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Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?

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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />

4.3. Spezielle Voraussetzungen im kommunalen<br />

Bereich<br />

4.3.1. Kommunales Rechnungswesen und<br />

Gemeindehaushalt<br />

Im Folgenden werden die speziellen Voraussetzungen bei Leasingfinanzierungen im<br />

kommunalen Bereich hinsichtlich des öffentlichen Rechnungswesens bzw. der<br />

vorrangigen Anforderungen an die Haushaltsgebarung erläutert. Im Gegensatz zu<br />

privatwirtschaftlichen Unternehmungen, bei denen bei Finanzierungsentscheidungen<br />

steuerliche bzw. bilanztechnische Aspekte im Vordergrund stehen, sind bei der<br />

Finanzierung von kommunalen Investitionen Themen wie „Maastrichtrelevanz“ oder<br />

„Vereinbarkeit in der Finanzplanung“ von entscheidender Bedeutung.<br />

4.3.1.1. Das öffentliche Rechnungswesen<br />

Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal von privaten Unternehmungen zeichnet<br />

öffentliche Verwaltungen bzw. öffentlich geführte Unternehmen aus, dass diesen<br />

primär die Aufgabe zuteil wird gesellschaftlichen Nutzen zu stiften. Darüber hinaus<br />

werden die entstehenden Kosten nicht durch Leistungsentgelte, sondern vielmehr<br />

durch Steuern und Abgaben finanziert, weshalb der Nachweis aller kassenwirksamen<br />

Vorgänge vordergründig ist. Im öffentlichen Rechnungswesen erfolgt neben der<br />

reinen Einnahmen- und Ausgabenerfassung auch die Abstimmung von<br />

Haushaltsplanung und <strong>–</strong>ausführung (Kameralistik, eingeführt 1770 durch Joseph II.,<br />

siehe Abbildung 12). 124<br />

Das öffentliche Rechnungswesen ist in seiner heutigen Form vorrangig auf die<br />

Bedürfnisse der Parlamente (Parlamentsorientierung) hinsichtlich Information und<br />

124 vgl. Riedl in Pilz u. a. (2000), S. 254<br />

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