NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Art und Ausmaß der Förderung<br />
Y Siehe Pkt. 1.6 der SRL <strong>für</strong> die Förderung der<br />
nicht-investiven Maßnahmen in der Landwirtschaft<br />
Y Bundeszuschuss <strong>für</strong> Sach- und Personalaufwand<br />
Y Absatzförderungsmaßnahmen im Inland: bis<br />
zu 50 % des förderbaren Gesamtaufwandes<br />
Y Werbung im Inland: bis zu 30 % des förderbaren<br />
Gesamtaufwandes<br />
Förderungswerber<br />
Juristische Personen und Personenvereinigungen.<br />
Die Förderabwicklung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer<br />
<strong>NÖ</strong>.<br />
1.2.1.15<br />
INNOVATIONEN<br />
Förderungsgegenstand<br />
Y Personalaufwand<br />
Y Betriebs- und Produktionsmittel <strong>für</strong><br />
Demonstrationszwecke<br />
Y Mieten <strong>für</strong> Versuchsfl ächen beziehungsweise<br />
-objekte, die nicht im Eigentum des<br />
Förderungswerbers liegen<br />
Y Technische Hilfsmittel, beispielsweise <strong>für</strong><br />
Untersuchungen und Prüfungen<br />
Y Reisekostenvergütung <strong>für</strong> Fahrten zu Versuchsstationen<br />
außerhalb des Betriebsbereiches<br />
Y Informationsaufwand<br />
Art und Ausmaß der Förderung<br />
Y Siehe Pkt. 1.6 der SRL <strong>für</strong> die Förderung der<br />
nicht-investiven Maßnahmen<br />
Y Bundeszuschuss <strong>für</strong> Sach- und Personalaufwand<br />
Y Für die o. a. Maßnahmen bis zu 50 % des<br />
förderbaren Gesamtaufwandes<br />
Förderungswerber<br />
Y Natürliche Personen, die im eigenen Namen<br />
und auf eigene Rechnung einen land- und<br />
forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften,<br />
als Projektträger<br />
Y Juristische Personen und Personenvereinigungen<br />
als Projektträger<br />
Y Der Förderungswerber kann sich zur Betreuung<br />
und Durchführung des Projektes einer<br />
dritten Person als Projektbetreuer bedienen.<br />
An der entsprechen<strong>den</strong> berufl ichen Qualifi -<br />
kation und besonderen fachlichen Eignung<br />
des Projektbetreuers <strong>für</strong> das konkrete Projekt<br />
dürfen keine Zweifel bestehen<br />
Die Förderabwicklung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer<br />
<strong>NÖ</strong>.<br />
1.2.1.16<br />
VERBESSERUNG DER MARKTSTRUKTUR,<br />
VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG<br />
Förderungsgegenstand<br />
Y Förderungsvorhaben, die nicht über das<br />
Programm LE 07 bis 13 abgedeckt sind<br />
Y Aufwendungen <strong>für</strong> bauliche und technische<br />
Einrichtungen einschließlich Planungskosten<br />
in der Be- und Verarbeitung, Präsentation<br />
sowie Vermarktung landwirtschaftlicher<br />
Produkte, insbesondere im Bereich Direktvermarktung<br />
Förderungsart<br />
Y Zinsenzuschüsse zu AIK<br />
Y Investitionszuschüsse<br />
Y Koppelung von Zinsenzuschüssen zu AIK<br />
und Investitionszuschüsse<br />
LANDBEWIRTSCHAFTUNG 24_25