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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Wer?<br />

Diese Förderung können Frauen und Männer<br />

erhalten, die einen Betreuungsplatz <strong>für</strong> ihr<br />

Kind benötigen, weil Sie eine Arbeit aufnehmen<br />

wollen, an einer arbeitsmarktpolitisch<br />

relevanten Maßnahme (z. B. Kurs) teilnehmen<br />

wollen oder weil sich trotz Berufstätigkeit ihre<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse grundle gend<br />

verschlechtert haben, wesentliche Änderungen<br />

der Arbeitszeit eine neue Be treu ungs einrichtung/-form<br />

erfordern, die bisherige Betreuungsperson<br />

ausfällt.<br />

Weitere Voraussetzungen sind: Das Kind muss<br />

im gemeinsamen Haushalt leben und jünger<br />

als 15 Jahre sein (ein behindertes Kind jünger<br />

als 19 Jahre). Das monatliche Bruttoeinkommen<br />

der Förderungswerberin/des Förderungswerbers<br />

darf 1.772 Euro nicht übersteigen. Für<br />

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften darf<br />

das gemeinsame Bruttoeinkommen nicht höher<br />

als 2.577 Euro sein. Diese Einkommensgrenzen<br />

wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> jede weitere Person, <strong>für</strong> die<br />

die Förderungswerberin/der Förderungswerber<br />

oder der Partner/die Partnerin sorgt, er -<br />

höht. Als Einkommen zählen auch Alimente,<br />

Unterhaltsleistungen, Einkommen aus selbstständiger<br />

Tätigkeit, Leistungen nach dem<br />

Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur<br />

Deckung des Lebensunterhalts, Gründungsbeihilfe<br />

sowie Renten und Pensionen.<br />

Was?<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> kann die ganztägige, halbtägige,<br />

stun<strong>den</strong>weise Betreuung in Kindergärten,<br />

Horten, Kinderkrippen, Kindergruppen, bei<br />

angestellten Tagesmüttern/Tagesvätern und<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

bei Privatpersonen (außer Familienangehörigen<br />

oder Au-Pair-Kräften).<br />

Wie viel?<br />

Die Höhe der Kinderbetreuungsbeihilfe ist<br />

gestaffelt und hängt ab vom Brutto(familien)<br />

einkommen, von <strong>den</strong> entstehen<strong>den</strong> Betreuungskosten,<br />

von der Dauer und Art der Unterbringung<br />

des Kindes (ganz-, halbtägige, stun<strong>den</strong>weise<br />

Betreuung im Kindergarten, Hort usw.).<br />

Wie lange?<br />

Die Beihilfe kann jeweils <strong>für</strong> 26 Wochen gewährt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Förderungsdauer je Kind<br />

kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen)<br />

bis zu 156 Wochen betragen.<br />

Wo?<br />

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebun<strong>den</strong>.<br />

Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn<br />

mit dem/der zuständigen BeraterIn<br />

der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig<br />

vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder<br />

Maßnahme und vor Unterbringung des Kindes<br />

Kontakt aufnimmt.<br />

2.2.1.6<br />

BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG<br />

Was wird gefördert?<br />

Bei aktuellen Personalengpässen stellt JOB<br />

2000 – Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung<br />

des AMS Niederösterreich geeignetes<br />

Personal zu kalkulierbaren Stun<strong>den</strong>sätzen<br />

zur Verfügung. Langzeitarbeitslose und von<br />

Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Frauen und<br />

Männer können an Unternehmen, Gebietskörperschaften<br />

und Vereine überlassen wer<strong>den</strong>.

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