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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />

Telefon: 01/316 31–0, Fax: DW 104<br />

E-Mail: kommunal@kommunalkredit.at<br />

Detailinfos: www.kommunalkredit.at<br />

3.2.9.4.1<br />

KOMMUNALE SIEDLUNGSWASSER-<br />

WIRTSCHAFT GEMEINDEN<br />

Was wird gefördert?<br />

Errichtung von öffentlichen Anlagen zur Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung sowie<br />

von privaten Anlagen zur Wasserversorgung<br />

oder Abwasserentsorgung <strong>für</strong> Objekte in<br />

Streulage.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Gemein<strong>den</strong> (auch gemeinsam mit Dritten),<br />

Genossenschaften, Verbände, Unternehmen,<br />

Betriebe, physische und juristische Personen.<br />

Wie wird gefördert?<br />

Die Förderung erfolgt im Wesentlichen in Form<br />

von Finanzierungszuschüssen (entspricht Zinsen-<br />

und Annuitätenzuschüssen) oder in Form<br />

von Investitionszuschüssen (Direktzuschüsse).<br />

Fördergebiet: Österreich<br />

3.3.9.5<br />

BEWÄSSERUNGSANLAGEN<br />

3.3.9.5.1<br />

ANTRAG ZUR INANSPRUCHNAHME<br />

EINES GRUNDSTÜCKS DES ÖFFENTLICHEN<br />

WASSERGUTES<br />

Für besondere Grundbeanspruchungen und<br />

Nutzungen von Öffentlichem Wassergut ist die<br />

Zustimmung der Verwaltung des Öffentlichen<br />

Wassergutes erforderlich. Solche Grundinanspruchnahmen<br />

des Öffentlichen Wassergutes<br />

wer<strong>den</strong> mit Verträgen geregelt. Sie regeln insbesondere<br />

die Haftung des Vertragsnehmers<br />

gegenüber dem Bund sowie die Erhaltung des<br />

Vertragsgegenstandes. Im Einzelfall wer<strong>den</strong><br />

die Verträge durch besondere Aufl agen und<br />

Bedingungen ergänzt.<br />

Voraussetzungen<br />

Y Die Nutzungen müssen mit <strong>den</strong> Widmungszwecken<br />

des Öffentlichen Wassergutes vereinbar<br />

sein bzw. dürfen diese nicht beeinträchtigen.<br />

Y Bestimmte Grundnutzungen (etwa Verrohrungen<br />

mit einer Länge von über 10 m, die<br />

Herstellung von Massivbauten etc.) bedürfen<br />

darüber hinaus auch des Einverständnisses<br />

des Bundesministeriums <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft.<br />

Y Bei Vorhaben größeren Ausmaßes muss das<br />

Projekt im Einvernehmen mit der Wasserbauverwaltung<br />

ausgearbeitet wor<strong>den</strong> sein.<br />

Notwendige Unterlagen<br />

Grundsätzlich ist neben <strong>den</strong> im Formular vorgesehenen<br />

Angaben ein Katasterplan erforderlich.<br />

Bei umfangreicheren Vorhaben kann eine<br />

ergänzende technische Beschreibung notwendig<br />

sein. Die Unterlagen können dem Ansuchen<br />

digital angeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Fristen<br />

Wir beurteilen Ihren Antrag und arbeiten einen<br />

Sondernutzungsvertrag aus, der Ihnen dann<br />

zur Unterzeichnung zugesendet wird.<br />

BODEN, LUFT, WASSER 122_123

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