Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />
1. Einleitung<br />
1.1. Ausgangssituation<br />
In den vergangenen Jahren hatten die österreichischen <strong>Gemeinden</strong> mit schweren<br />
Herausforderungen in ihren Haushalten und Budgets zu kämpfen. Obwohl als Folge<br />
des neuen Finanzausgleiches 2005 die Überweisungen des Bundes an die <strong>Gemeinden</strong><br />
um ca. 5% stiegen, wurden diese Mehreinnahmen durch vom Gesetzgeber neu<br />
übertragene Aufgaben zur Gänze aufgezehrt. Größte Kostentreiber in diesem<br />
Zusammenhang sind die Bereiche Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Jugendwohlfahrt<br />
und Kinderbetreuung.<br />
Schon in den vergangenen Jahren waren die Kommunen mit durchaus erheblichen<br />
Einbußen bei den Einnahmen konfrontiert (z. B. Wegfall der Getränkesteuer). Durch<br />
die so entstandenen leeren öffentlichen Kassen einerseits und dem steigenden<br />
Investitionsbedarf andererseits, zogen in immer stärkerem Maße innovative<br />
<strong>Finanzierungsform</strong>en, die man bislang nur aus der Privatwirtschaft kennt, ins Land.<br />
So wurden beispielsweise verstärkt öffentliche Gebäude (Kindergärten, Schulen,<br />
Feuerwehrhäuser etc.) an Investoren verkauft und von diesen zurückgemietet, wobei<br />
der Verkaufserlös i.d.R. <strong>für</strong> die Sanierung oder den Ausbau der Immobilie verwendet<br />
wurde.<br />
Neben derartigen „Sale-and-lease-back“-Strukturen steigen auch andere<br />
Leasingmodelle und Leasingformen bei den heimischen Bürgermeistern in ihrer<br />
Beliebtheit. So wird v. a. auch bei Neubauten bzw. Um- und Ausbauten von<br />
Gemeindegebäuden vermehrt auf die Finanzierung mittels Leasing zurückgegriffen,<br />
da neben der nutzungsorientierten Finanzierung auch andere Vorteile <strong>–</strong> wie z. B.<br />
steuerliche Vorteile oder Nebenleistungen durch den Leasinggeber <strong>–</strong> lukriert werden<br />
können.<br />
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