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Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?

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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />

• Möglichkeit der Grunderwerbsteuerersparnis (am Laufzeitende)<br />

• Erhalt der Investitionszuweisungen<br />

• Einräumung von Mitspracherechten seitens des öffentlichen Investors<br />

4.4.4. US-Cross-Border-Leasing<br />

Unter dem Begriff Cross-Border-Leasing (CBL) wird im Allgemeinen<br />

grenzüberschreitendes Leasing verstanden, bei dem sich der Leasinggeber und der<br />

Leasingnehmer in verschiedenen Ländern befinden. 172 Seit 1995 erfreut sich CBL in<br />

Österreich steigender Beliebtheit und wurde mittlerweile sehr erfolgreich etabliert.<br />

Österreich wurde zu einem beliebten Markt <strong>für</strong> eine Vielzahl von US-Investoren, nicht<br />

zuletzt aufgrund des professionellen Zugangs der österreichischen Leasingnehmer<br />

sowie des umfangreichen Fachwissens von heimischen Rechtsanwalts- und<br />

Steuerberatungskanzleien. Im Folgenden wird kurz auf die am weitest verbreitete<br />

„US Service Contract“-Struktur eingegangen, die häufig Anwendung auf kommunale<br />

Einrichtungen wie z. B. Kanalnetze oder Kläranlagen findet. 173<br />

Alle abgeschlossenen CBL-Transaktionen basieren auf dem gleichen Grundmuster,<br />

auch wenn sich aufgrund von Änderungen der steuerlichen Vorschriften in den USA<br />

bzw. aufgrund neuer Finanzierungsanforderungen immer wieder neue<br />

Strukturierungsvarianten bildeten. Dieses Grundmuster sieht eine Vermietung von<br />

Anlagegütern unter einem sehr langen Hauptmietvertrag <strong>–</strong> bis zu 100 Jahren <strong>–</strong> in die<br />

USA vor. Gleichzeitig erfolgt eine Rückmiete über eine wesentlich kürzere Laufzeit <strong>–</strong><br />

bis zu 30 Jahren. Durch eine Festpreisoption hat der Leasingnehmer am Ende dieser<br />

Laufzeit die Möglichkeit, die Transaktion zu beenden. 174<br />

172 vgl. Städtler (2003), S. 11; vgl. Cazier (2002), S. 19<br />

173 vgl. Wodaczek in KDZ (2003), S. 229<br />

174 vgl. Fricke (2003), S. 870<br />

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