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Download - Drees & Sommer

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Anlage 4: <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> „Verhaltenskodex“<br />

dafür
 verantwortlich,
 dass
 in
 ihrem
 jeweiligen
 Verantwortungsbereich
 keine
<br />

Gesetzesverstöße
 geschehen,
 die
 durch
 gehörige
 Aufsicht
 hätten
 verhindert
 oder
<br />

erschwert
werden
können.

<br />

VII. Umgang
mit
Geschäftspartnern
und
Dritten

<br />

Fairer
 Wettbewerb
 ist
 für
 <strong>Drees</strong>
 &
 <strong>Sommer</strong>
 ein
 wichtiger
 Grundsatz.
 Die
 Einhaltung
<br />

dieses
 Grundsatzes
 erwartet
 <strong>Drees</strong>
 &
 <strong>Sommer</strong>
 auch
 bei
 seinen
 Geschäftspartnern,
<br />

Lieferanten,
Kunden
und
Mitarbeitern.
Die
privaten
Interessen
und
die
Interessen
des
<br />

Unternehmens
 sind
 zur
 Vermeidung
 von
 Interessens‐
 oder
 Loyalitätskonflikten
<br />

voneinander
zu
trennen.
Um
Aufträge
kämpfen
wir
mit
dem
Preis‐/Leistungsverhältnis
<br />

unserer
 innovativen
 Produkte
 und
 Services.
 Monetäre
 Zuwendungen
 von
 Dritten
 darf
<br />

ein
 Mitarbeiter
 weder
 fordern
 noch
 entgegennehmen,
 noch
 anbieten
 oder
 gewähren.
<br />

Dies
 gilt
 ohne
 Ausnahme
 und
 insbesondere
 gegenüber
 Amtsträgern,
 auch
 solchen
<br />

ausländischer
 Staaten
 oder
 internationaler
 Organisationen.
 Andere
 Arten
 von
<br />

Zuwendungen
von
Lieferanten,
Kunden
oder
sonstigen
Geschäftspartnern
dürfen
nicht
<br />

gefordert
 werden.
 Entgegengenommen
 werden
 dürfen
 derartige
 Zuwendungen,

<br />

Gelegenheitsgeschenke,
 Bewirtungen
 und
 sonstige
 Zuwendungen
 nur
 im
 Rahmen
<br />

allgemein
 üblicher
 Gepflogenheiten
 und
 soweit
 diese
 nicht
 unternehmerische
<br />

Entscheidungen
 zu
 beeinflussen
 vermögen.
 Gewährt
 werden
 dürfen
 derartige
<br />

Zuwendungen
nur
im
Rahmen
geschäftsüblicher
Kundenbindungen,
soweit
darin
keine
<br />

unangemessene
Einflussnahme
gesehen
werden
kann.
<strong>Drees</strong>
&
<strong>Sommer</strong>
betrachtet
das
<br />

Kapital
 ihrer
 Aktionäre
 als
 Voraussetzung
 und
 Grundlage
 des
 unternehmerischen
<br />

Handelns.
Die
Bewahrung
des
Kapitals
und
das
Erzielen
einer
marktgerechten
Rendite
<br />

sowie
 Transparenz
 und
 Verantwortung
 gegenüber
 den
 Aktionären
 sind
 somit
<br />

wesentliche
Ziele
von
<strong>Drees</strong>
&
<strong>Sommer</strong>.

<br />

VIII. Bekenntnis
zu
gesellschaftlicher
Verantwortung

<br />

<strong>Drees</strong>
 &
 <strong>Sommer</strong>
 erkennt
 die
 Mitverantwortung
 des
 Unternehmens
 und
 seiner
<br />

Mitarbeiter
 für
 die
 Entwicklung
 des
 Gemeinwohls
 ausdrücklich
 an.
 <strong>Drees</strong>
 &
 <strong>Sommer</strong>
<br />

begrüßt
 daher
 staatsbürgerliches,
 politisch‐demokratisches
 und
 gesellschaftliches

<br />

insbesondere
 karitatives
 und
 soziales
 Engagement
 ihrer
 Mitarbeiter.
 Mitarbeiter,
 die
<br />

sich
 in
 diesem
 Rahmen
 engagieren,
 tun
 dies
 als
 Privatpersonen.
 <strong>Drees</strong>
 &
 <strong>Sommer</strong>
<br />

verfolgt
 keine
 Unternehmensinteressen
 soweit
 Mitarbeiter
 in
 diesem
 Umfang
 tätig
<br />

werden.
<br />

IX. Nebentätigkeiten

<br />

Die
 Aufnahme
 einer
 Nebentätigkeit
 gegen
 Entgelt
 ist
 von
 allen
 Mitarbeitern
 nur
 mit
<br />

vorheriger
 schriftlicher
 Genehmigung
 zulässig.
 Die
 Nebentätigkeit
 kann
 untersagt
<br />

werden,
wenn
sie
zu
einer
Beeinträchtigung
der
Arbeitsleistung
führt,
den
Pflichten
im
<br />

Unternehmen
 widerspricht
 oder
 wenn
 die
 Gefahr
 einer
 Interessenskollision
 besteht.
<br />

Ausgenommen
 sind
 gelegentliche
 schriftstellerische
 Tätigkeiten,
 Vorträge
 und
<br />

vergleichbare
 gelegentliche
 Tätigkeiten.
 Das
 Betreiben
 eines
 Unternehmens,
 das
 mit
<br />

den
 Unternehmen
 der
 <strong>Drees</strong>
 &
 <strong>Sommer</strong>‐Unternehmensgruppe
 ganz
 oder
 teilweise
 im
<br />

Wettbewerb
steht,
ist
nicht
gestattet.

<br />

X. Umgang
mit
Informationen

<br />

Über
interne
Angelegenheiten
des
Unternehmens,
die
nicht
öffentlich
bekannt
gegeben
<br />

worden
sind,
ist
Verschwiegenheit
zu
wahren.
Dazu
gehören
z.
B.
Einzelheiten,
die
die
<br />

Organisation
des
Unternehmens
und
seiner
Einheiten
betreffen,
Geschäftsvorgänge
und
<br />

Zahlen
 des
 internen
 Berichtswesens
 sowie
 Gehälter
 und
 Prämien.
 Die
 Verpflichtung,
<br />

Verschwiegenheit
zu
wahren,
gilt
auch
nach
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
fort.
<br />

Zur
offenen
und
effektiven
Zusammenarbeit
gehört
eine
korrekte
und
wahrheitsgemäße
<br />

Berichterstattung;
 dies
 gilt
 sowohl
 für
 das
 Verhältnis
 zu
 Investoren,
 Mitarbeitern,
<br />

Geschäftspartnern,
 Kunden
 sowie
 zur
 Öffentlichkeit
 und
 allen
 staatlichen
 Stellen.
 Alle
<br />

Aufzeichnungen,
 die
 intern
 angefertigt
 oder
 nach
 außen
 gegeben
 werden,
 müssen
<br />

korrekt
 und
 wahrheitsgemäß
 sein.
 Nach
 den
 Grundsätzen
 ordnungsgemäßer
<br />

Buchführung
 müssen
 Datenerfassungen
 und
 andere
 Aufzeichnungen
 stets
 vollständig,
<br />

18.10.2011/ Seite 2

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