Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />
4.4. Kommunales <strong>Immobilienleasing</strong><br />
4.4.1. Allgemeines<br />
Im letzten Jahrzehnt wurden sehr viele Bauprojekte im Bereich der<br />
Hoheitsverwaltung von <strong>Gemeinden</strong> <strong>–</strong> bzw. auch von Ländern <strong>–</strong> im Rahmen von Miet-<br />
bzw. Leasingmodellen finanziert. Beispiele <strong>für</strong> derartige <strong>Immobilienleasing</strong>objekte<br />
sind Neubauten, Sanierungen, Um- oder Zubauten von: 161<br />
• Schulen<br />
• Feuerwehrhäusern<br />
• Bauhöfen<br />
• Pflegeheimen<br />
• Sporthallen<br />
• Kindergärten<br />
• Amts- und Verwaltungsgebäuden<br />
• Mehrzweckgebäuden<br />
• Parkhäusern etc.<br />
Die gesamte Planung eines solchen Bauprojektes erfolgt in engster Abstimmung<br />
zwischen der Gemeinde, dem Architekten und der Leasinggesellschaft als eigentlicher<br />
Bauherr. Die Gemeinde besitzt jedoch <strong>–</strong> als eigentlich wirtschaftlicher Bauherr <strong>–</strong> die<br />
letzte Entscheidungskompetenz. Im Sinne einer kosten- und qualitätsoptimalen<br />
Baudurchführung sowie einer klaren Verantwortungsstruktur empfiehlt es sich vor<br />
Baubeginn die gesamte Detailplanung fertig zu stellen und durch die Gemeinde<br />
freigeben zu lassen, damit eine Bauabwicklung ohne weitere Einflussnahme durch die<br />
Gemeinde der Leasinggesellschaft übertragen wird. 162<br />
161 vgl. Ulm in KDZ (2003), S. 215; vgl. Kührer in Pilz (1996), S. 137<br />
162 vgl. Kührer in Pilz (1996), S. 139<br />
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