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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Betriebsstätte haben bzw. zu errichten beabsichtigen<br />

und die Beteiligungsvoraussetzungen<br />

erfüllen.<br />

Art und Umfang der Förderung<br />

Für die genannten 3 Schwerpunkte Haftung/<br />

Zuschuss <strong>für</strong> stille Beteiligungen der <strong>NÖ</strong>BEG<br />

von 70.000 Euro bis 730.000 Euro (ggfs.<br />

kumulativ) in der Regel auf 10 Jahre gemäß<br />

folgen<strong>den</strong> Richtlinien:<br />

Förderbasis:<br />

Y Investitionen (GI)<br />

Y Export/Internationalisierung (GE)<br />

Y Unternehmensnachfolge/-gründungen (GU)<br />

<strong>NÖ</strong>BEG – <strong>NÖ</strong> Beteiligungsfi nanzierungen GmbH<br />

Gottfried-Keller-Gasse 2, 1030 Wien<br />

Telefon: 01/710 52 10–10 u DW 30, Fax: DW 40<br />

E-Mail: offi ce@noebeg.at<br />

Ab Februar 2008 neue Adresse:<br />

Niederösterreichring 2, 3100 St. Pölten<br />

2.2.6.2<br />

FORSCHUNG & ENTWICKLUNG, INNOVATION<br />

Die Richtlinie dient der Förderung verstärkter<br />

Aktivitäten in <strong>den</strong> Bereichen:<br />

Y Industrielle Forschung: darunter versteht<br />

man das planmäßige oder kritische Forschen<br />

zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren<br />

oder Dienstleistungen zu entwickeln<br />

Y Experimentelle Entwicklung: das ist der Erwerb,<br />

die Kombination, die Formung und die<br />

Verwendung vorhan<strong>den</strong>er wissenschaftlicher,<br />

technischer, wirtschaftlicher und sonstiger<br />

einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen<br />

oder Konzepten <strong>für</strong> neue, veränderte<br />

oder verbesserte Produkte, Verfahren oder<br />

Dienstleistungen<br />

Förderungswerber<br />

Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft<br />

Art und Umfang der Förderung<br />

Zuschuss und/oder Kredit im Rahmen der<br />

zulässigen Förderintensitäten.<br />

Ferner besteht <strong>für</strong> Unternehmungen die Möglichkeit,<br />

einen neuen qualifi zierten Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> die Durchführung eines konkreten Innovationsprojektes<br />

unterstützt zu bekommen (Innovationsassistent/In).<br />

Voraussetzungen<br />

Notifi zierung und Genehmigung der Richtlinie<br />

duch die Europäische Kommission.<br />

Förderbare Kosten sind jene, die dem<br />

F&E Projekt direkt zurechenbar sind wie<br />

Y Personalkosten (Forscher, Techniker,<br />

F&E-Hilfskräfte)<br />

Y Instrumente und Ausrüstung, soferne diese<br />

nur der Forschung und Entwicklung dienen<br />

Y Kosten <strong>für</strong> Auftragsforschung, Studien,<br />

technische Durchführbarkeit, Beratungsund<br />

ähnliche Dienste, einschließlich käufl ich<br />

erworbener Forschungskenntnisse, Patente,<br />

usw.<br />

Y Sonstige Betriebskosten (Materialkosten,<br />

Ausstattung, …)<br />

Y Kosten (begrenzt) von KMU im Zusammenhang<br />

mit der Erlangung und Beglaubigung<br />

von Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten

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