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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Die zur Beurteilung der Beaufsichtigungskosten<br />

erforderlichen Unterlagen sind anzuschließen.<br />

Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />

Abteilung Schulen<br />

Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten<br />

Telefon: 02742/9005–13242, Fax: DW 13595<br />

E-Mail: post.k4@noel.gv.at<br />

4.2.30 BILDUNGSFÖRDERUNG<br />

Eine Bildungsförderung in Höhe von 50 %<br />

bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt<br />

2.640 Euro (innerhalb von 6 Jahren ab Erst anstragstellung)<br />

erhalten alle ArbeitnehmerInnen,<br />

KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen<br />

nach der Kinderkarenz, die beim<br />

AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine<br />

Leistung vom AMS erhalten, Sozialhilfebezieher<br />

Innen, ArbeitnehmerInnen, die einen<br />

Meis ter- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs<br />

besuchen und während dieser Zeit<br />

arbeitslos/karenziert sind, ArbeitnehmerInnen,<br />

die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss<br />

bzw. einen Vorbereitungskurs<br />

<strong>für</strong> die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung<br />

besuchen, wenn der Kurs<br />

bei einem von der Donau-Universität Krems<br />

zertifi zierten Bildungsträger absolviert wurde.<br />

Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist<br />

bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses<br />

unter Beilage der erforderlichen Belege und<br />

Bestätigungen beim zertifi zierten Kursinstitut<br />

abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Nicht gefördert wer<strong>den</strong>: Personen, die beim<br />

AMS als arbeitslos vorgemerkt sind (Ausnahmen<br />

siehe oben), TeilnehmerInnen an Arbeitsstiftungen<br />

und Beschäftigte in Beschäftigungsinitiativen,<br />

alle Studien und Lehrgänge an Uni -<br />

NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />

versitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und<br />

sonstigen Instituten, die mit einem akademischen<br />

Grad abschließen (Bachelor-, Master-,<br />

Magister-, Doktoratstudien, Lehrgänge universitären<br />

Charakters), Schulen mit Maturaabschluss,<br />

der Besuch von Hobbykursen, der Erwerb<br />

von Lenkerberechtigungen, Kurskosten<br />

unter 70 Euro sowie Anreise-, Nächtigungs-,<br />

Verpfl egungs-, Literaturkosten und dergleichen,<br />

auch wenn diese in pauschalen Kurskosten<br />

enthalten sind.<br />

Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung, Abteilung Allgemeine<br />

Förderung – Arbeitnehmerförderung<br />

Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten<br />

Telefon: 02742/9005–11225 und DW 11231<br />

Fax: DW 13970<br />

E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at<br />

4.2.31 GESUNDHEITSDIENST-<br />

AUSBILDUNG IM ZWEITEN<br />

BILDUNGSWEG<br />

ArbeitnehmerInnen, Personen, die im zweiten<br />

Bildungsweg eine Ausbildung im Krankenpfl egefachdienst,<br />

medizinisch-technischen Dienst<br />

sowie zum Pfl ege- bzw. Altenhelfer absolvieren,<br />

können ein unverzinsliches Darlehen in der Höhe<br />

von monatlich 150 bis 375 Euro erhalten, das<br />

<strong>für</strong> die Dauer der Ausbildung in monatlichen<br />

Teilbeträgen ausbezahlt wird und von der<br />

Höhe des Familieneinkommens abhängig ist.<br />

Bei der formlosen Antragstellung sind folgende<br />

Unterlagen vorzulegen:<br />

Y Schulbesuchsbestätigung<br />

(Beginn und Ende der Ausbildung)<br />

Y Einkommensnachweise sämtlicher, im gemeinsamen<br />

Haushalt leben<strong>den</strong> Personen

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