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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Technologietransfer protec-INNO<br />

(Einrichtungen des Technologietransfers<br />

(z. B. WIFIs, Kooperative Forschungsinstitute,<br />

Fachhochschulen als Forschungseinrichtung,<br />

Management von Cluster, universitäre und<br />

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,<br />

Kompetenzzentren), Arbeitsgemeinschaften<br />

von Unternehmen (v.a. KMU) mit Betriebsoder<br />

Forschungsstandort Österreich)<br />

Telefon: 01/501 75–400<br />

E-Mail: offi ce@erp-fonds.at<br />

Technologietransfer protec-TRANS<br />

(Verbesserung der Nutzung externer Ressourcen<br />

<strong>für</strong> KMU zur Auslösung von substanziellen<br />

Produkt- und Verfahrensinnovationen und<br />

nachhaltigen Aufbau von Forschungs- und<br />

Entwicklungskapazität)<br />

Telefon: 01/501 75–400<br />

E-Mail: offi ce@erp-fonds.at<br />

Arbeitsmarktförderung (gefördert wer<strong>den</strong><br />

technologieorientierte Unternehmen in nationalen<br />

Regionalfördergebieten und Klein- und<br />

Mittelbetriebe in ganz Österreich)<br />

Telefon: 01/501 75–400<br />

E-Mail: offi ce@erp-fonds.at<br />

Nahrungs- und Genussmittelindustrie<br />

(Unternehmen im Bereich der Vermarktung und<br />

Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte)<br />

Telefon: 01/501 75–400<br />

E-Mail: offi ce@erp-fonds.at<br />

2.2.3.3<br />

FÖRDERUNG VON LAND-<br />

UND FORSTWIRTSCHAFT<br />

Das Programm <strong>für</strong> die Entwicklung des länd-<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

lichen <strong>Raum</strong>s wurde am 25. Oktober 2007 von<br />

der Europäischen Kommission genehmigt. Eine<br />

Kostenanerkennung ist ab Projekteinrei chung<br />

mit dem neuen Antragsformular möglich.<br />

Telefon: 01/501 75–400<br />

E-Mail: offi ce@erp-fonds.at<br />

2.2.3.4<br />

VERKEHRSWIRTSCHAFTSFÖRDERUNG<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> Unternehmen der Transportund<br />

Verkehrswirtschaft.<br />

Telefon: 01/501 75–400<br />

E-Mail: offi ce@erp-fonds.at<br />

2.2.3.5<br />

TOURISMUSFÖRDERUNG<br />

Die Abwicklung der unternehmensbezogenen<br />

Förderungen <strong>für</strong> die Tourismus- und Freizeitwirtschaft<br />

erfolgt durch die AWS und die ÖHT-<br />

Tourismusbank. Die diesbezüglichen Förderungsschwerpunkte<br />

sind<br />

Y Sicherstellung eines umfassen<strong>den</strong>, auf <strong>den</strong><br />

Bedarf der Unternehmen abgestimmten,<br />

Finanzierungsangebotes<br />

Y Verbesserung der fi nanziellen Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> Betriebe der Tourismus- und<br />

Freizeitwirtschaft<br />

Die ÖHT wickelt sämtliche Förderungen und<br />

Finanzierungen im Rahmen der erp-Richtlinien<br />

(zinsgünstige erp-Kredite) und der TOP-Tourismusaktion<br />

ab und zeichnet darüber hinaus<br />

<strong>für</strong> die Abwicklung von Garantieübernahmen<br />

im Rahmen des KMU-Förderungsgesetzes bis<br />

zu einem Garantieobligo von 2 Mio. Euro im<br />

Einzelfall verantwortlich.<br />

Die AWS ergänzt diese Förderungsmaßnahmen<br />

durch Garantieübernahmen im Rahmen der

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