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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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höchstens <strong>den</strong> nicht gedeckten fi nanziellen<br />

Aufwand des Förderungswerbers, max. jedoch<br />

220 Euro pro Betreuungswoche.<br />

Der Förderungswerber ist verpfl ichtet, die gewährten<br />

Förderungsmittel <strong>den</strong> Richtlinien entsprechend<br />

zu verwen<strong>den</strong>. Die Auszahlung des<br />

Förderungsbetrages erfolgt grundsätzlich nach<br />

Vorlage der Gesamtkostenabrechnung und der<br />

Teilnehmerliste.<br />

Mehr Infos unter:<br />

Telefon: 02742/9005–19005<br />

E-Mail: familienreferat@noel.gv.at<br />

6.2.8.6<br />

MOBILE MAMIS<br />

Mobile Mamis sind eigenberechtigte Personen,<br />

die regelmäßig und entgeltlich fremde Kinder<br />

und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />

<strong>für</strong> einen Teil des Tages individuell im Haus -<br />

halt der zu betreuen<strong>den</strong> Kinder betreuen und<br />

erziehen. Die Bezeichnung „Mobile Mamis“<br />

bezieht sich auch auf männliche Betreuungspersonen<br />

(Mobile Väter). Eltern, die ihr Kind<br />

von einer Mobilen Mami betreuen lassen, bekommen<br />

unter Berücksichtigung des Familieneinkommens<br />

einen Zuschuss zu <strong>den</strong> Betreuungskosten.<br />

Die Landesförderung beträgt, nach<br />

dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen der<br />

Familie, max. 1,84 Euro pro Kind und Stunde.<br />

Die Gesamtkosten <strong>für</strong> eine Mobile Mami liegen<br />

zwischen 3 Euro und 6 Euro pro Stunde.<br />

Mehr Infos unter: http://www.noel.gv.at/<br />

SERVICE/F/F3/Familie/Foerderungen/<br />

Mobile_Mamis/Mobile_Mamis.htm<br />

Antragsformular:<br />

Telefon: 02742/9005–16560<br />

E-Mail: familienreferat@noel.gv.at<br />

http://www.noel.gv.at/SERVICE/F/F3/<br />

Familie/Foerderungen/Mobile_Mamis/<br />

Antragstellung.htm<br />

6.2.8.7<br />

NACHMITTAGSBETREUUNG<br />

AN IHRER VOLKSSCHULE<br />

Das „Aktionsteam Nachmittagsbetreuung“:<br />

Zwei erfahrene und engagierte Fachleute helfen<br />

Ihnen, <strong>für</strong> Ihre Schule und Ihre Gemeinde das<br />

bestmögliche Betreuungskonzept zu erarbeiten.<br />

Sie beraten und unterstützen Sie auch bei <strong>den</strong><br />

notwendigen Maßnahmen und Antragstellungen.<br />

Mehr Infos unter:<br />

Telefon: 02742/9005–19005<br />

E-Mail: Familienhotline aktionsteam@noel.gv.at<br />

http://www.noel.gv.at/SERVICE/F/F3/Familie/<br />

Foerderungen/Nach mittagsbetreuung/Nachmittagsbetreuung.htm<br />

Antragsformular: http://www.noel.gv.at/<br />

SERVICE/F/F3/Familie/Foerderungen/Nachmittagsbetreuung/Antrag.htm<br />

6.2.8.8<br />

HORTFÖRDERUNG<br />

Eltern, die ihr Kind in einem Hort betreuen lassen,<br />

bekommen unter Berücksichtigung des<br />

Familieneinkommens einen Zuschuss zu <strong>den</strong><br />

Betreuungskosten. Im Betreuungsbeitrag sind<br />

die Verpfl egungskosten nicht inbegriffen. Die<br />

maximale Betreuungszeit (Vollzeitbetreuung)<br />

sind 80 Stun<strong>den</strong> im Monat. Bei einer anderen<br />

Betreuungsdauer erfolgt eine aliquote Berechnung<br />

des Betreuungsbeitrages. Die Höhe<br />

des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz<br />

zwischen dem vereinbarten Betreuungsbeitrag<br />

(bis zu max. 145,50 Euro pro Kind und<br />

ZUSAMMEN LEBEN 198_199

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