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Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?

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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />

1. Einleitung<br />

1.1. Ausgangssituation<br />

In den vergangenen Jahren hatten die österreichischen <strong>Gemeinden</strong> mit schweren<br />

Herausforderungen in ihren Haushalten und Budgets zu kämpfen. Obwohl als Folge<br />

des neuen Finanzausgleiches 2005 die Überweisungen des Bundes an die <strong>Gemeinden</strong><br />

um ca. 5% stiegen, wurden diese Mehreinnahmen durch vom Gesetzgeber neu<br />

übertragene Aufgaben zur Gänze aufgezehrt. Größte Kostentreiber in diesem<br />

Zusammenhang sind die Bereiche Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Jugendwohlfahrt<br />

und Kinderbetreuung.<br />

Schon in den vergangenen Jahren waren die Kommunen mit durchaus erheblichen<br />

Einbußen bei den Einnahmen konfrontiert (z. B. Wegfall der Getränkesteuer). Durch<br />

die so entstandenen leeren öffentlichen Kassen einerseits und dem steigenden<br />

Investitionsbedarf andererseits, zogen in immer stärkerem Maße innovative<br />

<strong>Finanzierungsform</strong>en, die man bislang nur aus der Privatwirtschaft kennt, ins Land.<br />

So wurden beispielsweise verstärkt öffentliche Gebäude (Kindergärten, Schulen,<br />

Feuerwehrhäuser etc.) an Investoren verkauft und von diesen zurückgemietet, wobei<br />

der Verkaufserlös i.d.R. <strong>für</strong> die Sanierung oder den Ausbau der Immobilie verwendet<br />

wurde.<br />

Neben derartigen „Sale-and-lease-back“-Strukturen steigen auch andere<br />

Leasingmodelle und Leasingformen bei den heimischen Bürgermeistern in ihrer<br />

Beliebtheit. So wird v. a. auch bei Neubauten bzw. Um- und Ausbauten von<br />

Gemeindegebäuden vermehrt auf die Finanzierung mittels Leasing zurückgegriffen,<br />

da neben der nutzungsorientierten Finanzierung auch andere Vorteile <strong>–</strong> wie z. B.<br />

steuerliche Vorteile oder Nebenleistungen durch den Leasinggeber <strong>–</strong> lukriert werden<br />

können.<br />

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