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Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?

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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />

4.4. Kommunales <strong>Immobilienleasing</strong><br />

4.4.1. Allgemeines<br />

Im letzten Jahrzehnt wurden sehr viele Bauprojekte im Bereich der<br />

Hoheitsverwaltung von <strong>Gemeinden</strong> <strong>–</strong> bzw. auch von Ländern <strong>–</strong> im Rahmen von Miet-<br />

bzw. Leasingmodellen finanziert. Beispiele <strong>für</strong> derartige <strong>Immobilienleasing</strong>objekte<br />

sind Neubauten, Sanierungen, Um- oder Zubauten von: 161<br />

• Schulen<br />

• Feuerwehrhäusern<br />

• Bauhöfen<br />

• Pflegeheimen<br />

• Sporthallen<br />

• Kindergärten<br />

• Amts- und Verwaltungsgebäuden<br />

• Mehrzweckgebäuden<br />

• Parkhäusern etc.<br />

Die gesamte Planung eines solchen Bauprojektes erfolgt in engster Abstimmung<br />

zwischen der Gemeinde, dem Architekten und der Leasinggesellschaft als eigentlicher<br />

Bauherr. Die Gemeinde besitzt jedoch <strong>–</strong> als eigentlich wirtschaftlicher Bauherr <strong>–</strong> die<br />

letzte Entscheidungskompetenz. Im Sinne einer kosten- und qualitätsoptimalen<br />

Baudurchführung sowie einer klaren Verantwortungsstruktur empfiehlt es sich vor<br />

Baubeginn die gesamte Detailplanung fertig zu stellen und durch die Gemeinde<br />

freigeben zu lassen, damit eine Bauabwicklung ohne weitere Einflussnahme durch die<br />

Gemeinde der Leasinggesellschaft übertragen wird. 162<br />

161 vgl. Ulm in KDZ (2003), S. 215; vgl. Kührer in Pilz (1996), S. 137<br />

162 vgl. Kührer in Pilz (1996), S. 139<br />

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