Art, aber mit unterschiedlichem<br />
Unfallgeschehen schaffen. <strong>Die</strong>s ist auch ein Stück<br />
Beitragsgerechtigkeit.<br />
Seit einigen Jahren gibt es eine zweite Form des<br />
Beitragsnachlasses. <strong>Die</strong>ser Sondernachlass ist für<br />
Betriebe bestimmt, denen aufgr<strong>und</strong> ihrer hohen<br />
Eigenbelastungsziffer (EBZ) ein „normaler“ Beitragsnachlass<br />
von höchstens 9 % zukommt.<br />
Sinkt bei einem solchen Betrieb die EBZ in zwei<br />
aufeinander folgenden Jahren, so wird ein Nachlass<br />
in Höhe des durchschnittlichen Rückganges der EBZ<br />
gewährt. <strong>Die</strong>ser Nachlass ist allerdings auf maximal<br />
10 % beschränkt.<br />
Zusammenfassend kann man zur Beitragsberechnung<br />
sagen:<br />
• Sämtliche Kosten der <strong>BG</strong> werden zu 100 % von allen<br />
Mitgliedsbetrieben getragen.<br />
• <strong>Die</strong> Umlageziffer hängt von der Gesamtheit aller<br />
Betriebe ab (Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsentwicklung sowie<br />
Kosten für Arbeitsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten).<br />
• <strong>Die</strong> Gefahrklasse wird für jeden Gewerbezweig<br />
gesondert berechnet.<br />
• Der Beitragsnachlass berücksichtigt die Belastung<br />
der Gesamtkosten durch den Einzelbetrieb.