Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />
o mit Mehrerlösbeteiligung des Leasingnehmers<br />
o mit Kündigungsrecht durch den Leasingnehmer<br />
Wie der Name schon sagt, müssten beim Vollamortisationsvertrag die<br />
Investitionskosten des Leasinggebers inkl. Zins-, Risiko-, Verwaltungskosten sowie<br />
der Gewinnaufschlag durch die Leasingraten zur Gänze amortisiert werden. 50 Da aus<br />
steuerlichen Gründen keine Vollamortisation erfolgen darf, um somit die gewünschte<br />
steuerliche Zurechnung zum Leasinggeber nicht zu gefährden, ist diese Vertragsform<br />
in der Praxis kaum anzutreffen. 51<br />
Im Gegensatz dazu wird beim Teilamortisationsvertrag <strong>–</strong> oder auch Restwertleasing -<br />
während der Grundmietzeit nur ein Teil der Herstellungs-/Anschaffungskosten sowie<br />
des Gewinnzuschlages <strong>für</strong> die Leasinggesellschaft getilgt. Der (Leasing-)Restwert am<br />
Laufzeitende sollte dem Restbuchwert bzw. dem Marktwert entsprechen. Durch das<br />
Bestreben des Leasinggebers, sich das daraus resultierende Restwertrisiko<br />
abzusichern, wurden verschiedene Formen des Teilamortisationsvertrages<br />
geschaffen. 52<br />
Sollte es zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer am Laufzeitende zu keinem<br />
Übereinkommen bezüglich einer Vertragsprolongation kommen und der<br />
Restbuchwert höher als der Verwertungserlös sein, so kann mittels Andienungsrecht<br />
des Leasinggebers diesem die Möglichkeit eingeräumt werden, den Leasingnehmer<br />
zu verpflichten, die Immobilien zum <strong>–</strong> vorher festgesetzten <strong>–</strong> Restwert zu kaufen. 53<br />
Beim Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung des Leasingnehmers wird<br />
hingegen von Beginn an die Verwertung des Leasingobjektes vereinbart und der über<br />
den noch nicht amortisierten Restwert übersteigenden Verkaufserlös zwischen den<br />
Vertragsparteien aufgeteilt. Ein etwaiger Differenzbetrag <strong>–</strong> aufgrund einer<br />
50<br />
vgl. Vaaßen (1999), S. 27; vgl. Lintner (2003), S. 6f<br />
51<br />
vgl. Kuhnle, Kuhnle-Schadn (2005), S. 349<br />
52<br />
vgl. Lintner (2003), S. 6; vgl. Kroll (2002), S. 58ff; vgl. Gabele, Kroll (2001), S. 39<br />
53 vgl. Gabele, Kroll (2001), S. 191<br />
21