NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
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2.2.18.1<br />
BASISPROGRAMME<br />
Was wird gefördert?<br />
Der FFF fördert auf Antrag Vorhaben der in -<br />
dustriellen Forschung und der vorwettbewerblichen<br />
Entwicklung von natürlichen und jurist -<br />
ischen Personen (Antragsteller), die <strong>für</strong> die<br />
österreichische Volkswirtschaft von entsprechender<br />
Bedeutung sind. Im Rahmen der industriellen<br />
Forschung sollen Erkenntnisse gewonnen<br />
wer<strong>den</strong>, die zur Entwicklung neuer Produkte,<br />
Verfahren und Dienstleistun gen sowie zur Ver -<br />
wirklichung erheblicher Verbesserungen bei<br />
bestehen<strong>den</strong> Produkten, Verfahren und Dienstleistungen<br />
genützt wer<strong>den</strong> können. Bei <strong>den</strong><br />
vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben<br />
erfolgt die Umsetzung dieser Erkenntnisse in<br />
neue, geänderte oder verbesserte Produkte,<br />
Verfahren und Dienstleistungen. Die beantragten<br />
Vorhaben können sich auf sämtliche technologische<br />
Bereiche sowie auf andere, <strong>für</strong> die<br />
Wirtschaft relevante Fachgebiete beziehen.<br />
Dabei wird auf die technologiepolitischen Ziel -<br />
setzungen der Bundesregierung und des Forschungsförderungsrates<br />
besonders Bedacht<br />
genommen. Voraussetzung <strong>für</strong> die Förderung<br />
ist eine zusätzliche, über das Tagesgeschäft<br />
hinausgehende F&E-Anstrengung bzw. die Auf -<br />
nahme einer F&E-Tätigkeit.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinschaftsforschungsinstitute,<br />
andere wissenschaftliche<br />
Institute bzw. deren Rechtsträger,<br />
Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,<br />
Einzelforscher und Arbeitsgemeinschaften.<br />
NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />
Wie wird gefördert?<br />
Durch Gewährung von Darlehen und Förderungsbeiträgen<br />
(dazu zählen auch Kreditkostenzuschüsse)<br />
sowie fallweise Haftungsübernahmen<br />
bei Fremdkrediten. Zuschüsse gelten<br />
nicht als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.<br />
Die Gewährung eines Förderungsbeitrages<br />
ist nur dann und insoweit zulässig,<br />
als das Ziel nicht auch durch ein Darlehen<br />
erreicht wer<strong>den</strong> kann. In der Regel fördert der<br />
FFF 50 % der anerkennbaren Projektkosten<br />
durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.<br />
Die Restfi nanzierung ist durch <strong>den</strong> Antragsteller<br />
sicherzustellen.<br />
Fördergebiet: Österreich<br />
2.2.18.2<br />
STRUKTURPROGRAMME<br />
Was wird gefördert?<br />
Der Bereich Strukturprogramme optimiert<br />
Strukturen und Infrastrukturen der Forschung<br />
und Innovation. Dadurch wer<strong>den</strong> Unternehmen,<br />
Forschungs- und Transfereinrichtungen ermöglicht,<br />
neue Formen der Zusammenarbeit<br />
zu fi n<strong>den</strong>, sowie neues Wissen zu generieren<br />
und neue Stärkefelder aufzubauen. Kompetenzen<br />
in Wissenschaft und Wirtschaft wer<strong>den</strong><br />
verbessert, das österreichische Innovationssystem<br />
nachhaltig gestärkt.<br />
PROGRAMMGRUPPEN<br />
Kompetenz und Exzellenz: Die Kompetenzzentrenprogramme<br />
– Kplus und K-ind/K-net –<br />
forcieren die Zusammenarbeit zwischen Partnern<br />
aus Wissenschaft und Wirtschaft in international<br />
konkurrenzfähiger Forschung und<br />
Entwicklung. In ausgewählten Technologiebe-