NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
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Art und Ausmaß der Förderung<br />
Y Bezuschusst wer<strong>den</strong> maximal zwei weibliche<br />
Zuchttiere pro Betrieb und Jahr<br />
Y Der Mindestankaufspreis netto beträgt<br />
1.300 Euro (bei sich besonders ändern<strong>den</strong><br />
Marktbedingungen kann vom Land <strong>NÖ</strong> auch<br />
ein geringerer Mindestankaufspreis festgesetzt<br />
wer<strong>den</strong>)<br />
Die Höhe der Förderung beträgt<br />
Y 220 Euro/Tier <strong>für</strong> Betriebe im benachteiligten<br />
Gebiet, jedoch max. 22,5 % des Ankaufspreises<br />
Y 200 Euro <strong>für</strong> Betriebe gemäß Wahrungsregelung<br />
laut Beitrittsvertrag, jedoch max.<br />
15 % des Ankaufspreises<br />
Die angekauften Tiere müssen folgen<strong>den</strong> Bewertungsklassen<br />
angehören:<br />
Y Kühe: Ia Ib IIa<br />
Y Erstlingskühe: Ia Ib IIa IIb<br />
Y Trächtige Kalbinnen: Ia Ib IIa IIb<br />
Förderbar sind Tiere der Rassen Fleckvieh,<br />
Braunvieh, Schwarzbunte und Gelbvieh.<br />
Förderungswerber<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in<br />
der <strong>NÖ</strong> Gebietskulisse des landwirtschaftlich<br />
benachteiligten Gebietes (Berggebiet, Sonsti ges<br />
Benachteiligtes Gebiet, Kleine Gebiete) auf<br />
Grundlage der Richtlinie 75/268 EWG (Beschluss<br />
des Agrarministerrates vom 29. Mai 1995)<br />
liegen.<br />
Im Falle einer Änderung dieser Gebietskulisse<br />
gilt diese Änderung auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> Teilnehmerkreis<br />
an dieser Förderungsaktion, ohne eigene<br />
Richtlinienänderung. Weiters sind teilnahmeberechtigt<br />
alle <strong>NÖ</strong> Betriebe gemäß Wahrungsregelung<br />
laut Beitrittsvertrag.<br />
Die Förderabwicklung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer<br />
<strong>NÖ</strong>.<br />
Mehr Infos unter:<br />
Telefon: 02742/9005–12869<br />
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at<br />
1.2.1.19<br />
QUALITÄTSVERBESSERUNG DER <strong>NÖ</strong><br />
RINDERZUCHT – „<strong>NÖ</strong> GENETIK PROGRAMM“<br />
Förderungsgegenstand<br />
Y Durchführung und laufende Betreuung der<br />
Herdebuchführung<br />
Y Beratung der Herdebuchbetriebe im Betriebs -<br />
management und Qualitätsmanagement<br />
Y Organisation und Durchführung von Messen<br />
und Schauen von qualitativ hochwertigen<br />
Zuchtrindern<br />
Art und Ausmaß der Förderung<br />
Nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Landesmitteln<br />
kann die Förderung erfolgen <strong>für</strong>:<br />
Y Sach- und Personalaufwand <strong>für</strong> die Durchführung<br />
und laufende Betreuung der Herdebuchführung<br />
laut <strong>NÖ</strong> Tierzuchtgesetz mit<br />
bis zu max. 80 % der Kosten<br />
Y Sach- und Personalaufwand <strong>für</strong> die Organisation<br />
und Durchführung von Messen und<br />
Schauen mit bis zu max. 80 % der Kosten<br />
Y Schulungs- und Beratungskosten im Zuge<br />
der Betreuung der Herdebuchbetriebe mit<br />
bis zu max. 80 % der Kosten (max. Förderung<br />
100.000 Euro)<br />
Allfällige nach sonstigen Bestimmungen ge -<br />
währte Förderungsbeiträge sind bei der Bemessung<br />
der Beihilfe zu berücksichtigen. Die<br />
Förderung von Investitionen ist im Rahmen<br />
dieser Richtlinie ausgeschlossen.<br />
LANDBEWIRTSCHAFTUNG 26_27