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Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?

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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />

ungenau (ohne Nebenkosten, unvollständig etc.) darstellen. Nicht selten kommt es<br />

vor, dass die Bauendabrechnung die ursprünglich beschlossenen Projektkosten bei<br />

weitem übersteigen. In diesem Zusammenhang kann ein qualifiziertes<br />

Projektmanagement sicherstellen, dass z. B. durch Kostengarantien,<br />

Kostenobergrenzen etc. die projektierten Kosten nicht überschritten werden. Dieses<br />

Projektmanagement kann durch die Leasinggesellschaft wahrgenommen werden und<br />

dadurch <strong>für</strong> die Gemeinde folgende Kostenersparnisse realisieren: 181<br />

• Einholung von Kosten- bzw. Termingarantien<br />

• Professionelle, nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführte<br />

Bauabwicklung<br />

• Optimale Ausfinanzierung des Bauprojektes<br />

• Optimale Ausnutzung von Rabatten und Skonti aufgrund von <strong>–</strong> dem<br />

Baufortschritt entsprechender <strong>–</strong> jederzeitiger Bereitstehung von finanziellen<br />

Mitteln<br />

• Vermeidung von etwaig komplizierter Entscheidungsstrukturen innerhalb der<br />

Gemeinde bei der Bauabwicklung<br />

• Externe Projektverantwortlichkeit<br />

• Erhebliche Einsparungen bei den Umsatzsteuerkosten<br />

Ein weiterer Faktor, bei dem eine Vorteilhaftigkeit der Leasingfinanzierung gegenüber<br />

z. B. dem Kauf festzustellen ist, ist die Auswirkung auf die Liquidität. Gerade im<br />

Bereich der öffentlichen Hand kommt diesem Punkt eine besondere Bedeutung zu,<br />

da ein wichtiges Entscheidungskriterium ist, dass nach Möglichkeit diejenige<br />

Generation <strong>für</strong> eine Objektnutzung bezahlen soll, die an dieser auch teilnimmt. Hier<br />

kommt auch der Begriff des Pay-as-you-use-Effektes zutage, der besagt, dass ein<br />

Leasingnehmer beim Leasing nur die reale Wertminderung amortisieren müsse. 182<br />

181 vgl. Bauer u. a. (1996), S. 111<br />

182 vgl. Kroll in Kroll (2003), S. 145<br />

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