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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Art und Ausmaß der Förderung<br />

Y Siehe Pkt. 1.6 der SRL <strong>für</strong> die Förderung der<br />

nicht-investiven Maßnahmen in der Landwirtschaft<br />

Y Bundeszuschuss <strong>für</strong> Sach- und Personalaufwand<br />

Y Absatzförderungsmaßnahmen im Inland: bis<br />

zu 50 % des förderbaren Gesamtaufwandes<br />

Y Werbung im Inland: bis zu 30 % des förderbaren<br />

Gesamtaufwandes<br />

Förderungswerber<br />

Juristische Personen und Personenvereinigungen.<br />

Die Förderabwicklung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer<br />

<strong>NÖ</strong>.<br />

1.2.1.15<br />

INNOVATIONEN<br />

Förderungsgegenstand<br />

Y Personalaufwand<br />

Y Betriebs- und Produktionsmittel <strong>für</strong><br />

Demonstrationszwecke<br />

Y Mieten <strong>für</strong> Versuchsfl ächen beziehungsweise<br />

-objekte, die nicht im Eigentum des<br />

Förderungswerbers liegen<br />

Y Technische Hilfsmittel, beispielsweise <strong>für</strong><br />

Untersuchungen und Prüfungen<br />

Y Reisekostenvergütung <strong>für</strong> Fahrten zu Versuchsstationen<br />

außerhalb des Betriebsbereiches<br />

Y Informationsaufwand<br />

Art und Ausmaß der Förderung<br />

Y Siehe Pkt. 1.6 der SRL <strong>für</strong> die Förderung der<br />

nicht-investiven Maßnahmen<br />

Y Bundeszuschuss <strong>für</strong> Sach- und Personalaufwand<br />

Y Für die o. a. Maßnahmen bis zu 50 % des<br />

förderbaren Gesamtaufwandes<br />

Förderungswerber<br />

Y Natürliche Personen, die im eigenen Namen<br />

und auf eigene Rechnung einen land- und<br />

forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften,<br />

als Projektträger<br />

Y Juristische Personen und Personenvereinigungen<br />

als Projektträger<br />

Y Der Förderungswerber kann sich zur Betreuung<br />

und Durchführung des Projektes einer<br />

dritten Person als Projektbetreuer bedienen.<br />

An der entsprechen<strong>den</strong> berufl ichen Qualifi -<br />

kation und besonderen fachlichen Eignung<br />

des Projektbetreuers <strong>für</strong> das konkrete Projekt<br />

dürfen keine Zweifel bestehen<br />

Die Förderabwicklung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer<br />

<strong>NÖ</strong>.<br />

1.2.1.16<br />

VERBESSERUNG DER MARKTSTRUKTUR,<br />

VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG<br />

Förderungsgegenstand<br />

Y Förderungsvorhaben, die nicht über das<br />

Programm LE 07 bis 13 abgedeckt sind<br />

Y Aufwendungen <strong>für</strong> bauliche und technische<br />

Einrichtungen einschließlich Planungskosten<br />

in der Be- und Verarbeitung, Präsentation<br />

sowie Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Produkte, insbesondere im Bereich Direktvermarktung<br />

Förderungsart<br />

Y Zinsenzuschüsse zu AIK<br />

Y Investitionszuschüsse<br />

Y Koppelung von Zinsenzuschüssen zu AIK<br />

und Investitionszuschüsse<br />

LANDBEWIRTSCHAFTUNG 24_25

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