NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
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5.2.6 STADT- UND<br />
ORTSKERNBELEBUNG<br />
Im Jahr 2005 wurde die Aktion „Stadt- und<br />
Ortskernbelebung in Niederösterreich“ ins<br />
Leben gerufen. Ziel ist es, vorhan<strong>den</strong>e Kräfte<br />
zu bündeln und effi zient zu nutzen. Eckpfeiler<br />
dieser Aktion sind drei Schwerpunkte, die<br />
unabhängig voneinander genutzt wer<strong>den</strong><br />
können:<br />
Y Die Förderung der Nahversorgung sowie<br />
von innerstädtischen Einkaufszentren<br />
über NAFES<br />
Y Die Stärkung des Handels in <strong>den</strong> Stadtund<br />
Ortskernen<br />
Y Die gezielte Wohnbauförderung zur<br />
Stadt- und Ortskernbelebung<br />
Zunächst wurde diese Aktion in <strong>den</strong> Pilotgemein<strong>den</strong><br />
Krems, Mistelbach, Mödling, Neulengbach,<br />
Retz, Schrems, Sollenau, Tulln, Waidho fen<br />
an der Thaya, Waidhofen an der Ybbs und<br />
Wiener Neustadt erprobt. Als Abschluss der<br />
Pilotphase wurde der Leitfa<strong>den</strong> „Projektmanagement<br />
in der Stadtkernbelebung“ erstellt.<br />
Info-Hotline zu allen Einzelheiten: Verband <strong>für</strong><br />
Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung<br />
Telefon: 02742/9005–9091<br />
Landeskoordinierungsstelle f. Stadterneuerung:<br />
Gaswerkgasse 9, 3500 Krems<br />
Telefon: 02732/9025-45452, Fax: DW 11260<br />
5.2.7 GEZIELTE WOHNBAU-<br />
FÖRDERUNG ZUR STADT-<br />
UND ORTSKERNBELEBUNG<br />
Bis Ende 2008 setzt Niederösterreich auf gezielte<br />
Wohnbauförderung <strong>für</strong> Stadt- und Ortszentren.<br />
In diesem Rahmen sollen aufgrund<br />
NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />
der höheren Kosten im Stadt- bzw. Ortskern<br />
neben dem bisher bekannten Modell der Wohnbauförderung<br />
jährlich besonders erfolgversprechende<br />
Projekte durch eine höhere Wohn -<br />
bauförderung (Darlehen oder Zinsenzuschüsse)<br />
unterstützt wer<strong>den</strong>. Da<strong>für</strong> stellt die Wohnbauförderung<br />
<strong>NÖ</strong> jährlich 10 Mio. Euro zur Ver fügung.<br />
Diese Förderung kann auch durch Mittel<br />
aus anderen Förderstellen ergänzt wer<strong>den</strong>,<br />
etwa wenn ein Gebäude im Zentrum unterschiedliche<br />
Funktionen erfüllen soll. Die Auswahl<br />
der besten Projekte erfolgt in einer Jury,<br />
die aus verschie<strong>den</strong>en Experten des Landes,<br />
Vertretern der Förderstelle sowie externen<br />
Fachleuten besteht. Damit sich eine Gemeinde<br />
<strong>für</strong> die erhöhte Wohnbauförderung bewerben<br />
kann, sind folgende Teilnahmekriterien zu<br />
erfüllen:<br />
Y Es muss ein Gesamtkonzept vorhan<strong>den</strong> sein<br />
Y Das Projekt darf noch nicht realisiert sein<br />
Y Die Gemeinde muss an Planung und Umsetzung<br />
mitwirken<br />
Y Der Inhalt des Projekts muss sich auf ein<br />
Gebäude beziehen<br />
Y Das Projekt muss der Wohnraumschaffung<br />
dienen<br />
Bewertungskriterien bei der Projektauswahl<br />
sind:<br />
Y Nachhaltigkeit – die Belebung des Zentrums<br />
muss nachhaltig gesichert sein (Vermehrung<br />
gegenüber dem Bestand)<br />
Y Belebung des Ortskerns – es soll ein Gesamtkonzept<br />
zur Belebung des Ortskerns<br />
vorhan<strong>den</strong> sein (z. B. als Leitbild im Zuge<br />
der Dorf- bzw. Stadterneuerung)<br />
Y Architektonische Qualität