Download - Drees & Sommer
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Anlage 4: <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> „Verhaltenskodex“<br />
dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine <br />
Gesetzesverstöße geschehen, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert oder <br />
erschwert werden können. <br />
VII. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten <br />
Fairer Wettbewerb ist für <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> ein wichtiger Grundsatz. Die Einhaltung <br />
dieses Grundsatzes erwartet <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> auch bei seinen Geschäftspartnern, <br />
Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern. Die privaten Interessen und die Interessen des <br />
Unternehmens sind zur Vermeidung von Interessens‐ oder Loyalitätskonflikten <br />
voneinander zu trennen. Um Aufträge kämpfen wir mit dem Preis‐/Leistungsverhältnis <br />
unserer innovativen Produkte und Services. Monetäre Zuwendungen von Dritten darf <br />
ein Mitarbeiter weder fordern noch entgegennehmen, noch anbieten oder gewähren. <br />
Dies gilt ohne Ausnahme und insbesondere gegenüber Amtsträgern, auch solchen <br />
ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen. Andere Arten von <br />
Zuwendungen von Lieferanten, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern dürfen nicht <br />
gefordert werden. Entgegengenommen werden dürfen derartige Zuwendungen, <br />
Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen und sonstige Zuwendungen nur im Rahmen <br />
allgemein üblicher Gepflogenheiten und soweit diese nicht unternehmerische <br />
Entscheidungen zu beeinflussen vermögen. Gewährt werden dürfen derartige <br />
Zuwendungen nur im Rahmen geschäftsüblicher Kundenbindungen, soweit darin keine <br />
unangemessene Einflussnahme gesehen werden kann. <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> betrachtet das <br />
Kapital ihrer Aktionäre als Voraussetzung und Grundlage des unternehmerischen <br />
Handelns. Die Bewahrung des Kapitals und das Erzielen einer marktgerechten Rendite <br />
sowie Transparenz und Verantwortung gegenüber den Aktionären sind somit <br />
wesentliche Ziele von <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong>. <br />
VIII. Bekenntnis zu gesellschaftlicher Verantwortung <br />
<strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> erkennt die Mitverantwortung des Unternehmens und seiner <br />
Mitarbeiter für die Entwicklung des Gemeinwohls ausdrücklich an. <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> <br />
begrüßt daher staatsbürgerliches, politisch‐demokratisches und gesellschaftliches <br />
insbesondere karitatives und soziales Engagement ihrer Mitarbeiter. Mitarbeiter, die <br />
sich in diesem Rahmen engagieren, tun dies als Privatpersonen. <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> <br />
verfolgt keine Unternehmensinteressen soweit Mitarbeiter in diesem Umfang tätig <br />
werden. <br />
IX. Nebentätigkeiten <br />
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit gegen Entgelt ist von allen Mitarbeitern nur mit <br />
vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig. Die Nebentätigkeit kann untersagt <br />
werden, wenn sie zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt, den Pflichten im <br />
Unternehmen widerspricht oder wenn die Gefahr einer Interessenskollision besteht. <br />
Ausgenommen sind gelegentliche schriftstellerische Tätigkeiten, Vorträge und <br />
vergleichbare gelegentliche Tätigkeiten. Das Betreiben eines Unternehmens, das mit <br />
den Unternehmen der <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong>‐Unternehmensgruppe ganz oder teilweise im <br />
Wettbewerb steht, ist nicht gestattet. <br />
X. Umgang mit Informationen <br />
Über interne Angelegenheiten des Unternehmens, die nicht öffentlich bekannt gegeben <br />
worden sind, ist Verschwiegenheit zu wahren. Dazu gehören z. B. Einzelheiten, die die <br />
Organisation des Unternehmens und seiner Einheiten betreffen, Geschäftsvorgänge und <br />
Zahlen des internen Berichtswesens sowie Gehälter und Prämien. Die Verpflichtung, <br />
Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. <br />
Zur offenen und effektiven Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße <br />
Berichterstattung; dies gilt sowohl für das Verhältnis zu Investoren, Mitarbeitern, <br />
Geschäftspartnern, Kunden sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen. Alle <br />
Aufzeichnungen, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen <br />
korrekt und wahrheitsgemäß sein. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer <br />
Buchführung müssen Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig, <br />
18.10.2011/ Seite 2