NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
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(z. B. Verwaltungskooperationen, soziale<br />
Aufgaben, Ausweisung von Zonen regionaler<br />
Bedeutung).<br />
Gemeindekooperationen in Niederösterreich<br />
basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.<br />
Als Mindestgröße sind folgende Richtwerte<br />
vorgegeben:<br />
Y 6 oder mehr Gemein<strong>den</strong> mit insgesamt<br />
10.000 EinwohnerInnen<br />
Y Zwischen 3 und 5 Gemein<strong>den</strong> mit insgesamt<br />
12.000 EinwohnerInnen<br />
Beratung und Finanzierung<br />
Die fachliche Begleitung und Beratung erfolgt<br />
durch die Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung und Re gional<br />
politik sowie das Regionalmanagement<br />
Niederösterreich. Diese Serviceleistung umfasst<br />
folgende Punkte:<br />
Y Hilfestellung bei der Abgrenzung<br />
der Kleinregionen<br />
Y Begleitung bei der Konzepterstellung<br />
(von der Ausschreibung bis<br />
zur Fertigstellung des Konzeptes)<br />
Y Strategieberatung (Festlegung<br />
kleinregionaler Themen)<br />
Y Laufender Kontakt und Information<br />
Y Förderabwicklung<br />
Durch speziell auf die Kleinregionen abgestimmte<br />
Förderinstrumente wird eine fundierte<br />
Basis <strong>für</strong> die Kooperation geschaffen.<br />
Darüber hinaus soll eine kontinuierliche<br />
Weiterentwicklung unterstützt wer<strong>den</strong>.<br />
Kontakt: Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />
Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung und Regionalpolitik<br />
Telefon: 02742/9005–14241<br />
E-Mail: post.ru2@noel.gv.at<br />
Detailinfos : http://www.noel.gv.at./Land-Zukunft/<strong>Raum</strong>ordnung/Regionalplanung.html<br />
NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />
7.2.2.1<br />
KLEINREGIONALE<br />
ENTWICKLUNGSKONZEPTE<br />
1. Zielsetzung<br />
Die Kleinregionen sollen in ihrer wirtschaftlichen,<br />
sozialen und kulturellen Eigenart und<br />
Vielfalt erhalten und erneuert wer<strong>den</strong>.<br />
2. Förderungsgegenstand<br />
Die Unterstützung des Landes Niederösterreich<br />
erfolgt insbesondere durch<br />
Y Förderung der Erstellung<br />
Kleinregionaler Entwicklungskonzepte<br />
Y Koordination im Verfahren zur Erstellung<br />
Kleinregionaler Entwicklungskonzepte<br />
Y sachkundige Beratung bei der Erstellung<br />
und Verwirklichung Kleinregionaler Entwicklungskonzepte<br />
sowie eine verstärkte För derung<br />
einzelner im Sinne der Leitziele besonders<br />
wirksamer Maßnahmen Kleinregionaler<br />
Entwicklungskonzepte<br />
3. Förderungswerber<br />
Förderungswerberin ist die gemeinsame Organisation<br />
der kooperieren<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> einer<br />
Kleinregion.<br />
4. Inhalt<br />
Das Kleinregionale Entwicklungskonzept soll<br />
insbesondere die erforderlichen Maßnahmen<br />
zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />
Gegebenheiten, der Energiesituation<br />
(Nutzung regionaler, bo<strong>den</strong>ständiger, erneuerbarer<br />
Energiequellen), der Bereiche Versorgung<br />
und Entsorgung, der Bereiche Wohnen, Bauen<br />
und Verkehr, der sozialen und kulturellen Ge -<br />
gebenheiten, der Bereiche Wirtschaft, Land-