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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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(z. B. Verwaltungskooperationen, soziale<br />

Aufgaben, Ausweisung von Zonen regionaler<br />

Bedeutung).<br />

Gemeindekooperationen in Niederösterreich<br />

basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.<br />

Als Mindestgröße sind folgende Richtwerte<br />

vorgegeben:<br />

Y 6 oder mehr Gemein<strong>den</strong> mit insgesamt<br />

10.000 EinwohnerInnen<br />

Y Zwischen 3 und 5 Gemein<strong>den</strong> mit insgesamt<br />

12.000 EinwohnerInnen<br />

Beratung und Finanzierung<br />

Die fachliche Begleitung und Beratung erfolgt<br />

durch die Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung und Re gional<br />

politik sowie das Regionalmanagement<br />

Niederösterreich. Diese Serviceleistung umfasst<br />

folgende Punkte:<br />

Y Hilfestellung bei der Abgrenzung<br />

der Kleinregionen<br />

Y Begleitung bei der Konzepterstellung<br />

(von der Ausschreibung bis<br />

zur Fertigstellung des Konzeptes)<br />

Y Strategieberatung (Festlegung<br />

kleinregionaler Themen)<br />

Y Laufender Kontakt und Information<br />

Y Förderabwicklung<br />

Durch speziell auf die Kleinregionen abgestimmte<br />

Förderinstrumente wird eine fundierte<br />

Basis <strong>für</strong> die Kooperation geschaffen.<br />

Darüber hinaus soll eine kontinuierliche<br />

Weiterentwicklung unterstützt wer<strong>den</strong>.<br />

Kontakt: Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />

Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung und Regionalpolitik<br />

Telefon: 02742/9005–14241<br />

E-Mail: post.ru2@noel.gv.at<br />

Detailinfos : http://www.noel.gv.at./Land-Zukunft/<strong>Raum</strong>ordnung/Regionalplanung.html<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

7.2.2.1<br />

KLEINREGIONALE<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPTE<br />

1. Zielsetzung<br />

Die Kleinregionen sollen in ihrer wirtschaftlichen,<br />

sozialen und kulturellen Eigenart und<br />

Vielfalt erhalten und erneuert wer<strong>den</strong>.<br />

2. Förderungsgegenstand<br />

Die Unterstützung des Landes Niederösterreich<br />

erfolgt insbesondere durch<br />

Y Förderung der Erstellung<br />

Kleinregionaler Entwicklungskonzepte<br />

Y Koordination im Verfahren zur Erstellung<br />

Kleinregionaler Entwicklungskonzepte<br />

Y sachkundige Beratung bei der Erstellung<br />

und Verwirklichung Kleinregionaler Entwicklungskonzepte<br />

sowie eine verstärkte För derung<br />

einzelner im Sinne der Leitziele besonders<br />

wirksamer Maßnahmen Kleinregionaler<br />

Entwicklungskonzepte<br />

3. Förderungswerber<br />

Förderungswerberin ist die gemeinsame Organisation<br />

der kooperieren<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> einer<br />

Kleinregion.<br />

4. Inhalt<br />

Das Kleinregionale Entwicklungskonzept soll<br />

insbesondere die erforderlichen Maßnahmen<br />

zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />

Gegebenheiten, der Energiesituation<br />

(Nutzung regionaler, bo<strong>den</strong>ständiger, erneuerbarer<br />

Energiequellen), der Bereiche Versorgung<br />

und Entsorgung, der Bereiche Wohnen, Bauen<br />

und Verkehr, der sozialen und kulturellen Ge -<br />

gebenheiten, der Bereiche Wirtschaft, Land-

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