Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />
Vorteile des Leasings liegen v. a. in den Neben- und Dienstleistungen der Leasing-<br />
gesellschaften, wodurch auf die Senkung der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
abgezielt wird. So sind z. B. im kommunalen <strong>Immobilienleasing</strong> Anschaffungs-<br />
kostenvorteile von bis zu 30% nachgewiesen worden, die vorwiegend auf das<br />
professionelle und erfahrene Baumanagement des jeweiligen Leasinganbieters<br />
zurückzuführen ist. Aufgrund der Größenordnung der Objekte beim<br />
<strong>Immobilienleasing</strong> sind die Einsparungspotenziale entsprechend hoch in diesem<br />
Segment.<br />
Trotz der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung von Kommunen bieten sich<br />
erhebliche Einsparungspotenziale hinsichtlich der Reduktion der<br />
Umsatzsteuerbelastung (vgl. auch Kalkulation in Kapitel 4.7.1. bzw. 4.7.2.). Neben<br />
der Nutzung der Vorsteuerabzugsberechtigung der Leasinggesellschaft ergeben sich<br />
weiters Kostenreduktionsmöglichkeiten durch Steuerstundung (Zahlung der<br />
Umsatzsteuer erst bei Zahlung der Leasingrate), durch den Wechsel in die unechte<br />
Steuerbefreiung nach zehn Jahren und durch die Reduzierung der mit Umsatzsteuer<br />
belasteten Leasingrate (z. B. durch Einbringung von Kautionen).<br />
Insbesondere beim kommunalen <strong>Immobilienleasing</strong> gesellt sich zu dem Vorteil der<br />
Baukostenreduktion, dass die Bauzeiten der zu errichtenden Gebäude drastisch<br />
gesenkt werden. Durch diese Verkürzung der Bauzeit können einerseits wiederum die<br />
Vorfinanzierungskosten gesenkt und folglich weitere Einsparmöglichkeiten realisiert<br />
werden. Andererseits kann mit der Nutzung des Objektes früher begonnen und zuvor<br />
genutzte bzw. angemietete Kapazitäten schneller veräußert bzw. „entmietet“ werden.<br />
Nicht zuletzt sei der Vorteil erwähnt, dass sich sowohl der privatwirtschaftliche<br />
Investor als auch eine Gemeinde bei der Entscheidung <strong>für</strong> Leasing nur mit einem<br />
einzigen Verhandlungspartner auseinander setzen muss. So kann unter Umständen<br />
einiges an wertvoller Arbeitszeit eingespart werden, da nicht getrennt mit den<br />
Lieferanten bzw. der Bank verhandelt werden muss. Dadurch kann die gewonnene<br />
Zeit <strong>für</strong> die Konzentration auf die jeweiligen Kernkompetenzen verwendet werden.<br />
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