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Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?

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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />

Vorteile des Leasings liegen v. a. in den Neben- und Dienstleistungen der Leasing-<br />

gesellschaften, wodurch auf die Senkung der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

abgezielt wird. So sind z. B. im kommunalen <strong>Immobilienleasing</strong> Anschaffungs-<br />

kostenvorteile von bis zu 30% nachgewiesen worden, die vorwiegend auf das<br />

professionelle und erfahrene Baumanagement des jeweiligen Leasinganbieters<br />

zurückzuführen ist. Aufgrund der Größenordnung der Objekte beim<br />

<strong>Immobilienleasing</strong> sind die Einsparungspotenziale entsprechend hoch in diesem<br />

Segment.<br />

Trotz der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung von Kommunen bieten sich<br />

erhebliche Einsparungspotenziale hinsichtlich der Reduktion der<br />

Umsatzsteuerbelastung (vgl. auch Kalkulation in Kapitel 4.7.1. bzw. 4.7.2.). Neben<br />

der Nutzung der Vorsteuerabzugsberechtigung der Leasinggesellschaft ergeben sich<br />

weiters Kostenreduktionsmöglichkeiten durch Steuerstundung (Zahlung der<br />

Umsatzsteuer erst bei Zahlung der Leasingrate), durch den Wechsel in die unechte<br />

Steuerbefreiung nach zehn Jahren und durch die Reduzierung der mit Umsatzsteuer<br />

belasteten Leasingrate (z. B. durch Einbringung von Kautionen).<br />

Insbesondere beim kommunalen <strong>Immobilienleasing</strong> gesellt sich zu dem Vorteil der<br />

Baukostenreduktion, dass die Bauzeiten der zu errichtenden Gebäude drastisch<br />

gesenkt werden. Durch diese Verkürzung der Bauzeit können einerseits wiederum die<br />

Vorfinanzierungskosten gesenkt und folglich weitere Einsparmöglichkeiten realisiert<br />

werden. Andererseits kann mit der Nutzung des Objektes früher begonnen und zuvor<br />

genutzte bzw. angemietete Kapazitäten schneller veräußert bzw. „entmietet“ werden.<br />

Nicht zuletzt sei der Vorteil erwähnt, dass sich sowohl der privatwirtschaftliche<br />

Investor als auch eine Gemeinde bei der Entscheidung <strong>für</strong> Leasing nur mit einem<br />

einzigen Verhandlungspartner auseinander setzen muss. So kann unter Umständen<br />

einiges an wertvoller Arbeitszeit eingespart werden, da nicht getrennt mit den<br />

Lieferanten bzw. der Bank verhandelt werden muss. Dadurch kann die gewonnene<br />

Zeit <strong>für</strong> die Konzentration auf die jeweiligen Kernkompetenzen verwendet werden.<br />

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