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Download - Drees & Sommer

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Anlage 4: <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> „Verhaltenskodex“<br />

richtig,
 zeit‐
 und
 systemgerecht
 sein.
 Das
 Gebot
 zu
 wahrheitsgemäßen
 Angaben
 gilt
<br />

auch
für
Spesenabrechnungen.

<br />

XI. Datenschutz
und
Datensicherheit

<br />

Zugang
 zum
 Intranet
 und
 Internet,
 weltweiter
 elektronischer
 Informationsaustausch
<br />

und
Dialog,
elektronische
Geschäftsabwicklung
sind
entscheidende
Voraussetzungen
für
<br />

die
 Effektivität
 jedes
 Einzelnen
 von
 uns
 und
 für
 den
 Geschäftserfolg
 insgesamt.
 Die
<br />

Vorteile
 der
 elektronischen
 Kommunikation
 sind
 aber
 verbunden
 mit
 Risiken
 für
 den
<br />

Persönlichkeitsschutz
und
die
Sicherheit
von
Daten.
Die
wirksame
Vorsorge
gegen
diese
<br />

Risiken
 ist
 ein
 wichtiger
 Bestandteil
 des
 IT‐Managements,
 der
 Führungsaufgabe
 und
<br />

auch
 des
 Verhalten
 jedes
 Einzelnen.
 Personenbezogene
 Daten
 dürfen
 nur
 erhoben,
<br />

verarbeitet
 oder
 genutzt
 werden,
 soweit
 dies
 für
 festgelegte,
 eindeutige
 und
<br />

rechtmäßige
 Zwecke
 erforderlich
 ist.
 Bei
 der
 Datenqualität
 und
 bei
 der
 technischen
<br />

Absicherung
 vor
 unberechtigtem
 Zugriff
 muss
 ein
 hoher
 Standard
 gewährleistet
 sein.
<br />

Die
Verwendung
von
Daten
muss
für
die
Betroffenen
transparent
sein,
ihre
Rechte
auf
<br />

Auskunft
und
Berichtigung
und
gegebenenfalls
auf
Widerspruch,
Sperrung
und
Löschung
<br />

sind
zu
wahren.

<br />

XII. Umwelt,
Sicherheit
und
Gesundheit

<br />

Der
 Schutz
 der
 Umwelt
 und
 die
 Schonung
 ihrer
 Ressourcen
 sind
<br />

Unternehmensgrundsätze
von
hoher
Priorität.
Jeder
Mitarbeiter
ist
für
den
Schutz
von
<br />

Mensch
 und
 Umwelt
 in
 seinem
 Arbeitsumfeld
 mit
 verantwortlich.
 Die
 Verantwortung
<br />

gegenüber
 Mitarbeitern
 und
 Kollegen
 gebietet
 die
 bestmögliche
 Vorsorge
 gegen
<br />

Unfallgefahren.
 Das
 gilt
 sowohl
 für
 die
 technische
 Planung
 von
 Arbeitsplätzen,
<br />

Einrichtungen
 und
 Prozessen
 als
 auch
 für
 das
 Sicherheits‐Management
 und
 das
<br />

persönliche
 Verhalten
 im
 Arbeitsalltag.
 Das
 Arbeitsumfeld
 muss
 den
 Anforderungen
<br />

einer
gesundheitsorientierten
Gestaltung
entsprechen.
Auch
die
Mitarbeiter
müssen
der
<br />

Sicherheit
ihre
Aufmerksamkeit
widmen.
<br />

XIII. Einhaltung
und
Kontrolle
des
Verhaltenskodex
/
Berichtswesen

<br />

Jeder
 Mitarbeiter
 erhält
 eine
 Ausfertigung
 des
 Verhaltenskodex.
 Der
 Verhaltenskodex
<br />

soll
 gelebte
 Unternehmenswirklichkeit
 und
 damit
 Teil
 des
 Arbeitsalltags
 aller
<br />

Mitarbeiter
werden.
Die
Nichteinhaltung
der
Grundsätze
dieses
Verhaltenskodex
kann
<br />

arbeits‐
 bzw.
 strafrechtliche
 Konsequenzen
 haben.
 In
 allen
 Fragen,
 die
 diesen
<br />

Verhaltenskodex
und
seine
Einhaltung
betreffen,
sollte
jeder
Mitarbeiter
zunächst
eine
<br />

Klärung
 mit
 seinem
 Vorgesetzten
 oder
 mit
 dem
 Compliance‐Beauftragten
 suchen;
 bei
<br />

Themen
 gemäß
 Ziffer
 VII.
 ist
 unmittelbar
 der
 Compliance‐Beauftragten
 anzurufen.
<br />

Dabei
wird
beispielsweise
geklärt,
wie
einzelne
Passagen
des
Kodex
zu
verstehen
sind
<br />

oder
wie
konkretes
eigenes
Verhalten
an
den
Maßstäben
des
Kodex
zu
messen
ist.
Hat
<br />

ein
Mitarbeiter
Anhaltspunkte
für
einen
Verstoß
gegen
den
Kodex
durch
ihn
selbst
oder
<br />

einen
 anderen
 Mitarbeiter,
 so
 sollen
 auch
 diese
 zunächst
 in
 dem
 jeweiligen
<br />

Arbeitsumfeld
geklärt
werden;
dies
gilt
nicht
für
Themen
gem.
Ziffer
VII.
Der
Compliance
<br />

‐Beauftragte
 wird
 jede
 Frage,
 jeden
 Hinweis
 und
 jede
 Anregung
 streng
 vertraulich
<br />

behandeln
und
ihnen
so
nachgehen,
wie
es
das
einzelne
Anliegen
erfordert.
Auf
Wunsch
<br />

wird
 der
 Mitarbeiter
 informiert,
 wie
 seine
 Mitteilung
 behandelt
 wird
 sowie
 ob
 und
<br />

welche
Maßnahmen
eingeleitet
wurden.
Kein
Mitarbeiter
hat
wegen
der
Anrufung
des
<br />

Compliance‐Beauftragten
 vorbehaltlich
 von
 Sanktionen
 wegen
 eines
 Verstoßes
 gegen
<br />

den
 Verhaltenskodex
 Nachteile
 zu
 befürchten.
 Die
 Kontaktdaten
 des
 Compliance‐<br />

Beauftragten
werden
im
Intranet
bekannt
gegeben.
Die
Geschäftsführung
jeder
<strong>Drees</strong>
&
<br />

<strong>Sommer</strong>‐Gesellschaft
 wird
 dem
 Vorstand
 der
 <strong>Drees</strong>
 &
 <strong>Sommer</strong>
 AG
 jährlich
 über
 die
<br />

Einhaltung
 des
 Verhaltenskodex
 auf
 der
 Basis
 eines
 vorgegebenen
 Musters
 berichten;
<br />

Verstöße
gegen
den
Verhaltenskodex
sind
zu
nennen.

<br />

Stuttgart,
den
28.
Januar
2008



<br />

18.10.2011/ Seite 3

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