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Schätty & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft<br />

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Gründung, Wachstum,<br />

Gründung, Wachstum,<br />

Nachfolge.<br />

Nachfolge.<br />

Herausforderungen<br />

Herausforderungen<br />

gemeinsam gemeinsam angehen. angehen.<br />

Gründung, Wachstum,<br />

Nachfolge. Herausforderungen<br />

gemeinsam angehen.<br />

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Grafik: LBS / Tomek<br />

Keine Mietminderung wegen<br />

leichter Parkettverfärbung<br />

Das bisschen Wasser<br />

(ots). Wenn der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietwohnung<br />

nicht mehr in vollem Umfang möglich ist, dann besteht prinzipiell<br />

die Möglichkeit der Mietminderung. Allerdings erwarten<br />

Gerichte dabei schon einen gewissen Mindestgrad der Beeinträchtigung.<br />

Da zu gehört nicht die leichte Verfärbung eines<br />

Parketbodens durch Kondenswasser.<br />

Der Fall:<br />

Ein Ehepaar bemerkte, dass unterhalb der Balkontüren seiner<br />

Wohnung Feuchtigkeit eindrang und sich <strong>diese</strong> am Rande des<br />

Parketts sammelte. Die Folge <strong>diese</strong>r kleinen Wasserpfützen waren<br />

dunkle Verfärbungen des Bodens. Die Mieter bemängelten<br />

die optische Beeinträchtigung und minderten ihre Miete fünf<br />

Prozent. Das entsprach einem Betrag von rund 55 Euro. Der Eigentümer<br />

wehrte sich dagegen. Sein Argument: Sollte es überhaupt<br />

zu Schäden gekommen sein, dann vielleicht deswegen,<br />

weil die Mieter zu wenig heizten oder sonst nicht aufmerksam<br />

genug waren.<br />

Gründung, Wachstum,<br />

Nachfolge. Herausforderungen<br />

gemeinsam angehen.<br />

Seit über 30 Jahren entwickeln wir im<br />

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Das Urteil:<br />

Rein optische Beeinträchtigungen von so geringem Ausmaß<br />

rechtfertigten keine Mietminderung, entschied das zuständige<br />

Amtsgericht. Die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung sei nur unerheblich<br />

beeinträchtigt. Die ebenfalls im Verfahren geäußerte<br />

Vermutung, dass sich Schimmel unter den Flecken befinde,<br />

reiche nicht für Forderungen aus. Dafür benötige man schon<br />

genauere Anhaltspunkte.

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