NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
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Betriebsstätte haben bzw. zu errichten beabsichtigen<br />
und die Beteiligungsvoraussetzungen<br />
erfüllen.<br />
Art und Umfang der Förderung<br />
Für die genannten 3 Schwerpunkte Haftung/<br />
Zuschuss <strong>für</strong> stille Beteiligungen der <strong>NÖ</strong>BEG<br />
von 70.000 Euro bis 730.000 Euro (ggfs.<br />
kumulativ) in der Regel auf 10 Jahre gemäß<br />
folgen<strong>den</strong> Richtlinien:<br />
Förderbasis:<br />
Y Investitionen (GI)<br />
Y Export/Internationalisierung (GE)<br />
Y Unternehmensnachfolge/-gründungen (GU)<br />
<strong>NÖ</strong>BEG – <strong>NÖ</strong> Beteiligungsfi nanzierungen GmbH<br />
Gottfried-Keller-Gasse 2, 1030 Wien<br />
Telefon: 01/710 52 10–10 u DW 30, Fax: DW 40<br />
E-Mail: offi ce@noebeg.at<br />
Ab Februar 2008 neue Adresse:<br />
Niederösterreichring 2, 3100 St. Pölten<br />
2.2.6.2<br />
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG, INNOVATION<br />
Die Richtlinie dient der Förderung verstärkter<br />
Aktivitäten in <strong>den</strong> Bereichen:<br />
Y Industrielle Forschung: darunter versteht<br />
man das planmäßige oder kritische Forschen<br />
zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren<br />
oder Dienstleistungen zu entwickeln<br />
Y Experimentelle Entwicklung: das ist der Erwerb,<br />
die Kombination, die Formung und die<br />
Verwendung vorhan<strong>den</strong>er wissenschaftlicher,<br />
technischer, wirtschaftlicher und sonstiger<br />
einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />
zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen<br />
oder Konzepten <strong>für</strong> neue, veränderte<br />
oder verbesserte Produkte, Verfahren oder<br />
Dienstleistungen<br />
Förderungswerber<br />
Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft<br />
Art und Umfang der Förderung<br />
Zuschuss und/oder Kredit im Rahmen der<br />
zulässigen Förderintensitäten.<br />
Ferner besteht <strong>für</strong> Unternehmungen die Möglichkeit,<br />
einen neuen qualifi zierten Mitarbeiter<br />
<strong>für</strong> die Durchführung eines konkreten Innovationsprojektes<br />
unterstützt zu bekommen (Innovationsassistent/In).<br />
Voraussetzungen<br />
Notifi zierung und Genehmigung der Richtlinie<br />
duch die Europäische Kommission.<br />
Förderbare Kosten sind jene, die dem<br />
F&E Projekt direkt zurechenbar sind wie<br />
Y Personalkosten (Forscher, Techniker,<br />
F&E-Hilfskräfte)<br />
Y Instrumente und Ausrüstung, soferne diese<br />
nur der Forschung und Entwicklung dienen<br />
Y Kosten <strong>für</strong> Auftragsforschung, Studien,<br />
technische Durchführbarkeit, Beratungsund<br />
ähnliche Dienste, einschließlich käufl ich<br />
erworbener Forschungskenntnisse, Patente,<br />
usw.<br />
Y Sonstige Betriebskosten (Materialkosten,<br />
Ausstattung, …)<br />
Y Kosten (begrenzt) von KMU im Zusammenhang<br />
mit der Erlangung und Beglaubigung<br />
von Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten