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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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4.2 Fördermaßnahmen<br />

zu Kultur und Wissen<br />

Nachstehende Aufl istung erhebt keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit, sondern zeigt die<br />

Vielfältigkeit der bestehen<strong>den</strong> Förderungen auf.<br />

4.2.1 <strong>NÖ</strong> LANDESREGIERUNG<br />

– ABTEILUNG KULTUR UND<br />

WISSENSCHAFT<br />

Kontakt: Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />

Abteilung Kultur und Wissenschaft<br />

Landhausplatz 1, Haus 2, 3109 St. Pölten<br />

Telefon: 02742/9005–13126, Fax: DW 13029<br />

E-Mail: post.k1@noel.gv.at<br />

Detailinfos:http://www.noe.gv.at/Kultur-<br />

Freizeit/Kunst-Kultur.html<br />

4.2.1.1<br />

REGIONALE KULTURFÖRDERUNG<br />

Was wird gefördert?<br />

Erfassung und Koordination des kulturellen<br />

Geschehens der jeweiligen Region sowie das<br />

kulturelle Geschehen an sich in seinen unterschiedlichen<br />

künstlerischen Ausprägungen.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Regionen, Gemein<strong>den</strong>, Vereine, Kulturinstitutionen,<br />

Kulturvereine, Einzelpersonen, etc.<br />

Wie wird gefördert?<br />

Unterstützungen <strong>für</strong> Vorhaben<br />

Fördergebiet: Niederösterreich<br />

4.2.2 ARCHÄOLOGIE –<br />

FÖRDERUNG<br />

In der Abteilung Kultur und Wissenschaften kann<br />

um Förderung von Arbeiten zu feldarchä o lo gischen<br />

Untersuchungen und der wissenschaftlichen<br />

Aufarbeitung von archäologischen Fun<strong>den</strong><br />

aus Grabungen in <strong>NÖ</strong> angesucht wer<strong>den</strong>. Archäo -<br />

logische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 1<br />

des Denkmalschutzgesetzes vom 25. Septem ber<br />

1923, BGBl. 533/1923 in der Fassung BGBl. I<br />

Nr. 170/1999 müssen von der zuständigen<br />

Behörde mittels Bescheid genehmigt sein.<br />

Die Durchführung der Untersuchungen ist im<br />

Einvernehmen mit dem Bundes<strong>den</strong>kmalamt<br />

und der Abteilung Kultur und Wissenschaft<br />

vorzunehmen.<br />

<strong>NÖ</strong> Kulturförderungsesetz 1996 –<br />

http://www.noel.gv.at/bilder/d2/NOE_<br />

Kulturfoerderungsgesetz_1996.pdf<br />

Richtlinien <strong>für</strong> die Förderung nach dem <strong>NÖ</strong><br />

Kulturförderungsgesetz 1996 –<br />

http://www.noel.gv.at/bilder/d1/Richtlinien_<br />

zum_Noe_Kulturfoerderungsgesetz_1996.pdf<br />

FörderungsnehmerIn, gefördertes Projekt, Art,<br />

Zweck und Höhe der Förderung wer<strong>den</strong> im<br />

jährlich erscheinen<strong>den</strong> „Bericht über die Förderungsmaßnahmen<br />

der Abteilung Kultur und<br />

Wissenschaft des Amtes der <strong>NÖ</strong> Landesregierung“<br />

veröffentlicht.<br />

Das Land Niederösterreich vergibt <strong>für</strong> besondere<br />

Leistungen in Kultur und Wissenschaft<br />

jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise.<br />

Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung<br />

<strong>für</strong> das Gesamtwerk eines Künstlers oder<br />

Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis<br />

der Förderung von Künstlern oder<br />

Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk<br />

vorliegt.<br />

Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />

Abteilung Kultur und Wissenschaft<br />

Badgasse 40-60, 2405 Bad Deutsch Altenburg<br />

KULTUR UND WISSEN 140_141

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