NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
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Erweiterung oder Adaptierung bestehender<br />
Zimmer gemäß <strong>den</strong> Kriterien <strong>für</strong> „Genießerzimmer“<br />
(Mindestgrößen, Einrichtung, Sanitärausstattung,<br />
…) zur<br />
Y Steigerung der Attraktivität<br />
des betrieblichen Angebotes<br />
Y Erhöhung der Auslastung<br />
Y gemeinsamen Vermarktung<br />
und Imagestärkung<br />
Förderungswerber<br />
Antragsberechtigt sind ausschließlich<br />
Y Gewerbliche Beherbergungsbetriebe (KMU)<br />
Y PrivatzimmervermieterInnen (inkl. Urlaub<br />
am Bauernhof), d.h. Personen, die die<br />
Zimmervermietung durch die gewöhnlichen<br />
Mitglieder des eigenen Hausstandes als<br />
häusliche Nebenbeschäftigung mit nicht<br />
mehr als zehn Gästebetten ausüben<br />
Die AntragstellerInnen müssen folgende<br />
Kriterien erfüllen:<br />
Y Der/die AntragstellerIn ist bereits in der Kategorie<br />
ab 3-Sterne bzw. 4 Blumen/Sonnen<br />
eingestuft oder erreicht diese Einstufung<br />
nach Durchführung der Investition<br />
Y Der/die AntragstellerIn hat <strong>den</strong> Standort in<br />
einer Gemeinde, welche Mitglied in einem zur<br />
„Destination Weinviertel/Mostviertel/Waldviertel/Donau/Wiener<br />
Wald/Wiener Al pen<br />
in <strong>NÖ</strong>“ gehörigen Tourismusverband ist<br />
Art und Umfang der Förderung<br />
Neben einem Basiskredit im Sinne der Lan des -<br />
investitionsförderung wird <strong>für</strong> maximal 5 Genießerzimmer<br />
pro Betrieb ein weiterer ein maliger<br />
Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 Euro<br />
pro Genießerzimmer gewährt.<br />
NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />
PrivatzimmervermieterInnen erhalten neben<br />
einem Zuschuss von 15 % <strong>für</strong> maximal 5 Genießerzimmer<br />
pro Betrieb einen weiteren ein-<br />
maligen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 Euro<br />
pro Genießerzimmer.<br />
Insgesamt darf eine Förderintensität von<br />
50 % nicht überschritten wer<strong>den</strong>.<br />
Diese Förderung ist bis 31.12.2010 befristet.<br />
2.2.6.5<br />
KOOPERATION<br />
Aufbau von Kooperationen, insbesondere<br />
zwischen KMU in <strong>den</strong> Bereichen, Produktion,<br />
Vertrieb sowie Beschaffung und Logistik zur<br />
Y Verbesserung der betrieblichen und<br />
regionalen Wettbewerbsfähigkeit<br />
Y Verbesserung der strategischen und<br />
zielgruppenorientierten Ausrichtung<br />
der Betriebe<br />
Y Erhöhung des Know-How<br />
Förderungswerber<br />
Kleine und mittlere Unternehmen des produzieren<strong>den</strong><br />
Gewerbes oder der Industrie sowie<br />
industrienahe Dienstleister, die ein gemeinsames<br />
Projekt durchführen. An einem Projekt<br />
müssen mindestens 3 Partner beteiligt sein.<br />
Art und Umfang der Förderung<br />
Die Förderung beträgt je Kooperationsvorhaben<br />
<strong>für</strong> die<br />
erste Stufe: max. 50 % der förderfähigen Kosten,<br />
jedoch max. 10.000 Euro. Ein Zeitraum bis<br />
zu 10 Monaten wird gefördert.<br />
zweite Stufe: max. 50 % der förderfähigen<br />
Kosten, jedoch maximal 35.000 Euro. Ein Zeitraum<br />
bis zu 15 Monaten wird gefördert.