Der Besuchsdienst - Haus kirchlicher Dienste
Der Besuchsdienst - Haus kirchlicher Dienste
Der Besuchsdienst - Haus kirchlicher Dienste
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hI n w e I s e<br />
z u r an m e l D u n g<br />
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.<br />
Nach Eingang der Teilnahmebestätigung<br />
lassen Sie bitte den Teilnahmebeitrag von Ihrer<br />
Kirchengemeinde überweisen auf das Konto des<br />
<strong>Haus</strong>es <strong>kirchlicher</strong> <strong>Dienste</strong><br />
bei der Ev. Kreditgenossenschaft Hannover,<br />
Kto.-Nr. 6955, BLZ 520 604 10<br />
mit dem Vermerk: Maßn.-Nr. B 5000.09.6225.10<br />
(z. B. 5000.09.6225.10 für das Seminar „Gute Gespräche“)<br />
und Name des Teilnehmenden.<br />
Die Maßnahme.-Nr. des jeweiligen Seminars finden<br />
Sie unten auf der Seite der Ausschreibung.<br />
Die Veranstaltung wird in der pädagogischen<br />
Verantwortung* der Evangelischen Erwachsenenbildung<br />
Niedersachsen durchgeführt.<br />
*§ 8 Abs. 1 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)<br />
te I l n a h m e b e I t r a g<br />
Die Kirchengemeinden werden ein Interesse haben<br />
an einer laufenden Fortbildung ihrer ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter/innen, damit eine verantwortliche Mitarbeit<br />
im <strong>Besuchsdienst</strong> gelingt. Sie werden die entstehenden<br />
Kosten der Fortbildung ihrer Mitarbeiter/<br />
innen übernehmen.<br />
Wir empfehlen darum folgende Vorgehensweise:<br />
• Über die Leitung der <strong>Besuchsdienst</strong>gruppe lassen<br />
Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde die Teilnahme<br />
an der Fortbildung genehmigen.<br />
• Daraufhin melden Sie sich in der <strong>Besuchsdienst</strong>arbeit<br />
zu der Fortbildung an.<br />
• Nachdem Sie die Anmeldebestätigung erhalten<br />
haben, weisen Sie die Kirchengemeinde auf die<br />
Überweisung des Teilnahmebetrages hin.<br />
• Nach der Fortbildung können Sie sich dann Ihre<br />
Fahrtkosten bei der Kirchengemeinde erstatten<br />
lassen.<br />
• Für eine von der Kirchengemeinde genehmigte<br />
Fortbildung bekommen Sie nicht nur die Kosten<br />
erstattet, sondern Sie sind auch während der<br />
Veranstaltung und während der An- und Abreise<br />
versichert.<br />
Ausfallgebühren:<br />
Abmeldungen von Teilnehmern bis zum Anmeldeschluss<br />
sind kostenfrei. Bei Abmeldungen nach<br />
Anmeldeschluss berechnen wir 50 % des Teilnahmebeitrages,<br />
bei Absage zwei Wochen vor der Veranstaltung<br />
muss leider der gesamte Teilnahmebeitrag<br />
berechnet werden.<br />
Die Ausfallgebühren sind nicht fällig, wenn noch<br />
jemand von einer eventuellen Warteliste nachrücken<br />
kann.<br />
ar b e I t s h I l f e n<br />
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