NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
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Die zur Beurteilung der Beaufsichtigungskosten<br />
erforderlichen Unterlagen sind anzuschließen.<br />
Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />
Abteilung Schulen<br />
Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten<br />
Telefon: 02742/9005–13242, Fax: DW 13595<br />
E-Mail: post.k4@noel.gv.at<br />
4.2.30 BILDUNGSFÖRDERUNG<br />
Eine Bildungsförderung in Höhe von 50 %<br />
bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt<br />
2.640 Euro (innerhalb von 6 Jahren ab Erst anstragstellung)<br />
erhalten alle ArbeitnehmerInnen,<br />
KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen<br />
nach der Kinderkarenz, die beim<br />
AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine<br />
Leistung vom AMS erhalten, Sozialhilfebezieher<br />
Innen, ArbeitnehmerInnen, die einen<br />
Meis ter- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs<br />
besuchen und während dieser Zeit<br />
arbeitslos/karenziert sind, ArbeitnehmerInnen,<br />
die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss<br />
bzw. einen Vorbereitungskurs<br />
<strong>für</strong> die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung<br />
besuchen, wenn der Kurs<br />
bei einem von der Donau-Universität Krems<br />
zertifi zierten Bildungsträger absolviert wurde.<br />
Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist<br />
bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses<br />
unter Beilage der erforderlichen Belege und<br />
Bestätigungen beim zertifi zierten Kursinstitut<br />
abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />
Nicht gefördert wer<strong>den</strong>: Personen, die beim<br />
AMS als arbeitslos vorgemerkt sind (Ausnahmen<br />
siehe oben), TeilnehmerInnen an Arbeitsstiftungen<br />
und Beschäftigte in Beschäftigungsinitiativen,<br />
alle Studien und Lehrgänge an Uni -<br />
NIEDERÖSTERREICH CHARTA – LÄNDLICHER RAUM<br />
versitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und<br />
sonstigen Instituten, die mit einem akademischen<br />
Grad abschließen (Bachelor-, Master-,<br />
Magister-, Doktoratstudien, Lehrgänge universitären<br />
Charakters), Schulen mit Maturaabschluss,<br />
der Besuch von Hobbykursen, der Erwerb<br />
von Lenkerberechtigungen, Kurskosten<br />
unter 70 Euro sowie Anreise-, Nächtigungs-,<br />
Verpfl egungs-, Literaturkosten und dergleichen,<br />
auch wenn diese in pauschalen Kurskosten<br />
enthalten sind.<br />
Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung, Abteilung Allgemeine<br />
Förderung – Arbeitnehmerförderung<br />
Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten<br />
Telefon: 02742/9005–11225 und DW 11231<br />
Fax: DW 13970<br />
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at<br />
4.2.31 GESUNDHEITSDIENST-<br />
AUSBILDUNG IM ZWEITEN<br />
BILDUNGSWEG<br />
ArbeitnehmerInnen, Personen, die im zweiten<br />
Bildungsweg eine Ausbildung im Krankenpfl egefachdienst,<br />
medizinisch-technischen Dienst<br />
sowie zum Pfl ege- bzw. Altenhelfer absolvieren,<br />
können ein unverzinsliches Darlehen in der Höhe<br />
von monatlich 150 bis 375 Euro erhalten, das<br />
<strong>für</strong> die Dauer der Ausbildung in monatlichen<br />
Teilbeträgen ausbezahlt wird und von der<br />
Höhe des Familieneinkommens abhängig ist.<br />
Bei der formlosen Antragstellung sind folgende<br />
Unterlagen vorzulegen:<br />
Y Schulbesuchsbestätigung<br />
(Beginn und Ende der Ausbildung)<br />
Y Einkommensnachweise sämtlicher, im gemeinsamen<br />
Haushalt leben<strong>den</strong> Personen