Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />
dann, wenn die ausgegliederte Leistung effizienter und somit nachhaltig<br />
kostengünstiger erbracht werden kann. 206<br />
4.6.1. Public Service <strong>–</strong> formelle Privatisierung<br />
Das geringste Ausmaß der Übertragung von bisher auf kommunaler Ebene<br />
wahrgenommenen Aufgaben auf den privaten Sektor kommt bei der formellen<br />
Privatisierung vor. Hier bedient sich die Kommune lediglich privater Rechts- oder<br />
<strong>Finanzierungsform</strong>en <strong>für</strong> eine Tätigkeit bzw. einen Tätigkeitsbereich. Die tatsächliche<br />
rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung <strong>für</strong> die Aufgabenwahrnehmung<br />
verbleibt aber weiterhin vollständig bei der Gemeinde und wird deshalb häufig auch<br />
als unechte Privatisierung bezeichnet. 207<br />
4.6.1.1. Ausgliederung in eine Personengesellschaft<br />
Bei der Ausgliederung von Gemeindetätigkeiten ist ein Trend zur Ausgliederung in<br />
Personengesellschaften zu erkennen. Vor allem aufgrund der Erfüllung der<br />
Maastrichtkriterien, aber auch aus steuerlichen Gründen lagern viele <strong>Gemeinden</strong><br />
Tätigkeiten in Eingetragene Erwerbsgesellschaften <strong>–</strong> i.d.R. KEG - aus. 208<br />
Bei der Ausgliederung in eine KEG ist die Gemeinde Kommanditist und als<br />
Komplementär fungiert ein Verein, der unmittelbar und unbeschränkt haftet. Der<br />
Gemeinde werden hierbei besondere Geschäftsführungs- und Kontrollrechte<br />
eingeräumt. Der KEG kommt im Speziellen bei Immobilieninvestitionen die Aufgaben<br />
des Grunderwerbes, der Gebäudeerrichtung sowie der anschließenden Vermietung<br />
an die Gemeinde zu. 209<br />
206 vgl. Österreichischer Gemeindebund (2001), S. 47<br />
207 vgl. Braunsteiner (2002), S. 27f<br />
208 vgl. Pilz in Pilz u. a. (2000), S. 212<br />
209 vgl. Achatz, Lindinger (2005), S. 5<br />
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