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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Erweiterung oder Adaptierung bestehender<br />

Zimmer gemäß <strong>den</strong> Kriterien <strong>für</strong> „Genießerzimmer“<br />

(Mindestgrößen, Einrichtung, Sanitärausstattung,<br />

…) zur<br />

Y Steigerung der Attraktivität<br />

des betrieblichen Angebotes<br />

Y Erhöhung der Auslastung<br />

Y gemeinsamen Vermarktung<br />

und Imagestärkung<br />

Förderungswerber<br />

Antragsberechtigt sind ausschließlich<br />

Y Gewerbliche Beherbergungsbetriebe (KMU)<br />

Y PrivatzimmervermieterInnen (inkl. Urlaub<br />

am Bauernhof), d.h. Personen, die die<br />

Zimmervermietung durch die gewöhnlichen<br />

Mitglieder des eigenen Hausstandes als<br />

häusliche Nebenbeschäftigung mit nicht<br />

mehr als zehn Gästebetten ausüben<br />

Die AntragstellerInnen müssen folgende<br />

Kriterien erfüllen:<br />

Y Der/die AntragstellerIn ist bereits in der Kategorie<br />

ab 3-Sterne bzw. 4 Blumen/Sonnen<br />

eingestuft oder erreicht diese Einstufung<br />

nach Durchführung der Investition<br />

Y Der/die AntragstellerIn hat <strong>den</strong> Standort in<br />

einer Gemeinde, welche Mitglied in einem zur<br />

„Destination Weinviertel/Mostviertel/Waldviertel/Donau/Wiener<br />

Wald/Wiener Al pen<br />

in <strong>NÖ</strong>“ gehörigen Tourismusverband ist<br />

Art und Umfang der Förderung<br />

Neben einem Basiskredit im Sinne der Lan des -<br />

investitionsförderung wird <strong>für</strong> maximal 5 Genießerzimmer<br />

pro Betrieb ein weiterer ein maliger<br />

Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 Euro<br />

pro Genießerzimmer gewährt.<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

PrivatzimmervermieterInnen erhalten neben<br />

einem Zuschuss von 15 % <strong>für</strong> maximal 5 Genießerzimmer<br />

pro Betrieb einen weiteren ein-<br />

maligen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 Euro<br />

pro Genießerzimmer.<br />

Insgesamt darf eine Förderintensität von<br />

50 % nicht überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Förderung ist bis 31.12.2010 befristet.<br />

2.2.6.5<br />

KOOPERATION<br />

Aufbau von Kooperationen, insbesondere<br />

zwischen KMU in <strong>den</strong> Bereichen, Produktion,<br />

Vertrieb sowie Beschaffung und Logistik zur<br />

Y Verbesserung der betrieblichen und<br />

regionalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

Y Verbesserung der strategischen und<br />

zielgruppenorientierten Ausrichtung<br />

der Betriebe<br />

Y Erhöhung des Know-How<br />

Förderungswerber<br />

Kleine und mittlere Unternehmen des produzieren<strong>den</strong><br />

Gewerbes oder der Industrie sowie<br />

industrienahe Dienstleister, die ein gemeinsames<br />

Projekt durchführen. An einem Projekt<br />

müssen mindestens 3 Partner beteiligt sein.<br />

Art und Umfang der Förderung<br />

Die Förderung beträgt je Kooperationsvorhaben<br />

<strong>für</strong> die<br />

erste Stufe: max. 50 % der förderfähigen Kosten,<br />

jedoch max. 10.000 Euro. Ein Zeitraum bis<br />

zu 10 Monaten wird gefördert.<br />

zweite Stufe: max. 50 % der förderfähigen<br />

Kosten, jedoch maximal 35.000 Euro. Ein Zeitraum<br />

bis zu 15 Monaten wird gefördert.

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