Download - Drees & Sommer
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Anlage 4: <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> „Verhaltenskodex“<br />
richtig, zeit‐ und systemgerecht sein. Das Gebot zu wahrheitsgemäßen Angaben gilt <br />
auch für Spesenabrechnungen. <br />
XI. Datenschutz und Datensicherheit <br />
Zugang zum Intranet und Internet, weltweiter elektronischer Informationsaustausch <br />
und Dialog, elektronische Geschäftsabwicklung sind entscheidende Voraussetzungen für <br />
die Effektivität jedes Einzelnen von uns und für den Geschäftserfolg insgesamt. Die <br />
Vorteile der elektronischen Kommunikation sind aber verbunden mit Risiken für den <br />
Persönlichkeitsschutz und die Sicherheit von Daten. Die wirksame Vorsorge gegen diese <br />
Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des IT‐Managements, der Führungsaufgabe und <br />
auch des Verhalten jedes Einzelnen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, <br />
verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und <br />
rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Bei der Datenqualität und bei der technischen <br />
Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. <br />
Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte auf <br />
Auskunft und Berichtigung und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung <br />
sind zu wahren. <br />
XII. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit <br />
Der Schutz der Umwelt und die Schonung ihrer Ressourcen sind <br />
Unternehmensgrundsätze von hoher Priorität. Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von <br />
Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mit verantwortlich. Die Verantwortung <br />
gegenüber Mitarbeitern und Kollegen gebietet die bestmögliche Vorsorge gegen <br />
Unfallgefahren. Das gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, <br />
Einrichtungen und Prozessen als auch für das Sicherheits‐Management und das <br />
persönliche Verhalten im Arbeitsalltag. Das Arbeitsumfeld muss den Anforderungen <br />
einer gesundheitsorientierten Gestaltung entsprechen. Auch die Mitarbeiter müssen der <br />
Sicherheit ihre Aufmerksamkeit widmen. <br />
XIII. Einhaltung und Kontrolle des Verhaltenskodex / Berichtswesen <br />
Jeder Mitarbeiter erhält eine Ausfertigung des Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex <br />
soll gelebte Unternehmenswirklichkeit und damit Teil des Arbeitsalltags aller <br />
Mitarbeiter werden. Die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex kann <br />
arbeits‐ bzw. strafrechtliche Konsequenzen haben. In allen Fragen, die diesen <br />
Verhaltenskodex und seine Einhaltung betreffen, sollte jeder Mitarbeiter zunächst eine <br />
Klärung mit seinem Vorgesetzten oder mit dem Compliance‐Beauftragten suchen; bei <br />
Themen gemäß Ziffer VII. ist unmittelbar der Compliance‐Beauftragten anzurufen. <br />
Dabei wird beispielsweise geklärt, wie einzelne Passagen des Kodex zu verstehen sind <br />
oder wie konkretes eigenes Verhalten an den Maßstäben des Kodex zu messen ist. Hat <br />
ein Mitarbeiter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Kodex durch ihn selbst oder <br />
einen anderen Mitarbeiter, so sollen auch diese zunächst in dem jeweiligen <br />
Arbeitsumfeld geklärt werden; dies gilt nicht für Themen gem. Ziffer VII. Der Compliance <br />
‐Beauftragte wird jede Frage, jeden Hinweis und jede Anregung streng vertraulich <br />
behandeln und ihnen so nachgehen, wie es das einzelne Anliegen erfordert. Auf Wunsch <br />
wird der Mitarbeiter informiert, wie seine Mitteilung behandelt wird sowie ob und <br />
welche Maßnahmen eingeleitet wurden. Kein Mitarbeiter hat wegen der Anrufung des <br />
Compliance‐Beauftragten vorbehaltlich von Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen <br />
den Verhaltenskodex Nachteile zu befürchten. Die Kontaktdaten des Compliance‐<br />
Beauftragten werden im Intranet bekannt gegeben. Die Geschäftsführung jeder <strong>Drees</strong> & <br />
<strong>Sommer</strong>‐Gesellschaft wird dem Vorstand der <strong>Drees</strong> & <strong>Sommer</strong> AG jährlich über die <br />
Einhaltung des Verhaltenskodex auf der Basis eines vorgegebenen Musters berichten; <br />
Verstöße gegen den Verhaltenskodex sind zu nennen. <br />
Stuttgart, den 28. Januar 2008 <br />
18.10.2011/ Seite 3