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NÖ Charta für den ländlichen Raum - Niederösterreichische Charta ...

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Telefon: 02742/9005–15560, Fax: DW 14950<br />

E-Mail: post.ru7@noel.gv.at<br />

5.2.10.2<br />

<strong>NÖ</strong> NAHVERKEHRSFINANZIERUNG<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert wer<strong>den</strong><br />

Y vorbereitende Untersuchungen zur Verbesserung<br />

des öffentlichen Nahverkehrs<br />

Y die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen<br />

Nahverkehrs-Infrastruktur z. B.<br />

Y Umsteigestellen an Verkehrsknotenpunkten<br />

Y Park & Ride-Anlagen an Buslinien<br />

Y Bewegliche Anlagen wie etwa Fahrzeugausrüstungen<br />

Y Informations- und Kommunikationssysteme<br />

Y betriebliche Maßnahmen<br />

Y Erweiterung und Verdichtung des Verkehrsangebotes<br />

auf bestehen<strong>den</strong> Linien<br />

Y Verlängerung von Linien<br />

Y Betrieb neuer Linien<br />

Y Einführung und Betrieb bedarfsgesteuerter<br />

Formen des öffentlichen Nahverkehrs<br />

(Anrufsammeltaxis, Rufbusse, etc.)<br />

Wer wird gefördert?<br />

Gemein<strong>den</strong> in <strong>NÖ</strong>, Organisationen oder Institutionen,<br />

die förderungswürdige Projekte<br />

durchführen<br />

Wie wird gefördert?<br />

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 %<br />

–40 % der effektiven Kosten (abhängig von der<br />

Finanzkraftkopfquote der Gemeinde)<br />

Fördergebiet: Niederösterreich<br />

Kontakt: Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />

Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7)<br />

Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten<br />

Telefon: 02742/9005–14198, Fax: DW 14950<br />

E-Mail: post.ru7@noel.gv.at<br />

5.2.10.3<br />

<strong>NÖ</strong> VERKEHRSBERATUNG<br />

Die <strong>NÖ</strong> Verkehrsberatung ist eine Serviceeinrichtung<br />

des Amtes der <strong>NÖ</strong> Landeregierung<br />

und steht allen Bürgern unter:<br />

post.ru7@noel.gv.at oder am Dienstagvormittag<br />

auch zu persönlichen Gesprächen im Amt der<br />

<strong>NÖ</strong> Landesregierung, Haus 16, 3. Stock, Zimmer<br />

313a zur Verfügung.<br />

Für Verkehrsprobleme, die in die Kompetenz<br />

der Gemein<strong>den</strong> fallen, wer<strong>den</strong> im Auftrage der<br />

Gemeinde kostenlos Lösungsvorschläge erarbeitet<br />

und mit <strong>den</strong> betroffenen Bürgern diskutiert.<br />

Schwerpunkte der Beratung liegen bei<br />

Y Ver kehrsberuhigung (Tempo 30 Zonen,<br />

Straßenraumgestaltung, Siedlungsstraßen)<br />

Y Verkehrssicherheitsarbeit (Schulwegsicherung)<br />

Y Mobilitätskonzepte (Alltagsradverkehr,<br />

Haltestellen, …)<br />

Kontakt: Amt der <strong>NÖ</strong> Landesregierung<br />

Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7)<br />

Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten<br />

Telefon: 02742/9005–15560, Fax: DW 14950<br />

E-Mail: post.ru7@noel.gv.at<br />

5.2.10.4<br />

<strong>NÖ</strong> VERKEHRSSICHERHEITSFONDS<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> „weiche Maßnahmen“, die<br />

die Verkehrssicherheit nachweislich anheben<br />

(z. B. Bewusstseinsbil<strong>den</strong>de Maßnahmen zur<br />

Senkung der Motorradunfälle, Schulbuslotsen,<br />

…). Bauliche Maßnahmen können nicht<br />

WOHNEN UND LEBEN 176_177

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