19.02.2013 Aufrufe

NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.2.18.1<br />

BASISPROGRAMME<br />

Was wird gefördert?<br />

Der FFF fördert auf Antrag Vorhaben der in -<br />

dustriellen Forschung und der vorwettbewerblichen<br />

Entwicklung von natürlichen und jurist -<br />

ischen Personen (Antragsteller), die <strong>für</strong> die<br />

österreichische Volkswirtschaft von entsprechender<br />

Bedeutung sind. Im Rahmen der industriellen<br />

Forschung sollen Erkenntnisse gewonnen<br />

wer<strong>den</strong>, die zur Entwicklung neuer Produkte,<br />

Verfahren und Dienstleistun gen sowie zur Ver -<br />

wirklichung erheblicher Verbesserungen bei<br />

bestehen<strong>den</strong> Produkten, Verfahren und Dienstleistungen<br />

genützt wer<strong>den</strong> können. Bei <strong>den</strong><br />

vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben<br />

erfolgt die Umsetzung dieser Erkenntnisse in<br />

neue, geänderte oder verbesserte Produkte,<br />

Verfahren und Dienstleistungen. Die beantragten<br />

Vorhaben können sich auf sämtliche technologische<br />

Bereiche sowie auf andere, <strong>für</strong> die<br />

Wirtschaft relevante Fachgebiete beziehen.<br />

Dabei wird auf die technologiepolitischen Ziel -<br />

setzungen der Bundesregierung und des Forschungsförderungsrates<br />

besonders Bedacht<br />

genommen. Voraussetzung <strong>für</strong> die Förderung<br />

ist eine zusätzliche, über das Tagesgeschäft<br />

hinausgehende F&E-Anstrengung bzw. die Auf -<br />

nahme einer F&E-Tätigkeit.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinschaftsforschungsinstitute,<br />

andere wissenschaftliche<br />

Institute bzw. deren Rechtsträger,<br />

Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,<br />

Einzelforscher und Arbeitsgemeinschaften.<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

Wie wird gefördert?<br />

Durch Gewährung von Darlehen und Förderungsbeiträgen<br />

(dazu zählen auch Kreditkostenzuschüsse)<br />

sowie fallweise Haftungsübernahmen<br />

bei Fremdkrediten. Zuschüsse gelten<br />

nicht als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.<br />

Die Gewährung eines Förderungsbeitrages<br />

ist nur dann und insoweit zulässig,<br />

als das Ziel nicht auch durch ein Darlehen<br />

erreicht wer<strong>den</strong> kann. In der Regel fördert der<br />

FFF 50 % der anerkennbaren Projektkosten<br />

durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.<br />

Die Restfi nanzierung ist durch <strong>den</strong> Antragsteller<br />

sicherzustellen.<br />

Fördergebiet: Österreich<br />

2.2.18.2<br />

STRUKTURPROGRAMME<br />

Was wird gefördert?<br />

Der Bereich Strukturprogramme optimiert<br />

Strukturen und Infrastrukturen der Forschung<br />

und Innovation. Dadurch wer<strong>den</strong> Unternehmen,<br />

Forschungs- und Transfereinrichtungen ermöglicht,<br />

neue Formen der Zusammenarbeit<br />

zu fi n<strong>den</strong>, sowie neues Wissen zu generieren<br />

und neue Stärkefelder aufzubauen. Kompetenzen<br />

in Wissenschaft und Wirtschaft wer<strong>den</strong><br />

verbessert, das österreichische Innovationssystem<br />

nachhaltig gestärkt.<br />

PROGRAMMGRUPPEN<br />

Kompetenz und Exzellenz: Die Kompetenzzentrenprogramme<br />

– Kplus und K-ind/K-net –<br />

forcieren die Zusammenarbeit zwischen Partnern<br />

aus Wissenschaft und Wirtschaft in international<br />

konkurrenzfähiger Forschung und<br />

Entwicklung. In ausgewählten Technologiebe-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!