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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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5.2.6 STADT- UND<br />

ORTSKERNBELEBUNG<br />

Im Jahr 2005 wurde die Aktion „Stadt- und<br />

Ortskernbelebung in Niederösterreich“ ins<br />

Leben gerufen. Ziel ist es, vorhan<strong>den</strong>e Kräfte<br />

zu bündeln und effi zient zu nutzen. Eckpfeiler<br />

dieser Aktion sind drei Schwerpunkte, die<br />

unabhängig voneinander genutzt wer<strong>den</strong><br />

können:<br />

Y Die Förderung der Nahversorgung sowie<br />

von innerstädtischen Einkaufszentren<br />

über NAFES<br />

Y Die Stärkung des Handels in <strong>den</strong> Stadtund<br />

Ortskernen<br />

Y Die gezielte Wohnbauförderung zur<br />

Stadt- und Ortskernbelebung<br />

Zunächst wurde diese Aktion in <strong>den</strong> Pilotgemein<strong>den</strong><br />

Krems, Mistelbach, Mödling, Neulengbach,<br />

Retz, Schrems, Sollenau, Tulln, Waidho fen<br />

an der Thaya, Waidhofen an der Ybbs und<br />

Wiener Neustadt erprobt. Als Abschluss der<br />

Pilotphase wurde der Leitfa<strong>den</strong> „Projektmanagement<br />

in der Stadtkernbelebung“ erstellt.<br />

Info-Hotline zu allen Einzelheiten: Verband <strong>für</strong><br />

Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung<br />

Telefon: 02742/9005–9091<br />

Landeskoordinierungsstelle f. Stadterneuerung:<br />

Gaswerkgasse 9, 3500 Krems<br />

Telefon: 02732/9025-45452, Fax: DW 11260<br />

5.2.7 GEZIELTE WOHNBAU-<br />

FÖRDERUNG ZUR STADT-<br />

UND ORTSKERNBELEBUNG<br />

Bis Ende 2008 setzt Niederösterreich auf gezielte<br />

Wohnbauförderung <strong>für</strong> Stadt- und Ortszentren.<br />

In diesem Rahmen sollen aufgrund<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

der höheren Kosten im Stadt- bzw. Ortskern<br />

neben dem bisher bekannten Modell der Wohnbauförderung<br />

jährlich besonders erfolgversprechende<br />

Projekte durch eine höhere Wohn -<br />

bauförderung (Darlehen oder Zinsenzuschüsse)<br />

unterstützt wer<strong>den</strong>. Da<strong>für</strong> stellt die Wohnbauförderung<br />

<strong>NÖ</strong> jährlich 10 Mio. Euro zur Ver fügung.<br />

Diese Förderung kann auch durch Mittel<br />

aus anderen Förderstellen ergänzt wer<strong>den</strong>,<br />

etwa wenn ein Gebäude im Zentrum unterschiedliche<br />

Funktionen erfüllen soll. Die Auswahl<br />

der besten Projekte erfolgt in einer Jury,<br />

die aus verschie<strong>den</strong>en Experten des Landes,<br />

Vertretern der Förderstelle sowie externen<br />

Fachleuten besteht. Damit sich eine Gemeinde<br />

<strong>für</strong> die erhöhte Wohnbauförderung bewerben<br />

kann, sind folgende Teilnahmekriterien zu<br />

erfüllen:<br />

Y Es muss ein Gesamtkonzept vorhan<strong>den</strong> sein<br />

Y Das Projekt darf noch nicht realisiert sein<br />

Y Die Gemeinde muss an Planung und Umsetzung<br />

mitwirken<br />

Y Der Inhalt des Projekts muss sich auf ein<br />

Gebäude beziehen<br />

Y Das Projekt muss der Wohnraumschaffung<br />

dienen<br />

Bewertungskriterien bei der Projektauswahl<br />

sind:<br />

Y Nachhaltigkeit – die Belebung des Zentrums<br />

muss nachhaltig gesichert sein (Vermehrung<br />

gegenüber dem Bestand)<br />

Y Belebung des Ortskerns – es soll ein Gesamtkonzept<br />

zur Belebung des Ortskerns<br />

vorhan<strong>den</strong> sein (z. B. als Leitbild im Zuge<br />

der Dorf- bzw. Stadterneuerung)<br />

Y Architektonische Qualität

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