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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Art und Ausmaß der Förderung<br />

Y Bezuschusst wer<strong>den</strong> maximal zwei weibliche<br />

Zuchttiere pro Betrieb und Jahr<br />

Y Der Mindestankaufspreis netto beträgt<br />

1.300 Euro (bei sich besonders ändern<strong>den</strong><br />

Marktbedingungen kann vom Land <strong>NÖ</strong> auch<br />

ein geringerer Mindestankaufspreis festgesetzt<br />

wer<strong>den</strong>)<br />

Die Höhe der Förderung beträgt<br />

Y 220 Euro/Tier <strong>für</strong> Betriebe im benachteiligten<br />

Gebiet, jedoch max. 22,5 % des Ankaufspreises<br />

Y 200 Euro <strong>für</strong> Betriebe gemäß Wahrungsregelung<br />

laut Beitrittsvertrag, jedoch max.<br />

15 % des Ankaufspreises<br />

Die angekauften Tiere müssen folgen<strong>den</strong> Bewertungsklassen<br />

angehören:<br />

Y Kühe: Ia Ib IIa<br />

Y Erstlingskühe: Ia Ib IIa IIb<br />

Y Trächtige Kalbinnen: Ia Ib IIa IIb<br />

Förderbar sind Tiere der Rassen Fleckvieh,<br />

Braunvieh, Schwarzbunte und Gelbvieh.<br />

Förderungswerber<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in<br />

der <strong>NÖ</strong> Gebietskulisse des landwirtschaftlich<br />

benachteiligten Gebietes (Berggebiet, Sonsti ges<br />

Benachteiligtes Gebiet, Kleine Gebiete) auf<br />

Grundlage der Richtlinie 75/268 EWG (Beschluss<br />

des Agrarministerrates vom 29. Mai 1995)<br />

liegen.<br />

Im Falle einer Änderung dieser Gebietskulisse<br />

gilt diese Änderung auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> Teilnehmerkreis<br />

an dieser Förderungsaktion, ohne eigene<br />

Richtlinienänderung. Weiters sind teilnahmeberechtigt<br />

alle <strong>NÖ</strong> Betriebe gemäß Wahrungsregelung<br />

laut Beitrittsvertrag.<br />

Die Förderabwicklung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer<br />

<strong>NÖ</strong>.<br />

Mehr Infos unter:<br />

Telefon: 02742/9005–12869<br />

E-Mail: post.lf3@noel.gv.at<br />

1.2.1.19<br />

QUALITÄTSVERBESSERUNG DER <strong>NÖ</strong><br />

RINDERZUCHT – „<strong>NÖ</strong> GENETIK PROGRAMM“<br />

Förderungsgegenstand<br />

Y Durchführung und laufende Betreuung der<br />

Herdebuchführung<br />

Y Beratung der Herdebuchbetriebe im Betriebs -<br />

management und Qualitätsmanagement<br />

Y Organisation und Durchführung von Messen<br />

und Schauen von qualitativ hochwertigen<br />

Zuchtrindern<br />

Art und Ausmaß der Förderung<br />

Nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Landesmitteln<br />

kann die Förderung erfolgen <strong>für</strong>:<br />

Y Sach- und Personalaufwand <strong>für</strong> die Durchführung<br />

und laufende Betreuung der Herdebuchführung<br />

laut <strong>NÖ</strong> Tierzuchtgesetz mit<br />

bis zu max. 80 % der Kosten<br />

Y Sach- und Personalaufwand <strong>für</strong> die Organisation<br />

und Durchführung von Messen und<br />

Schauen mit bis zu max. 80 % der Kosten<br />

Y Schulungs- und Beratungskosten im Zuge<br />

der Betreuung der Herdebuchbetriebe mit<br />

bis zu max. 80 % der Kosten (max. Förderung<br />

100.000 Euro)<br />

Allfällige nach sonstigen Bestimmungen ge -<br />

währte Förderungsbeiträge sind bei der Bemessung<br />

der Beihilfe zu berücksichtigen. Die<br />

Förderung von Investitionen ist im Rahmen<br />

dieser Richtlinie ausgeschlossen.<br />

LANDBEWIRTSCHAFTUNG 26_27

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