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Der Besuchsdienst - Haus kirchlicher Dienste

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hI n w e I s e<br />

z u r an m e l D u n g<br />

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.<br />

Nach Eingang der Teilnahmebestätigung<br />

lassen Sie bitte den Teilnahmebeitrag von Ihrer<br />

Kirchengemeinde überweisen auf das Konto des<br />

<strong>Haus</strong>es <strong>kirchlicher</strong> <strong>Dienste</strong><br />

bei der Ev. Kreditgenossenschaft Hannover,<br />

Kto.-Nr. 6955, BLZ 520 604 10<br />

mit dem Vermerk: Maßn.-Nr. B 5000.09.6225.10<br />

(z. B. 5000.09.6225.10 für das Seminar „Gute Gespräche“)<br />

und Name des Teilnehmenden.<br />

Die Maßnahme.-Nr. des jeweiligen Seminars finden<br />

Sie unten auf der Seite der Ausschreibung.<br />

Die Veranstaltung wird in der pädagogischen<br />

Verantwortung* der Evangelischen Erwachsenenbildung<br />

Niedersachsen durchgeführt.<br />

*§ 8 Abs. 1 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)<br />

te I l n a h m e b e I t r a g<br />

Die Kirchengemeinden werden ein Interesse haben<br />

an einer laufenden Fortbildung ihrer ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter/innen, damit eine verantwortliche Mitarbeit<br />

im <strong>Besuchsdienst</strong> gelingt. Sie werden die entstehenden<br />

Kosten der Fortbildung ihrer Mitarbeiter/<br />

innen übernehmen.<br />

Wir empfehlen darum folgende Vorgehensweise:<br />

• Über die Leitung der <strong>Besuchsdienst</strong>gruppe lassen<br />

Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde die Teilnahme<br />

an der Fortbildung genehmigen.<br />

• Daraufhin melden Sie sich in der <strong>Besuchsdienst</strong>arbeit<br />

zu der Fortbildung an.<br />

• Nachdem Sie die Anmeldebestätigung erhalten<br />

haben, weisen Sie die Kirchengemeinde auf die<br />

Überweisung des Teilnahmebetrages hin.<br />

• Nach der Fortbildung können Sie sich dann Ihre<br />

Fahrtkosten bei der Kirchengemeinde erstatten<br />

lassen.<br />

• Für eine von der Kirchengemeinde genehmigte<br />

Fortbildung bekommen Sie nicht nur die Kosten<br />

erstattet, sondern Sie sind auch während der<br />

Veranstaltung und während der An- und Abreise<br />

versichert.<br />

Ausfallgebühren:<br />

Abmeldungen von Teilnehmern bis zum Anmeldeschluss<br />

sind kostenfrei. Bei Abmeldungen nach<br />

Anmeldeschluss berechnen wir 50 % des Teilnahmebeitrages,<br />

bei Absage zwei Wochen vor der Veranstaltung<br />

muss leider der gesamte Teilnahmebeitrag<br />

berechnet werden.<br />

Die Ausfallgebühren sind nicht fällig, wenn noch<br />

jemand von einer eventuellen Warteliste nachrücken<br />

kann.<br />

ar b e I t s h I l f e n<br />

59

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