Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />
Verwertung unter dem Restwert <strong>–</strong> wird i.d.R. vom Leasingnehmer zu begleichen<br />
sein. 54<br />
<strong>Eine</strong> weitere Möglichkeit zur Vertragsgestaltung beim Restwertleasing bietet das<br />
Einräumen eines Kündigungsrechts <strong>für</strong> den Leasingnehmer. Dieser auf unbestimmte<br />
Zeit abgeschlossene Leasingvertrag ist besonders <strong>für</strong> Leasinggüter sinnvoll, die einer<br />
schnellen technischen Entwicklung unterliegen. Der Leasingnehmer hat bei<br />
Kündigung eine Abschlusszahlung zu leisten, die von der bereits verstrichenen<br />
Vertragsdauer abhängig ist. Der Leasinggeber kann nach erfolgter Kündigung das<br />
Objekt weiterverleasen, wobei eine Anrechnung des Restwertes bis zur Gänze auf die<br />
Abschlusszahlung erfolgen kann. Ihm steht auch die Möglichkeit zur Verwertung des<br />
Leasinggutes zu, wobei er wiederum dem Leasingnehmer auf die abschließende<br />
Zahlung einen Teil des erzielten Verkaufserlöses gutschreiben kann. 55<br />
3.4. Verträge im Rahmen des <strong>Immobilienleasing</strong>s<br />
Jedem Immobilienprojekt, das mittels Leasing finanziert werden soll, liegt eine Reihe<br />
von Verträgen zugrunde, da die Leasinggesellschaft i.d.R. eine Reihe von Funktionen<br />
übernimmt, die über die Finanzierungsfunktion hinausgeht. Die Anzahl an<br />
verschiedenen Verträgen variiert nach der Anzahl der Vertragspartner, es kann aber<br />
von einer Grundform an Vertragsbeziehungen ausgegangen werden (siehe<br />
Abbildung 4) 56 . Die einzelnen Vertragstypen werden im Folgenden näher erläutert,<br />
wobei auf die Gründung einer Objektgesellschaft nicht detailliert eingegangen und<br />
die Identität der <strong>Immobilienleasing</strong>- mit der Objektgesellschaft unterstellt wird.<br />
54 vgl. Lintner (2003), S. 6<br />
55 vgl. Lintner (2003), S. 6f<br />
56 vgl. Vaaßen (1999), S. 53; vgl. Roland (2003), S. 75<br />
22