19.02.2013 Aufrufe

NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.2.2.2.8<br />

QUALITÄTSSAATGUTFÖRDERUNG<br />

Es wird nur die Ernte gefördert.<br />

Förderungsausmaß<br />

Bei geregelten Baumarten, Förderobergrenze<br />

300 Euro je Beerntung. Ausnahme: 700 Euro<br />

je Beerntung bei Prunus- und Sorbus-Arten<br />

Nicht geregelte Baumarten, Förderobergrenze<br />

100 Euro je Beerntung. Stehendbeerntung: Zuschlag<br />

von bis zu 25 Euro je Baum; max. 50%<br />

der anerkannten Kosten.<br />

Mehr Infos unter:<br />

Telefon: 02742/9005–12966<br />

E-Mail: post.lf4@noel.gv.at<br />

1.2.2.2.9<br />

ANLAGE VON DEMONSTRATIONSFLÄCHEN<br />

FÜR ZWECKE DER FORSCHUNG UND<br />

WEITERBILDUNG<br />

Zweck ist die Testung von Baumarten, Begründungstechniken,<br />

Pfl egemaßnahmen, Schutztechniken<br />

und die Anlage von Beispielsfl ächen<br />

<strong>für</strong> Weiterbildungsveranstaltungen.<br />

Ausmaß der Förderung<br />

Max. 50 % der anerkannten Nettokosten<br />

Mehr Infos unter:<br />

Telefon: 02742/9005–12966<br />

E-Mail: post.lf4@noel.gv.at<br />

1.2.2.2.10<br />

ERSTELLUNG ODER VERBESSERUNG VON<br />

WALDBEZOGENEN BETRIEBLICHEN PLÄNEN<br />

ODER NUTZUNGSPLÄNEN<br />

Gefördert wir die Erstellung bzw. Verbesse rung<br />

von waldbezogenen betrieblichen Plänen. Max.<br />

anrechenbare Gesamtkosten: 20.000 Euro je<br />

Waldbesitzer, aber maximal 40 Euro je ha<br />

Waldfl äche.<br />

Ausmaß der Förderung<br />

Max. 50 % der anerkannten Nettokosten<br />

Mehr Infos unter:<br />

Telefon: 02742/9005–13373<br />

E-Mail: post.lf4@noel.gv.at<br />

Einmalige Beihilfen<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> technische Geräte zur<br />

Minimierung von Ernteschä<strong>den</strong> an Bo<strong>den</strong> oder<br />

Bestand oder zum Transport, zur Lagerung,<br />

Sortierung, Verarbeitung oder Bearbeitung<br />

und Diversifi zierung des heimischen Rohstoffes<br />

Holz vor dessen industrieller Verarbeitung.<br />

Förderbare Geräte: Kippmastseilgerät, Seilgerät,<br />

Funkseilwinde, Krananhänger, Laufwagen<br />

(Seilgerät), Prozessoraggregat inklusive Ausleger,<br />

Seilgerät mit Kran und Prozessor- oder<br />

Harvesteraggregat inklusive Ausleger (Gebirgsharvester),<br />

Forsttraktor Zusatzausrüstung,<br />

Log-Line, Rückewagen.<br />

Ausmaß der Förderung<br />

Max. 35 % der anerkannten Nettokosten<br />

Mehr Infos unter:<br />

Telefon: 02742/9005–13373<br />

E-Mail: post.lf4@noel.gv.at<br />

1.2.2.2.11<br />

BEIHILFEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG,<br />

DEN TRANSPORT, DIE LAGERUNG UND DIE<br />

TROCKNUNG VON BIOMASSE<br />

Nur nach Rücksprache mit der bewilligen<strong>den</strong><br />

Stelle.<br />

LANDBEWIRTSCHAFTUNG 32_33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!